Pressemitteilungen der Ministerien
Kabinett beschließt Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende
09.04.2020, Magdeburg – 161
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Unter Leitung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hat
das Kabinett heute in einer Sondersitzung eine Verordnung zu
Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung der Ausbreitung
des Cornavirus in Sachsen-Anhalt beschlossen. Dies geschah aufgrund einer
gestern Nachmittag erfolgten Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern. Im
Anschluss an die Sondersitzung erklärte Haseloff: ?Die Situation ist nach wie
vor sehr ernst. Das Virus muss wirksam und konsequent bekämpft werden. Durch Ein-
und Rückreisen dürfen nicht zusätzliche Impulse für das inländische
Infektionsgeschehen geschaffen werden. Neue Infektionsherde müssen unbedingt
verhindert werden.?
Die Verordnung verpflichtet Personen, die auf dem Land-,
See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in
das Land Sachsen-Anhalt einreisen, sich unverzüglich nach der Einreise auf
direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft
zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig
dort aufzuhalten. Das gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land
der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. In diesem Zeitraum ist der
Besuch von Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, untersagt.
Von der Verordnung ausgenommen sind unter anderen Personen,
deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des
Gesundheitswesens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der
Funktionsfähigkeit der Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes,
der Länder und Kommunen zwingend notwendig ist.
Für den Vollzug dieser Verordnung sind neben den
zuständigen Gesundheitsbehörden die Sicherheitsbehörden zuständig. Verstöße
gegen die Verordnung können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet
werden.
Diese Verordnung tritt am 10. April um 0 Uhr in Kraft. Sie
gilt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zunächst für Personen, die bis
einschließlich 19. April 2020 aus dem Ausland nach Deutschland einreisen. Eine
Verlängerung der Maßnahme ist möglich.
Die Verordnung und die Bußgeldvorschrift werden im Laufe
des Tages nachgereicht.
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