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Pressemitteilungen der Ministerien

Kabinett will wichtige Autobahnprojekte in
Landesentwicklungsplan festschreiben

14.01.2003, Magdeburg – 20

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 020/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 020/03

 

 

 

Magdeburg, den 14. Januar 2003

 

 

 

Kabinett will wichtige Autobahnprojekte in

Landesentwicklungsplan festschreiben

 

Sachsen-Anhalts

Landesregierung will die Nordverlängerung der A14 und die Fortführung der A71

Würzburg-Erfurt-Sangerhausen über Hettstedt bis zur A14 bei Bernburg gesetzlich

festschreiben. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung einen vom

Ministerium für Bau und Verkehr erarbeiteten Entwurf zur Änderung des

Landesentwicklungsplans (LEP) gebilligt. Danach wären beide Verkehrsprojekte im

LEP künftig nicht mehr als Bundesfernstraßen, sondern eindeutig als Autobahnen

ausgewiesen.

 

¿Beide Vorhaben sind besonders für die

Entwicklung der Infrastruktur in der Altmark und dem Mansfelder Land enorm

wichtig¿, begründete Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre die angestrebte

Gesetzesänderung, die noch vom Landtag beschlossen werden muss. Aus diesem

Grunde seien die Verlängerungen der A14 und der A71 auch für den

Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden, über dessen Fortschreibung der

Bundestag in diesem Jahr entscheidet. Mit der eindeutigen Festschreibung als

Autobahnprojekt wolle Sachsen-Anhalt die besondere landesplanerische Bedeutung

der beiden Trassen gegenüber dem Bund unterstreichen, sagte Daehre.

 

Im Gesetz über den Landesentwicklungsplan vom

August 1999 sind die Nordverlängerung der A14 und die Fortführung der A71 bis

Bernburg derzeit noch als Bundesfernstraßen ausgewiesen. Dieser Begriff

erfasst sowohl Bundesautobahnen als auch Bundesstraßen. Die von der

Landesregierung vorgesehene Klarstellung kann ohne erneutes förmliches

Verfahren vorgenommen werden, da bereits im Aufstellungsverfahren zum LEP bei

beiden Projekten stets vom Neubau einer Autobahn ausgegangen worden ist.

 

Um die zügige Umsetzung wichtiger

Infrastrukturvorhaben zu erleichtern, will Sachsen-Anhalt mit den

Nachbarländern Sachsen und Thüringen im Bundesrat eine Verlängerung des so

genannten Beschleunigungsgesetzes für Verkehrswegeplanungen über das Jahr 2004

hinaus erreichen. Ein entsprechender Antrag soll bei der nächsten Sitzung der

Länderkammer im Februar von Thüringen eingebracht werden. Das

¿Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz¿ regelt u.a., dass sämtliche

Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren betreffen,

durch das Bundesverwaltungsgericht im ersten und letzten Rechtszug entschieden

werden.

 

Zu Ihrer Information:

 

Zur Vorbereitung des Baus der

A14-Nordverlängerung von Magdeburg in Richtung Schwerin hatte das Land im

Dezember die ersten Vorplanungsaufträge vergeben. Dazu gehören u.a. drei

Studien, in denen die Umweltverträglichkeit des Straßenbauprojekts für einen

Raum von rund 91.300 Hektar untersucht wird.

 

Parallel dazu hat Sachsen-Anhalt unter

Beteiligung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und des Bundes eine

Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben. Sie dient vor allem zur Berechnung

künftiger Verkehrsströme im Norden Sachsen-Anhalts und über die Landesgrenzen

hinaus. Die Daten dienen u.a. zur Planung möglicher Autobahn-Anschlussstellen

sowie von Folgemaßnahmen im nachgeordneten Straßennetz.

 

Auf die ¿Hosenträger-Variante¿ hatten sich

die Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Brandenburg und

Mecklenburg-Vorpommern im Juli vorigen Jahres mit dem Bund geeinigt. Nach

Berechnung von Experten wird die Umsetzung des Projekts, zu dem neben der

Verlängerung der A14 und der A39 auch die Anbindung von Salzwedel, Gardelegen

und Haldensleben sowie eine West-Ost-Bundesstraße in Richtung Brandenburg

gehören, rund 1,6 Milliarden Euro kosten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de