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Pressemitteilungen der Ministerien

Siedlungsabfalltagung in Magdeburg
Entsorgung schon bei der Produktentwicklung berücksichtigen

18.05.2000, Magdeburg – 133

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 133/00

 

Magdeburg, den 18. Mai 2000

 

 

Siedlungsabfalltagung in Magdeburg

Entsorgung schon bei der Produktentwicklung berücksichtigen

 

Nicht verwertbare Materialien dürften mittelfristig in der Produktion keine Verwendung mehr finden, forderte Umweltminister Keller im Rahmen der 5. Siedlungsabfalltagung in Magdeburg. Moderne Produktentwicklung müsse heute nicht nur Funktion und Design im Auge haben, sondern sich auch von Anfang an mit Fragen der Entsorgung auseinandersetzen. Gleichzeitig müsse den Kommunen stärker als bisher Planungssicherheit hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen und der überlassenen Abfallarten gewährleistet werden.

 

Lange Zeit setzte die Abfallwirtschaft erst an, wenn Produkte, Materialien und Stoffe ausgedient hatten und entsorgt werden mussten. Kurzlebigkeit der Produkte, mangelhafte Recyclingmöglichkeiten und Schwierigkeiten bei der Verwertung waren die Folge mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Rohstoffverbrauch und die Abfallmenge. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt nun von der Wirtschaft Produktverantwortung über die gesamte Lebensphase eines Produktes zu übernehmen und sorgt mit seinen Regeln für einen entsprechenden Druck. Damit haben die Produkte im Markt einen Vorteil, die ökologisch vernünftig sind, da sich Entsorgungskosten direkt auf die Produktkosten niederschlagen. "Ich bin sicher, dass dieser zusätzliche Blickwinkel die Produktentwicklung stark beeinflussen kann, schließlich muss der Gestaltungssatz "Form follows function" ergänzt werden und jetzt heißen: Die Form folgt dem Zweck und Material und Produktionsweise folgen den Entsorgungsmöglichkeiten", so Keller .

 

Handlungsbedarf sieht Minister Keller hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kommunen. Die Abfallentsorgung sei eine wesentliche Aufgabe staatlicher Daseinsfürsorge. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sei es unabdingbar, dass den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sowohl bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen als auch der überlassungspflichtigen Abfallarten die notwendige Planungssicherheit gewährleistet wird. Dazu müsse das Kreislaufwirtschaftgesetz konkretisiert bzw. durch Ausführungsbestimmungen ergänzt werden.

 

 

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