Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Ministerpräsident Höppner beim Arbeitsmarktgespräch der Bundesanstalt für Arbeit: "Arbeitsmarktpolitik muss noch flexibler und präventiver werden"

13.09.2000, Magdeburg – 544

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 544/00

 

Magdeburg, den 13. September 2000

 

Ministerpräsident Höppner beim Arbeitsmarktgespräch der Bundesanstalt für Arbeit: "Arbeitsmarktpolitik muss noch flexibler und präventiver werden"

"Im Vordergrund aktiver Arbeitsmarktpolitik zehn Jahre nach der Wiedervereinigung sollten Programme für ältere Langzeitarbeitslose, die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt sowie die Förderung der Motivation von Arbeitslosen mittleren Alters stehen, da diese die zentrale Problemgruppen in Ostdeutschland darstellen." Das hat heute Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner im Rahmen des sogenannten Arbeitsmarktgespräches der Bundesanstalt für Arbeit im Magdeburger Rathaus erklärt.

Im Rahmen der Veranstaltung, die unter dem Leitthema "Zehn Jahre Arbeitsmarktpolitik in den neuen Ländern" stand, unterstrich der Regierungschef, dass sich mit der Wiedervereinigung für die Ostdeutschen kaum ein Bereich so nachhaltig verändert habe wie die Welt der Arbeit. Höppner: "In Folge der Deindustrialisierung und der Probleme bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen waren nicht nur viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezwungen, völlig neue Berufe zu ergreifen. Zu dieser auch häufig psychischen Belastung einer ¿gebrochenen¿ Erwerbsbiografie kommt hinzu, dass der massenweise Verlust von Arbeitspätzen auch denen Angst macht, die noch Arbeit haben. Diese Unsicherheit untergräbt auch die sozialen Rechte der abhängig Beschäftigten, die sich häufig fragen: ¿Wo ist die Freiheit, in die wir nach dem Fall der Mauer entlassen wurden?¿"

Neben dem weiteren Wachstum der Wirtschaft und der Umverteilung von Arbeit in Form von attraktiven Teilzeitarbeitsmodellen bleibe eine aktive Arbeitsmarktpolitik der dritte wichtige Baustein in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland. Als ein besonders gutes Beispiel für moderne Arbeitsmarktpolitik nannte er in diesem Zusammenhang das "SAM-Sonderprogramm für ältere Arbeitnehmer". Dieses gibt die Möglichkeit, Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) für Arbeitslose, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, bis zu fünf Jahre dauern zu lassen. Das Instrument habe die wichtige Qualität, für ältere eine dauerhafte und sinnvolle Beschäftigung im zweiten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, die einen aktiven übergang in die Rente gestalte. Gleichzeitig bestehe dabei immer die Option, auf dem ersten Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Das Programm werde seit der zweiten Hälfte díesen Jahres in zwei Arbeitsamtsbezirken Sachsen-Anhalts erprobt, wobei das Land die Kosten zusätzlich kofinanziere. Höppner: "Das Programm ist zum einen strukturpolitisch ausgerichtet, zum anderen finanziert es sich aus Einsparungen bei passiven Leistungen wie dem Arbeitslosengeld und der Arbeitslosenhilfe. Wir finanzieren so in vorbildlicher Weise Arbeit statt Arbeitslosigkeit."

Im Bereich der Ausbildungsförderung kündigte der Ministerpräsident einen Wechsel an: Künftig werde die Landesförderung auf solche Berufe konzentriert, die ein hohes Wertschöpfungspotential enthalten und eine möglichst breite berufliche Verwendung ermöglichen. Höppner nannte beispielhaft die industriellen Facharbeiterberufe und unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe.

Der Regierungschef prophezeite, dass die konjunkturelle Entwicklung und die demographisch bedingte Abnahme der erwerbsfähigen Bevölkerung in Deutschland den Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren auch im Osten entlasten würden. Höppner: "Der aktuelle Mangel an Fachkräften im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und zunehmend auch in anderen Bereichen, wie beispielsweise in der Metallverarbeitung, zeigt uns eine künftig sicherlich noch wachsende Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik. Sie wird also langfristig nicht überflüssig, sondern muss sich neuen Problemen stellen, insbesondere der Weiterqualifizierung."

Höppner nannte beispielhaft die Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor dem Hintergrund unsteter Erwerbsbiografien und raschen technologischen und organisatorischen Wandels sowie die Erhöhung der Erwerbsquote der Bevölkerung, insbesondere bei Frauen und älteren, als Reaktion auf den demographischen Wandel.

Dazu müsse die Arbeitsförderung noch flexibler, stärker strukturpolitisch ausgerichtet, präventiver und anreizorientierter werden. Eine Verzahnung mit der Landespolitik sei unverzichtbar, da die jeweiligen Bedingungen am Arbeitsmarkt lokal höchst unterschiedlich seien. Höppner: "Dieses Element könnte gestärkt werden." Bei Qualifizierungsmaßnahmen solle ¿ ähnlich wie bei der dualen Ausbildung ¿ das Unternehmen, für das qualifiziert wird, schon in die Qualifizierung mit einbezogen werden. Weiterbildung solle auch für solche Personen gefördert werden, die noch nicht arbeitslos und auch noch nicht akut von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Hier bestehe angesichts der demographischen Entwickung besonderer Handlungsbedarf zugunsten älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Höppner: "Das erfordert eine qualitativ gute Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Arbeitsamt. Es geht eben nicht nur darum, Fördermittel abzugreifen bzw. Fördermittel zu verteilen." Bei Eintritt von Arbeitslosigkeit müsse entsprechend frühzeitig ein adäquater Förderungsplan entwickelt und umgesetzt werden, der im Sinne einer Vereinbarung zwischen Arbeitsamt und Arbeitsuchenden Rechte und Pflichten beider Seiten definiert. Zu jedem Zeitpunkt der Maßnahme müssten ausreichend Anreize zur Vermittlung gegeben sein: für die Arbeitsverwaltung, für die Träger und für den Arbeitslosen. Höppner: "Der Anreiz zur Arbeitsaufnahme kann aber nicht nur durch mehr Geld erzeugt werden. Wo die eigene Anstrengung der Arbeitslosen nicht da ist, muss klar sein: Wer sich nicht bewegt, verliert den Anspruch auf Anteile der finanziellen öffentlichen Fürsorge."

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de