Pressemitteilungen der Ministerien
Landesregierung stimmt Entwurf für Zweites
Investitionserleichterungsgesetz zu/ Weg für weitere Ankurbelung der Wirtschaft
freigemacht
04.03.2003, Magdeburg – 109
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 109/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 109/03
Magdeburg, den 4. März 2003
Landesregierung stimmt Entwurf für Zweites
Investitionserleichterungsgesetz zu/ Weg für weitere Ankurbelung der Wirtschaft
freigemacht
Sachsen-Anhalts
Landesregierung hat am Dienstag den Entwurf für das Zweite Investitionserleichterungsgesetz
verabschiedet und somit den Weg für eine weitere Ankurbelung der Wirtschaft
freigemacht. Mit dem geplanten Gesetz sollen Regelungen in geltenden
Landesgesetzen verändert oder aufgehoben werden. ¿Um die Wirtschaft anzukurbeln
und Investoren ins Land zu holen, müssen wir weitere bürokratische Hemmnisse
aus dem Weg räumen¿, begründete Justizminister Curt Becker. Der Gesetzesentwurf
wird nun dem Landtag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet.
Der Entwurf
des Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes war unter Federführung des Justizministeriums
erarbeitet worden, das für die Deregulierung von Vorschriften zuständig ist.
Mit dem Gesetzesentwurf, für den die einzelnen Ministerien ihre Vorschläge
zugearbeitet hatten, sollen Vorschriften, in der Gemeindeordnung, im
Kommunalabgabengesetz, im Abfallgesetz, im Denkmalschutzgesetz, im
Bildungsfreistellungsgesetz und im Ausführungsgesetz zur
Verwaltungsgerichtsordnung verändert werden. Naturschutzrechtliche Vorschriften
sollen mit dem Gesetz nicht verändert werden, da das Umweltministerium in Kürze
eine umfassende Novellierung des gesamten Naturschutzrechtes vorlegen wird.
Mit der
geplanten Änderung in der Gemeindeordnung sollen sich Gemeinden
künftig nur noch dann wirtschaftlich betätigen dürfen, wenn diese Arbeiten nicht gleich gut und ebenso wirtschaftlich
von privaten Anbietern verrichtet werden können. ¿Dadurch werden mehr Freiräume für Unternehmen geschaffen¿,
sagte Minister Becker weiter. Die Gemeinden wiederum müssen die Gründe für ihre
wirtschaftliche Betätigung noch transparenter nachweisen. Damit die Aufgaben bereits bestehender Unternehmen nicht beeinträchtigt
werden, gibt es Übergangsvorschriften.
Mit der
angestrebten Änderung der Bauordnung sollen Investitionen im innerstädtischen
Bereich erleichtert werden. Angedacht ist, dass Bauherren in bestimmten Fällen
künftig keine Stellplätze mehr schaffen oder die dafür festgesetzte Ablösesumme
zahlen müssen. Außerdem sollen Gemeinden ermächtigt werden, örtliche
Vorschriften für das Stellplatzrecht zu erlassen.
Das Bildungsfreistellungsgesetz
und die dazugehörige Verordnung sollen geändert werden. In der
Vergangenheit hätten nur wenige
Arbeitnehmer von den Möglichkeiten des Gesetzes Gebrauch gemacht, da dies
entweder die betriebliche Situation des Unternehmens nicht gestattete oder weil
die Bildungsangebote den Bedürfnissen der Arbeitswelt nicht gerecht wurden,
fügte der Minister hinzu.
Mit der
Änderung des Denkmalschutzgesetz es sollen die Kulturstiftungen des Landes
die Möglichkeit erhalten, auf Antrag den Status einer unteren Denkmalschutzbehörde
für diejenigen Kulturdenkmale zu erlangen, die sie verwalten. Die
Kulturstiftungen des Landes würden dafür über ausreichend qualifiziertes
Fachpersonal verfügen, unterstrich der Ressortchef. Da die Abstimmung mit der bislang zuständigen unteren
Denkmalschutzbehörde entfalle, würden Verfahren verkürzt. Außerdem sollen Investoren künftig nur noch
in einem zumutbaren Umfang die Kosten für Grabungen und Dokumentationen tragen,
die von den unteren Denkmalschutzbehörden angeordnet wurden. Bislang mussten
sie die Kosten vollständig tragen, was wiederum zu einer erheblichen Erhöhung
der Gesamtinvestitionskosten führte. Geplante Investitionen wurden dadurch
verzögert oder nicht getätigt.
Mit dem
Zweiten Investitionserleichterungsgesetz soll auch das Belegungsbindungsgesetz aufgehoben
werden. Derzeit sei der Wohnungsmarkt
von einem Überangebot, ansteigenden Leerständen sowie moderaten Mieten geprägt
¿ eine besondere Berücksichtigung einkommensschwacher Haushalte somit nicht
mehr erforderlich. Das Belegungsbindungsgesetz habe ohnehin keine
Mietpreisbindung vorgesehen, ergänzte Minister Becker.
Die
forcierten Änderungen des Abfallgesetz es zielen auf vereinfachte Planungen
der Abfallwirtschaft. So soll die obere Abfallbehörde künftig für die
Erstellung von Abfallwirtschaftsplänen bei besonders überwachungsbedürftigen
sowie bei nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zuständig sein.
Bislang gab es dafür keine einheitliche Zuständigkeit. Mit der Streichung der
bisherigen Paragrafen 18 und 19 im Abfallgesetz sollen ein regional uneingeschränkter
Wettbewerb gewährleistet und Marktchancen öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger verbessert werden. So soll das Verbot von Abfallimporten
aufgehoben werden. Des Weiteren ist geplant, dass öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger eine Abfallentsorgung auch außerhalb des Landes vornehmen
können.
Mit den
angestrebten Änderungen des Landesplanungsgesetz es sollen unter anderem
Änderungen zu Raumordnungsplänen künftig in einem vereinfachten Verfahren
möglich sein, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Außerdem
wird mit dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz auch das Wassergesetz
geändert. Künftig sollen auch Private die hoheitliche Aufgabe zur
Ausgestaltung der Trinkwasserversorgung betreiben dürfen.
Des
Weiteren soll bei verwaltungsrechtlichen Streitverfahren das Vorverfahren
entfallen, wenn die Verwaltungsbehörde, die den anzufechtenden Verwaltungsakt
erlassen hat, und die Behörde, die über einen Widerspruch zu entscheiden hätte,
identisch wären. Damit kann eine wesentliche Verfahrensverkürzung erreicht
werden.
"Dieser Gesetzentwurf spiegelt die
Forderungen der Wirtschaft Sachsen-Anhalts wider", betont
Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger. So wurde häufig beklagt, dass die
öffentliche Hand und ihr nachgeordnete Unternehmen zunehmend als Konkurrenten
für die Firmen des freien Marktes agieren. Dieser Tendenz wird mit den
vorgeschlagenen Maßnahmen ein Riegel vorgeschoben. "Das 2.
Investitionserleichterungsgesetz ist keine Kosmetik, es bringt wirkliche
Veränderungen, die sich positiv aufs Investitionsklima auswirken werden."
In diesem Zusammenhang verweist der Minister auf die im gesamtdeutschen
Vergleich überdurchschnittlich gute Entwicklung des Produzierenden Gewerbes in
Sachsen-Anhalt. Hier stehen in den nächsten Monaten Investitionen in Höhe von
700 Millionen Euro an, die Fördermittel sind bereits bewilligt oder werden in
Kürze bewilligt.
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