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Pressemitteilungen der Ministerien

Bundesratsinitiative:
Sachsen-Anhalt will vereinfachte Verfahren bei Verkehrswegeplanung beibehalten

13.01.2003, Magdeburg – 6

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 006/03

 

Magdeburg, 13. Januar 2003

 

 

Bundesratsinitiative:

Sachsen-Anhalt will vereinfachte Verfahren bei Verkehrswegeplanung beibehalten

 

Gemeinsam mit den Nachbarländern Sachsen und Thüringen will Sachsen-Anhalt im Bundesrat eine Verlängerung des so genannten Beschleunigungsgesetzes für Verkehrswegeplanungen über das Jahr 2004 hinaus erreichen. Diese Forderung ist Bestandteil eines "Entschließungsantrags Aufbau Ost", der bei der nächsten Sitzung der Länderkammer im Februar von Thüringen eingebracht werden soll.

 

"Vereinfachte Verfahren sind eine Voraussetzung, um den notwendigen Ausbau der Infrastruktur auch in den nächsten Jahren zügig voranbringen zu können", begründete Verkehrsminister Karl-Heinz Daehre die Bundesratsinitiative. Als Beispiel für die praktischen Auswirkungen des Planungsbeschleunigungsgesetzes nannte er die Umsetzung der "Hosenträger-Variante" in der Altmark-Region, zu der u.a. die Nordverlängerung der A14 in Richtung Schwerin gehört. "Es wäre fatal, wenn dieses Projekt nach 2004 wegen bürokratischer Hürden wieder ins Stocken gerät", betonte der Minister.

 

Zur Vorbereitung des Baus der A14-Nordverlängerung von Magdeburg in Richtung Schwerin hatte das Land im Dezember die ersten Vorplanungsaufträge vergeben. Dazu gehören u.a. drei Studien, in denen die Umweltverträglichkeit des Straßenbauprojekts für einen Raum von rund 91.300 Hektar untersucht wird.

 

Parallel dazu hat Sachsen-Anhalt unter Beteiligung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und des Bundes eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben. Sie dient vor allem zur Berechnung künftiger Verkehrsströme im Norden Sachsen-Anhalts und über die Landesgrenzen hinaus. Die Daten dienen u.a. zur Planung möglicher Autobahn-Anschlussstellen sowie von Folgemaßnahmen im nachgeordneten Straßennetz.

 

Auf die "Hosenträger-Variante" hatten sich die Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Juli vorigen Jahres mit dem Bund geeinigt. Nach Berechnung von Experten wird die Umsetzung des Projekts, zu dem neben der Verlängerung der A14 und der A39 auch die Anbindung von Salzwedel, Gardelegen und Haldensleben sowie eine West-Ost-Bundesstraße in Richtung Brandenburg gehören, rund 1,6 Milliarden Euro kosten.

 

 

Hintergrundinformation:

 

Die Geltungsdauer des "Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes" vom 16. Dezember 1991 ist bereits mehrfach verlängert worden; zuletzt bis 31. Dezember 2004. Bis zu diesem Zeitpunkt begonnene Planungen können nach den Vorschriften des Gesetzes noch zu Ende geführt werden. Die wichtigsten Verfahrensvereinfachungen:

 

 

 

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren betreffen.

 

 

 

Die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss und gegen eine Plangenehmigung hat keine aufschiebende Wirkung.

 

 

 

Harald Kreibich

 

 

 

 

 

Impressum:

Ministerium für Bau und Verkehr

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail: presse@mwv.lsa-net.de

 

 

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