Pressemitteilungen der Ministerien
Kabinett will wichtige Autobahnprojekte in
Landesentwicklungsplan festschreiben
14.01.2003, Magdeburg – 20
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 020/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 020/03
Magdeburg, den 14. Januar 2003
Kabinett will wichtige Autobahnprojekte in
Landesentwicklungsplan festschreiben
Sachsen-Anhalts
Landesregierung will die Nordverlängerung der A14 und die Fortführung der A71
Würzburg-Erfurt-Sangerhausen über Hettstedt bis zur A14 bei Bernburg gesetzlich
festschreiben. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung einen vom
Ministerium für Bau und Verkehr erarbeiteten Entwurf zur Änderung des
Landesentwicklungsplans (LEP) gebilligt. Danach wären beide Verkehrsprojekte im
LEP künftig nicht mehr als Bundesfernstraßen, sondern eindeutig als Autobahnen
ausgewiesen.
¿Beide Vorhaben sind besonders für die
Entwicklung der Infrastruktur in der Altmark und dem Mansfelder Land enorm
wichtig¿, begründete Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre die angestrebte
Gesetzesänderung, die noch vom Landtag beschlossen werden muss. Aus diesem
Grunde seien die Verlängerungen der A14 und der A71 auch für den
Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden, über dessen Fortschreibung der
Bundestag in diesem Jahr entscheidet. Mit der eindeutigen Festschreibung als
Autobahnprojekt wolle Sachsen-Anhalt die besondere landesplanerische Bedeutung
der beiden Trassen gegenüber dem Bund unterstreichen, sagte Daehre.
Im Gesetz über den Landesentwicklungsplan vom
August 1999 sind die Nordverlängerung der A14 und die Fortführung der A71 bis
Bernburg derzeit noch als Bundesfernstraßen ausgewiesen. Dieser Begriff
erfasst sowohl Bundesautobahnen als auch Bundesstraßen. Die von der
Landesregierung vorgesehene Klarstellung kann ohne erneutes förmliches
Verfahren vorgenommen werden, da bereits im Aufstellungsverfahren zum LEP bei
beiden Projekten stets vom Neubau einer Autobahn ausgegangen worden ist.
Um die zügige Umsetzung wichtiger
Infrastrukturvorhaben zu erleichtern, will Sachsen-Anhalt mit den
Nachbarländern Sachsen und Thüringen im Bundesrat eine Verlängerung des so
genannten Beschleunigungsgesetzes für Verkehrswegeplanungen über das Jahr 2004
hinaus erreichen. Ein entsprechender Antrag soll bei der nächsten Sitzung der
Länderkammer im Februar von Thüringen eingebracht werden. Das
¿Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz¿ regelt u.a., dass sämtliche
Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren betreffen,
durch das Bundesverwaltungsgericht im ersten und letzten Rechtszug entschieden
werden.
Zu Ihrer Information:
Zur Vorbereitung des Baus der
A14-Nordverlängerung von Magdeburg in Richtung Schwerin hatte das Land im
Dezember die ersten Vorplanungsaufträge vergeben. Dazu gehören u.a. drei
Studien, in denen die Umweltverträglichkeit des Straßenbauprojekts für einen
Raum von rund 91.300 Hektar untersucht wird.
Parallel dazu hat Sachsen-Anhalt unter
Beteiligung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und des Bundes eine
Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben. Sie dient vor allem zur Berechnung
künftiger Verkehrsströme im Norden Sachsen-Anhalts und über die Landesgrenzen
hinaus. Die Daten dienen u.a. zur Planung möglicher Autobahn-Anschlussstellen
sowie von Folgemaßnahmen im nachgeordneten Straßennetz.
Auf die ¿Hosenträger-Variante¿ hatten sich
die Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Brandenburg und
Mecklenburg-Vorpommern im Juli vorigen Jahres mit dem Bund geeinigt. Nach
Berechnung von Experten wird die Umsetzung des Projekts, zu dem neben der
Verlängerung der A14 und der A39 auch die Anbindung von Salzwedel, Gardelegen
und Haldensleben sowie eine West-Ost-Bundesstraße in Richtung Brandenburg
gehören, rund 1,6 Milliarden Euro kosten.
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