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Pressemitteilungen der Ministerien

Sachsen-Anhalts Finanzminister Wolfgang Gerhards verhängt Haushaltssperre

21.08.2001, Magdeburg – 435

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 435/01

 

Magdeburg, den 21. August 2001

 

Sachsen-Anhalts Finanzminister Wolfgang Gerhards verhängt Haushaltssperre

Um einen ausgeglichenen Haushalt 2001 zu gewährleisten, hat Sachsen-Anhalts Finanzminister Wolfgang Gerhards heute eine Haushaltssperre verhängt. Gemäß §41 LHO (Landeshaushaltsordnung) umfasst sie alle Ausgabenansätze. Ausgaben mit einem Volumen von über fünf Millionen Mark bedürfen generell der Einwilligung des Finanzministeriums. Damit schließt sich Sachsen-Anhalt den meisten anderen Bundesländern an, die schon hauswirtschaftliche Maßnahmen ergriffen haben.

Nicht von der Bewirtschaftung betroffen sind alle Rechtsverpflichtungen sowie Ausgaben, die zu über 50 Prozent über Drittmittel vom Bund und der EU finanziert werden. Sachsen-Anhalts Finanzminister Wolfgang Gerhards: "Die Landesregierung hat sich das Ziel gestellt, das Haushalts-Defizit abzubauen. Es macht keinen Sinn, Geld in Zinszahlungen statt in Investitionen zu stecken. Die jetzigen Beschränkungen sollen helfen, dieses Ziel zu erreichen. Es wäre unverantwortlich, die jetzigen Haushaltsprobleme in die Zukunft zu verlagern."

Mehrere Faktoren haben zu einer außerplanmäßigen Belastung des Haushaltes geführt. Dazu gehören verzögert einlaufende EU-Gelder, die BSE-Krise (Beteiligung des Landes an den Kosten der Tierkörperbeseitigung) , höhere BaföG-Zahlungen und gestiegene Kosten bei der Zusatzversorgung. So zwingt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes das Land im Bereich der DDR-Zusatzversorgungssysteme zu Nachzahlungen von rund 90 Millionen Mark.

Erläuterungen:

- §41 LHO Hauswirtschaftliche Sperre: "Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, kann das Ministerium der Finanzen es von seiner Einwilligung abhängig machen, ob Verpflichtungen eingegangen oder Ausgaben geleistet werden."

- Rechtlich gebunden sind Ausgaben, auf deren Leistungen ein aktuell durchsetzbarer Rechtsanspruch besteht und die auf Grund bestehender vertraglicher Verpflichtungen zum jetzigen Zeitpunkt geleistet werden müssen. Das sind etwa Zuwendungsbescheide, BaföG, Wohngeld, Bauaufträge und Zinszahlungen.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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Hegelstraße 42

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