Pressemitteilungen der Ministerien
Kabinett gibt Entwurf für
Juristenausbildungsgesetz zur Anhörung frei
18.02.2003, Magdeburg – 76
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 076/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 076/03
Magdeburg, den 18. Februar 2003
Kabinett gibt Entwurf für
Juristenausbildungsgesetz zur Anhörung frei
Sachsen-Anhalts
Justizministerium hat den Weg für eine neue Juristenausbildung geebnet und den
Entwurf eines neuen Juristenausbildungsgesetzes (JAG) ins Kabinett eingebracht.
Die Ministerrunde gab am Dienstag den Entwurf zur Anhörung frei.
Das neue
JAG dient zum einen der Umsetzung des Bundesgesetzes zur Reform der
Juristenausbildung vom 11. Juli 2002. Dieses richtet die Juristenausbildung
mehr als bisher an den Bedürfnissen der beruflichen, insbesondere der
anwaltlichen Praxis aus und erweitert erheblich den Einfluss der Universitäten
auf die Studienabschlussprüfung.
Auf
Landesebene soll mit dem neuen Gesetz erstmals eine Zwischenprüfung eingeführt
werden. Mit der geplanten Zwischenprüfung gäbe es in Sachsen-Anhalt erstmals
die Möglichkeit, Jura-Studenten zur Abschlussprüfung nicht zuzulassen, wenn sie
die Zwischenprüfung nicht bestehen. Zudem soll mit dem neuen Gesetz der
Vorbereitungsdienst so flexibel wie möglich gestaltet werden. Außerdem wurde im
juristischen Vorbereitungsdienst die Anwaltsausbildung erheblich gestärkt.
Wie das
Bundesgesetz soll auch das neue Landesgesetz im Juli 2003 in Kraft treten. Es
würde das seit April 1994 gültige Gesetz ablösen.
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