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Pressemitteilungen der Ministerien

Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Antrag der FDVP-Fraktion Organisierte Kriminalität als Bedrohung für Staat und Gesellschaft

18.12.2000, Magdeburg – 186

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 186/00

 

Magdeburg, den 18. Dezember 2000

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Antrag der FDVP-Fraktion Organisierte Kriminalität als Bedrohung für Staat und Gesellschaft

TOP 38 der Landtagssitzung am 14./15. Dezember 2000

 

Sie alle kennen den Ausspruch von den Eulen und Athen.

Die Landesregierung in der Form des vorliegenden Antrags auf die Gefahren der organisierten Kriminalität aufmerksam machen zu wollen, heißt in der Tat, Eulen nach Athen zu tragen.

 

Das Innenministerium ist an den Beratungen zu dieser Frage auf europäischer Ebene wegen der bekannt engen Verbindungen zu EUROPOL besonders stark beteiligt. Natürlich werden auch die Informationen und Beschlüsse auf nationaler Ebene im Rahmen der IMK, ihrer Arbeitskreise und Unterarbeitskreise sowie seitens des BKA intensiv verfolgt, ausgewertet und für das Land umgesetzt. Dabei kommt unserem LKA eine zentrale Bedeutung zu.

 

Die Landesregierung unterrichtet über diese Zusammenhänge, wie ich meine, Landtag und öffentlichkeit in der den Gefahren der organisierten Kriminalität angemessenen Form.

 

Ich erinnere hier nur an die diesbezüglichen Informationen im Rahmen der jährlichen Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik. Ich erinnere an anlassbezogene Berichte zu spezifischen Erscheinungsformen der OK.

 

Als konkretes Beispiel wäre hier etwa die Vorstellung der Fachberatungsstelle "Vera" zu nennen. Hier finden Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution Schutz. Dies auch, um die Frauen als Zeuginnen für die Strafverfahren gegen ihre Peiniger zu gewinnen, die in der Regel nicht nur organisiert, sondern auch international vorgehen.

 

Auch die Vorstellung der erfolgreichen Konzeption sowie der ersten Ergebnisse zur Ermittlung und Abschöpfung von kriminell erworbenen Vermögenswerten sind aktuelle Beispiele von Veröffentlichungen des Innenministeriums zu diesem Thema.

 

Und ich erinnere schließlich an die Große Anfrage zur Polizei in diesem Jahr, deren Beantwortung eine Fülle von Informationen zur OK und einschlägigen Kriminalitätsfeldern enthält.

 

Wenn mit dem Antrag tatsächlich gemeint sein sollte, über diese Informationen hinaus ein geschlossenes Lagebild zu den Strukturen der OK vorzulegen, muss ich die Antragsteller zudem auf die Vertraulichkeit solcher Informationen hinweisen.

 

Es müsste doch allen klar sein, dass niemand am diesbezüglichen Informationsstand der Polizei ein größeres Interesse hätte, als die organisierten Kriminellen selbst.

 

Das Ziel einschlägiger polizeilicher Lagebilder ist deshalb nicht die Information von öffentlichkeit und Parlamenten. Sinn und Zweck ist es vielmehr, der Polizeiführung in Bund und Ländern eine Analyse und Bewertung der Tätergruppierungen an die Hand zu geben.

 

Diese Analyse schlägt effektive ermittlungstaktische Vorgehensweisen und polizeiliche Ansatzpunkte vor und zeigt Schwachstellen auf. Dass solche Informationen nur zum dienstlichen Gebrauch bestimmt sein können, versteht sich ¿ denke ich ¿ von selbst.

 

Sowohl der Lagebericht OK unseres LKA als auch der des BKA unterliegen entsprechenden Geheimhaltungsgraden.

 

Abschließend will ich noch anmerken, dass die in der Antragsbegründung so genannte Expertentagung des Arbeitskreises II der IMK vom März 99, auf deren Beschluss Bezug genommen wird, unsererseits nicht nachvollzogen werden konnte.

 

Selbst die Geschäftsstelle des AK II wusste hiermit auf unsere Nachfrage nichts anzufangen. Hier gilt, was ich auch im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anfragen im Rahmen der Fragestunde nun schon mehrmals zum Ausdruck gebracht habe: Derlei Fragen- und Antragstexte sind für eine klare Beschreibung des Antragziels und eine konstruktive Diskussion wenig geeignet.

 

Alles in allem ist ¿ denke ich ¿ deutlich geworden, dass ich Ihnen nur die Ablehnung des vorliegenden Antrags empfehlen kann.

 

 

 

 

 

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