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Pressemitteilungen der Ministerien

Redebeitrag von Innenminister Dr. Püchel zum Thema "Gestaltung der freiwilligen Phase der Gebietsreform im Stadt- Umlandbereich"

12.10.2001, Magdeburg – 146

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 146/01

 

Magdeburg, den 12. Oktober 2001

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Redebeitrag von Innenminister Dr. Püchel zum Thema "Gestaltung der freiwilligen Phase der Gebietsreform im Stadt- Umlandbereich"

TOP 18 der Landtagssitzung am 12. Oktober 2001

 

Gerade bei der schwierigen Stadt-Umland-Problematik ist es der Landesregierung in den vergangenen Monaten gelungen, mit einer sachlich nachvollziehbaren, transparenten und flexiblen Herangehensweise die Entscheidungsvorbehalte des Parlaments zu wahren. Dieses will ich vorweg feststellen.

 

Ziel unseres Vorgehens ist es auch, dass wir im Umland der Mittelzentren die freiwillige Phase so wenig wie nötig einschränken wollen. In diesem Spannungsfeld von Parlamentsvorbehalt und Freiwilligkeit bewegen wir uns. Mein Ziel ist es, hier für einen gerechten Ausgleich zu sorgen.

 

Anrede,

im Laufe der Diskussion des Leitbildes wurden insbesondere die Aussagen zur Stadt-Umland-Problematik von mehreren Seiten kritisiert und als nachbesserungsbedürftig bezeichnet. Die von mir eingesetzte Stabsstelle Kommunal- und Verwaltungsreform hat dieses Thema deshalb bereits im März 2000 aufgegriffen. Zusammen mit den Regierungspräsidien und dem Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt wurde eine Erhebung verschiedenster Daten zu 79 Gemeinden im Umland der drei kreisfreien Städte durchgeführt.

 

Diese Datensammlung ist als erster Schritt einer Verflechtungsanalyse zu betrachten. Sie wurde am 23. November 2000 dem Zeitweiligen Ausschuss Verwaltungs- und Funktionalreform/kommunale Gebietsreform vorgestellt.

 

 

Die erhobenen Daten haben noch einmal bestätigt, dass insbesondere im Umland von Halle und Magdeburg durch großflächige Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten sowie von Wohnbaugebieten seit 1990 eine Entwicklung stattgefunden hat, die den im Landesentwicklungsplan gesetzlich festgelegten raumordnerischen Grundsätzen in einem erheblichen Maße widerspricht.

 

Die Landesregierung beschloss daher, zu den sich daraus ergebenden Konsequenzen ein wissenschaftliches Gutachten einzuholen. Der Auftrag wurde Ende April an die Arbeitsgemeinschaft Prof. Dr. Turowski/Dr. Greiving (Universität Dortmund) vergeben. Das Gutachten soll unter anderem Aussagen dazu machen, ob und in welchem Umfang zur Lösung der festgestellten Stadt-Umland-Probleme Eingemeindungen in die kreisfreien Städte für erforderlich erachtet werden und welche Umlandgemeinden bei einer Eingemeindungslösung einzubeziehen wären.

 

Sollten Eingemeindungen nicht für erforderlich gehalten werden, sind Aussagen zur Notwendigkeit der Regelung der Stadt-Umland-Beziehungen durch andere Instrumentarien, z.B. Bildung von Stadt-Umland-Verbänden, Regionalkreisen etc. zu machen und eine Vorzugsvariante zu benennen.

 

Da entsprechende Stadt-Umland-Probleme auch im Hinblick auf einzelne Umlandgemeinden von Mittelzentren zu erkennen waren, hat das Innenministerium im Herbst 2000 begonnen, Daten auch über das Umland dieser Städte zu erheben. Entsprechende Forderungen wurden u.a. auch im Rahmen der Diskussion dieses Themas im Zeitweiligen Ausschuss des Landtages erhoben.

 

Von daher soll der Gutachter auch eine Einschätzung abgeben, ob sich aus den Erkenntnissen zu den kreisfreien Städten und ihrem Umland grundsätzliche Aussagen zu den Mittelzentren herleiten lassen. Eine Einzelfallbetrachtung der Mittelzentren durch den Gutachter wird allerdings nicht stattfinden. Das Gutachten soll zum 30.11.2001 vorliegen, so dass ich Ihnen heute noch keine Ergebnisse mitteilen kann.

 

Ich möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich betonen, dass die Entscheidung, ob und in welchem Umfang es im Zuge der Kommunalreform zu Eingemeindungen in Ober- und Mittelzentren kommen wird, nach dem Zeiten Vorschaltgesetz dem Entscheidungsvorbehalt des Landtages unterliegt.

 

Trotz des Gesetzesvorbehalts sind auch für die Gemeinden, die von der Stadt-Umland-Analyse im Bereich der Ober- und Mittelzentren betroffen sind, Zusammenschlüsse in der freiwilligen Phase grundsätzlich möglich.

 

Lediglich stadtferne Lösungen, das heißt kommunale Zusammenschlüsse, an denen Gemeinden beteiligt sind, die enge Verflechtungsbeziehungen zu einem Ober- oder Mittelzentrum aufweisen, sind derzeit nicht genehmigungsfähig und unterliegen dem Entscheidungsvorbehalt des Landtages.

 

Soweit der Landtag - nach Vorlage des Gutachtens ¿ für betroffene Gemeinden keine gesetzliche Eingemeindung vorsieht, werden auch für diese keine Einschränkungen mehr bestehen.

