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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister warnt vor Computerkriminalität

07.06.2000, Magdeburg – 67

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 067/00

 

Magdeburg, den 7. Juni 2000

 

 

Innenminister warnt vor Computerkriminalität

 

 

Spezialdezernat im LKA

 

 

Heute fand der 3. Sicherheitstag der Industrie- und Handelskammer Magdeburg statt. Innenminister Dr. Manfred Püchel, der die Teilnehmer begrüßte, betonte in seiner Rede die besondere Bedeutung, die dem Schutz vor Computerkriminalität zukommt.

 

"Insbesondere die Informations- und Kommunikationstechnik hat in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung genommen. Die Internationalität der Datennetze, die immer größeren und besseren technischen Möglichkeiten der Kommunikation bieten jedoch nicht nur große wirtschaftliche Chancen," so der Innenminister.

 

Gerade dieser technologisch noch junge Bereich berge erhebliche Kriminalitätsrisiken. So werden beispielsweise das Internet und Mail-Boxen zur Verbreitung extremistischer Propaganda und Pornographie missbraucht. Ebenso dienen sie zur Anstiftung und Verabredung von Straftaten.

 

Püchel: "Daten werden ausgespäht, Software wird gestohlen oder unbefugt kopiert und verbreitet. Das Internet als weltumspannendes globales Computernetz nimmt dabei keine Rücksicht auf nationale Gesetze oder Interessen. Einzelstaatliche Regelungen werden von einem Großteil der Internetgemeinde ignoriert oder sie können Ausweichmöglichkeiten in andere Länder nutzen.

 

Die Polizei kann demgegenüber nur auf der Grundlage der nationalstaatlichen spezifischen Befugnisnormen reagieren. Dies erlaubt ihr lediglich anlassbezogene Recherchen bei Hinweisen auf bereits begangene kriminelle Handlungen. Vorbeugende Aktionen sind in der virtuellen Welt des Internet heute kaum mehr möglich."

 

Aus diesem Grunde wurde die deliktübergreifende Datenverarbeitungsgruppe (Dez. 35) im LKA bereits 1993 eingerichtet, die man inzwischen natürlich sowohl personell als auch technisch den Erfordernissen angepasst hat.

 

Püchel: "Auch der Gesetzgeber ist aufgerufen, die für die überwachung der Kommunikationstechnik notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dabei befindet er sich im Spannungsfeld zwischen einem legitimen Bedürfnis nach Kontrolle auf der einen Seite und den berechtigten Forderungen nach Datenschutz und Datensicherheit auf der anderen Seite."

 

Mit dem seit August 1997 geltenden Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste sei ein Anfang gemacht worden. Das Gesetz schaffe eine verlässliche Grundlage für die Verteilung der Verantwortung für die Inhalte in den Computernetzen.

 

 

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