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Pressemitteilungen der Ministerien

Landesregierung stimmt Entwurf für Zweites
Investitionserleichterungsgesetz zu/ Weg für weitere Ankurbelung der Wirtschaft
freigemacht

04.03.2003, Magdeburg – 109

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 109/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 109/03

 

 

 

Magdeburg, den 4. März 2003

 

 

 

Landesregierung stimmt Entwurf für Zweites

Investitionserleichterungsgesetz zu/ Weg für weitere Ankurbelung der Wirtschaft

freigemacht

 

Sachsen-Anhalts

Landesregierung hat am Dienstag den Entwurf für das Zweite Investitionserleichterungsgesetz

verabschiedet und somit den Weg für eine weitere Ankurbelung der Wirtschaft

freigemacht. Mit dem geplanten Gesetz sollen Regelungen in geltenden

Landesgesetzen verändert oder aufgehoben werden. ¿Um die Wirtschaft anzukurbeln

und Investoren ins Land zu holen, müssen wir weitere bürokratische Hemmnisse

aus dem Weg räumen¿, begründete Justizminister Curt Becker. Der Gesetzesentwurf

wird nun dem Landtag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet.

 

Der Entwurf

des Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes war unter Federführung des Justizministeriums

erarbeitet worden, das für die Deregulierung von Vorschriften zuständig ist.

Mit dem Gesetzesentwurf, für den die einzelnen Ministerien ihre Vorschläge

zugearbeitet hatten, sollen Vorschriften, in der Gemeindeordnung, im

Kommunalabgabengesetz, im Abfallgesetz, im Denkmalschutzgesetz, im

Bildungsfreistellungsgesetz und im Ausführungsgesetz zur

Verwaltungsgerichtsordnung verändert werden. Naturschutzrechtliche Vorschriften

sollen mit dem Gesetz nicht verändert werden, da das Umweltministerium in Kürze

eine umfassende Novellierung des gesamten Naturschutzrechtes vorlegen wird.

 

Mit der

geplanten Änderung in der Gemeindeordnung sollen sich Gemeinden

künftig nur noch dann wirtschaftlich betätigen  dürfen, wenn diese Arbeiten nicht gleich gut und ebenso wirtschaftlich

von privaten Anbietern verrichtet werden  können. ¿Dadurch werden mehr Freiräume für Unternehmen geschaffen¿,

sagte Minister Becker weiter. Die Gemeinden wiederum müssen die Gründe für ihre

wirtschaftliche Betätigung noch transparenter nachweisen. Damit die Aufgaben  bereits bestehender Unternehmen nicht beeinträchtigt

werden, gibt es Übergangsvorschriften.

 

Mit der

angestrebten Änderung der Bauordnung sollen Investitionen im innerstädtischen

Bereich erleichtert werden. Angedacht ist, dass Bauherren in bestimmten Fällen

künftig keine Stellplätze mehr schaffen oder die dafür festgesetzte Ablösesumme

zahlen müssen. Außerdem sollen Gemeinden ermächtigt werden, örtliche

Vorschriften für das Stellplatzrecht zu erlassen.

 

Das Bildungsfreistellungsgesetz

und die dazugehörige Verordnung sollen geändert werden. In der

Vergangenheit  hätten nur wenige

Arbeitnehmer von den Möglichkeiten des Gesetzes Gebrauch gemacht, da dies

entweder die betriebliche Situation des Unternehmens nicht gestattete oder weil

die Bildungsangebote den Bedürfnissen der Arbeitswelt nicht gerecht wurden,

fügte der Minister hinzu.

