Pressemitteilungen der Ministerien
Vereinbarung für mehr Tierschutz
Agrarressort unterzeichnet Pekingentenvereinbarung
08.08.2001, Magdeburg – 204
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 204/01
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 204/01
Magdeburg, den 7. August 2001
Vereinbarung für mehr Tierschutz
Agrarressort unterzeichnet Pekingentenvereinbarung
Der Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt und der Wirtschaftsverband Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt e.V. haben heute eine Vereinbarung über Mindestanforderungen an die Haltung von Pekingenten im Stall unterzeichnet.
Keller: "Wir wollen damit einen Fortschritt beim Tierschutz in der landwirtschaftlichen Produktion erreichen. Die Bürger verlangen, dass Fleisch unter artgerechten Haltungsbedingungen produziert wird."
Bestandteile der Vereinbarung
Aufzucht und Mast an einem Ort: Damit wird unnötiger Stress durch Transporte vermieden
Pflichten des Tierhalters zum Nachweis der Sachkunde zur Pflege und Ernährung; Definition von Normen für den Umgang mit Tieren (Versorgungssicherheit, Einstreu, Beschäftigungsmaterial, Futter- und Tränkeeinrichtungen, Lüftung/Schadgasgehalt/Stäube, Beleuchtung, Besatzdichte und Nachweise)
Amtliche Aufsicht erfolgt durch die zuständige Behörde (Landkreis)
Vereinbart ist auch eine Weiterentwicklung der Mindestanforderungen. Dazu wird der Minister mindestens alle zwei Jahre eine Sachverständigengruppe (Tierhalter, Wissenschaftler, Vertreter des Tierschutzbeirats und Behördenvertreter) einberufen. Diese soll u.a. untersuchen, wie Bademöglichkeiten für die Tiere geschaffen werden können, ohne dass Hygiene und Stallklima zum Problem werden.
Die Pekingentenhalter treten der Vereinbarung durch schriftliche Erklärung "zur freiwilligen Selbstverpflichtung" gegenüber dem Wirtschaftsverband Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt e.V. bei.
Zur Haltung von Pekingenten gibt es überwiegend allgemein gehaltene
Anforderungen. Diese werden durch die heute geschlossene Vereinbarung
konkretisiert. Damit erhalten die Tierhalter Rechtssicherheit hinsichtlich der tier-
schutzrechtlichen Anforderungen. Auch die zuständigen Behörden werden diese
Anforderungen zugrunde legen.
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