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Pressemitteilungen der Ministerien

Robra: Novemberhilfe bis maximal 5.000 Euro eigenständig ohne Umweg über den Steuerberater beantragen

16.11.2020, Magdeburg – 490/2020

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Nachdem die Bedingungen für die Auszahlung der Novemberhilfe von der Bundesregierung veröffentlicht wurden, weist Staats- und Kulturminister Rainer Robra auf die Möglichkeit der vereinfachten Beantragung hin.

Nachdem die Bedingungen für die Auszahlung der Novemberhilfe von der Bundesregierung veröffentlicht wurden, weist Staats- und Kulturminister Rainer Robra auf die Möglichkeit der vereinfachten Beantragung hin.

„Soloselbständige, also viele Kunstschaffende, können eigenständig und ohne Hilfe durch einen Steuerberater diese Abschlagszahlung beantragen, wenn die beantragte Unterstützung maximal 5.000 Euro beträgt. Professionelle Unterstützung wird erst ab Unterstützungszahlungen von über 5.000 Euro nötig. Die Novemberhilfe umfasst 75% des Umsatzes des Monats November 2019. Soloselbständige – also insbesondere freischaffende Künstler – verfügen oftmals über stark schwankende Einnahmen. Daher können sie alternativ den Durchschnitt des Jahres 2019 als Berechnungsgrundlage nutzen“, so Robra.

Die Hilfen sind nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums ab Ende November unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu beantragen. Benötigt wird ein ELSTER-Zertifikat. Wer noch nicht über das ELSTER-System der Finanzämter seine Steuererklärung erstellt, sollte das Zertifikat schon jetzt beantragen.

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle

 

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

 

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

 

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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