 

Mit der

Änderung des Denkmalschutzgesetz es sollen die Kulturstiftungen des Landes

die Möglichkeit erhalten, auf Antrag den Status einer unteren Denkmalschutzbehörde

für diejenigen Kulturdenkmale zu erlangen, die sie verwalten. Die

Kulturstiftungen des Landes würden dafür über ausreichend qualifiziertes

Fachpersonal verfügen, unterstrich der Ressortchef. Da die Abstimmung mit der bislang zuständigen unteren

Denkmalschutzbehörde entfalle, würden Verfahren verkürzt.  Außerdem sollen Investoren künftig nur noch

in einem zumutbaren Umfang die Kosten für Grabungen und Dokumentationen tragen,

die von den unteren Denkmalschutzbehörden angeordnet wurden. Bislang mussten

sie die Kosten vollständig tragen, was wiederum zu einer erheblichen Erhöhung

der Gesamtinvestitionskosten führte. Geplante Investitionen wurden dadurch

verzögert oder nicht getätigt.

 

Mit dem

Zweiten Investitionserleichterungsgesetz soll auch das Belegungsbindungsgesetz aufgehoben

werden.  Derzeit sei der Wohnungsmarkt

von einem Überangebot, ansteigenden Leerständen sowie moderaten Mieten geprägt

¿ eine besondere Berücksichtigung einkommensschwacher Haushalte somit nicht

mehr erforderlich. Das Belegungsbindungsgesetz habe ohnehin keine

Mietpreisbindung vorgesehen, ergänzte Minister Becker.

 

Die

forcierten Änderungen des Abfallgesetz es zielen auf vereinfachte Planungen

der Abfallwirtschaft. So soll die obere Abfallbehörde künftig für die

Erstellung von Abfallwirtschaftsplänen bei besonders überwachungsbedürftigen

sowie bei nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zuständig sein.

Bislang gab es dafür keine einheitliche Zuständigkeit. Mit der Streichung der

bisherigen Paragrafen 18 und 19 im Abfallgesetz sollen ein regional uneingeschränkter

Wettbewerb gewährleistet und Marktchancen öffentlich-rechtlicher

Entsorgungsträger verbessert werden. So soll das Verbot von Abfallimporten

aufgehoben werden. Des Weiteren ist geplant, dass öffentlich-rechtliche

Entsorgungsträger eine Abfallentsorgung auch außerhalb des Landes vornehmen

können.

 

Mit den

angestrebten Änderungen des Landesplanungsgesetz es sollen unter anderem

Änderungen zu Raumordnungsplänen künftig in einem vereinfachten Verfahren

möglich sein, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Außerdem

wird mit dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz auch das Wassergesetz

geändert. Künftig sollen auch Private die hoheitliche Aufgabe zur

Ausgestaltung der Trinkwasserversorgung betreiben dürfen.

 

Des

Weiteren soll bei verwaltungsrechtlichen Streitverfahren das Vorverfahren

entfallen, wenn die Verwaltungsbehörde, die den anzufechtenden Verwaltungsakt

erlassen hat, und die Behörde, die über einen Widerspruch zu entscheiden hätte,

identisch wären. Damit kann eine wesentliche Verfahrensverkürzung erreicht

werden.

 

"Dieser Gesetzentwurf spiegelt die

Forderungen der Wirtschaft Sachsen-Anhalts wider", betont

Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger. So wurde häufig beklagt, dass die

öffentliche Hand und ihr nachgeordnete Unternehmen zunehmend als Konkurrenten

für die Firmen des freien Marktes agieren. Dieser Tendenz wird mit den

vorgeschlagenen Maßnahmen ein Riegel vorgeschoben. "Das 2.

Investitionserleichterungsgesetz ist keine Kosmetik, es bringt wirkliche

Veränderungen, die sich positiv aufs Investitionsklima auswirken werden."

In diesem Zusammenhang verweist der Minister auf die im gesamtdeutschen

Vergleich überdurchschnittlich gute Entwicklung des Produzierenden Gewerbes in

Sachsen-Anhalt. Hier stehen in den nächsten Monaten Investitionen in Höhe von

700 Millionen Euro an, die Fördermittel sind bereits bewilligt oder werden in

Kürze bewilligt.

 

 

 

 

 

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