 

Diese Regelung führt zwangsläufig zu einer Einschränkung der freiwilligen Phase für die betroffenen Gemeinden. Allerdings lässt es die Soll-Vorschrift des § 3 Abs. des 2. Vorschaltgesetzes zu, dass Gemeinden die in der freiwilligen Phase aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten haben, bisher zu keiner abschließenden Neugliederung gekommen sind, auch nach dem 31. Oktober 2002 noch freiwillige Lösungen verfolgen können.

 

Ein solcher Ausnahmetatbestand dürfte für die Gemeinden, die von der Stadt-Umland-Problematik betroffen sind, in der Regel gegeben sein, so dass hier insofern eine gewisse Verlängerung der freiwilligen Phase eintritt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die gesetzliche Phase zum 30. September 2003 abgeschlossen sein soll.

 

Um den Kreis der von diesen Einschränkungen betroffenen Gemeinden möglichst gering zu halten, habe ich mich entschlossen, den Gemeinden im Umland der Mittelzentren, die nach der Analyse der Daten für eine gesetzliche Eingemeindung nicht in Betracht kommen und bei denen stadtferne Lösungen nach § 17 der Gemeindeordnung genehmigungsfähig wären, dieses im Vorfeld der Entscheidung des Landtages mitzuteilen.

 

Meine Stabsstelle ist zur Zeit dabei, die bereits von den betroffenen Gemeinden auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüften und mit dem MRLU vorausgewerteten Datenerhebungen vor Ort mit dem Landkreis und den betroffenen Gemeinden sowie Verwaltungsgemeinschaften auszuwerten.

 

In diesen Beratungen werden auch Aussagen dazu gemacht, welche Umlandgemeinden nicht für eine Eingliederung in das jeweilige Mittelzentrum durch Gesetz in Betracht kommen. Für die wenigen verbleibenden Gemeinden kann derzeit im Hinblick auf § 17 der Gemeindeordnung keine Genehmigung zu stadtfernen Gebietsänderungen erfolgen.

 

Ich betone hierbei ausdrücklich, dass diese Verweigerung der Genehmigung nichts darüber aussagt, ob die betroffenen Gemeinden eingemeindet werden sollen. Es werden lediglich die Gemeinden benannt werden, für die eine Entscheidung des Landtags abgewartet werden muss und die sich von daher derzeit in einer sog. "Warteschleife" befinden.

 

Dieses Verfahren wurde sowohl schriftlich als auch mündlich vor Ort deutlich gemacht. Bereits jetzt ist absehbar, dass dies bei den meisten Mittelzentren für keine oder jedenfalls nur wenige Umlandgemeinden der Fall sein wird.

 

Betroffen sind beispielsweise im Raum Stendal 2, im Raum Salzwedel 2, im Raum Halberstadt 1, in Wernigerode 2 und in Quedlinburg und Burg gar keine Gemeinden. Angestrebte Gebietsänderungen der anderen Umlandgemeinden sind demnach im Rahmen eines Verfahrens nach § 17 von keinem Vorbehalt aufgrund einer Stadt-Umland-Problematik betroffen.

 

Das heißt nicht, dass diese Gemeinden nicht auch das Ziel einer freiwilligen Eingemeindung in die Stadt verfolgen können, wofür es in Einzelfällen gute Argumente geben kann.

 

Mein Ziel ist es, diese Aussagen je nach Stand der Datenerhebungen bis Ende des Jahres für alle 22 Mittelzentren und ihre Umlandgemeinden zu machen. Bis jetzt haben bereits 8 entsprechende Termine stattgefunden, weitere 3 sind in der nächsten Woche geplant.

 

Hieraus wird sich für den Großteil der Umlandgemeinden der Mittelzentren auch schon vor Vorliegen des Gutachtens und dessen Auswertung ergeben, dass die Stadt-Umland-Problematik sie nicht hindert, ihre überlegungen zu gebietlichen Neugliederungen in der freiwilligen Phase umzusetzen.

 

Eine andere Vorgehensweise hätte dazu geführt, dass es für alle 456 untersuchten Gemeinden im Umfeld der Mittelzentren zu einer zeitlichen Verkürzung der freiwilligen Phase gekommen wäre.

 

Da insgesamt gesehen eine Vielzahl von Verwaltungsgemein-schaften direkt oder indirekt von dieser Problematik betroffen sind, wären freiwillige Zusammenschlüsse bis zum 31. Oktober 2002 hierdurch in einem nicht zu vertretenden Maße erschwert worden.

 

Für diese aus meiner Sicht offene und transparente Herangehensweise wurde im übrigen in den Auswertungsgesprächen vor Ort von den betroffenen Gemeinden und Landkreisen viel Verständnis gezeigt. Wobei insbesondere die solide, auf objektiven Datenbeständen beruhende, Herangehensweise anerkannt wurde.

 

Ich darf an dieser Stelle auch feststellen, dass es sich bei diesem Vorgehen keineswegs um ein Geheimnis handelt. Denn ich habe bereits am 25. Mai 2001 den Landkreistag und den Städte- und Gemeindebund in einem entsprechenden Schreiben darüber informiert. Wer will, kann es auf den dortigen Internetseiten nachlesen.

 

Ich bin im übrigen gerne bereit, auf einer der nächsten Sitzungen des zeitweiligen Ausschusses über den Stand und die Ergebnisse der Analyse zu den Mittelzentren detailliert zu berichten. Abschließend bleibt festzuhalten, dass die in dem Antrag der PDS-Fraktion zum Ausdruck kommende Befürchtung von einer Verkürzung von Rechten des Parlaments unberechtigt ist.

 

 

 

 

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