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Pressemitteilungen der Ministerien

Elektronische Steuererklärung jetzt im Internet abrufbar / Finanzminister Wolfgang Gerhards: "ELSTER wird flügge"

14.02.2001, Magdeburg – 6

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 006/01

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 006/01

 

Magdeburg, den 8. Februar 2001

 

Elektronische Steuererklärung jetzt im Internet abrufbar / Finanzminister Wolfgang Gerhards: "ELSTER wird flügge"

 

 

Ab heute können Steuererklärungen bundesweit auf elektronischem Wege erledigt werden. "Das Projekt ELSTER, in dem die Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes Software zur übermittlung von Steuererklärungen entwickelt haben, ist endgültig flügge geworden", so Sachsen-Anhalts Finanzminister Wolfgang Gerhards. Die jetzt vorliegende neue Version von ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) werde von den Steuerverwaltungen ab sofort im Internet unter www.elsterformular.de kostenlos angeboten. "Daneben ist die entsprechende Software auch auf CD-Rom kostenlos in allen 21 Finanzämtern des Landes erhältlich."

Für den Nutzer dieses neuen Angebots ergäben sich klare Vorteile, erklärte Gerhards. So könne, wer als Steuerpflichtiger ELSTER nutze, mit kürzeren Bearbeitungszeiten und damit auch mit schnelleren Steuererstattungen rechnen. Denn bei einer digitalen Steuererklärung entfalle die manuelle Dateneingabe beim Finanzamt.

ELSTER hat die Funktion, die per Software ermittelten Daten entsprechend dem Stand der Technik datensicher zu verschlüsseln und so aufzubereiten, dass sie auf Knopfdruck via Internet oder direkt über das Telefonnetz per ISDN an die Verwaltung versandt und dort beschleunigt weiterverarbeitet werden können.

Das Programm ermöglicht die Dateneingabe in eine Grafikoberfläche in Gestalt der gewohnten Vordrucke und prüft die Daten auf logische Stimmigkeit.

Damit lassen sich bereits beim Erstellen der Erklärung viele Plausibilitätsfehler ausschließen und Rückfragen bei der Veranlagung vermeiden. Auf eine steuerliche Beratung ist bewusst verzichtet worden. Beim Datenversand überprüft des Programm zudem, ob im Internet Programm-Updates vorliegen.

Am PC wird zusätzlich noch eine sogenannte komprimierte Erklärung ausgedruckt, die unterschrieben mit der Lohnsteuerkarte und den anderen Belegen dem zuständigen Finanzamt einzureichen ist und in Kopie dem Absender für seine Unterlagen dienen kann.

Gerhards machte darauf aufmerksam, dass bereits seit Januar 1999 in allen Finanzämtern des Landes im Zuge eines Pilotprojektes ELSTER zur elektronischen übermittlung von Steuererklärungsdaten eingesetzt werde. Dieses Verfahren sei seitdem kontinuierlich weiterentwickelt worden. "Die Abgabe der Einkommensteuererklärung mit Hilfe von ELSTER hat sich im Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr bereits mehr als versechsfacht. Diese erfreuliche Entwicklung erhält nunmehr einen weiteren wichtigen Schub. Ich bin sicher, dass der elektronischen Steuererklärung die Zukunft gehört. Unsere Vision ist das virtuelle Finanzamt und eine vollelektronische Steuererklärung." Rechtliche Probleme mit der digitalen Signatur und der Notwendigkeit der Eingabe einer Lohnsteuerkarte seien zwar bisher noch nicht gelöst. Die Steuerverwaltung arbeite jedoch bereits heute an praktikablen Lösungen für tragbare Zukunftsmodelle.

So funktioniert ELSTER:

Für die Einkommensteuererklärung 2000 bietet die Finanzverwaltung erstmals eine kostenlose Software zur Erstellung der Steuererklärung am PC und der anschließenden elektronischen Datenübermittlung an. Sie können die Software von einer bei Ihrem Finanzamt erhältlichen CD installieren oder das Programm über die Internetadresse www.elsterformular.de herunterladen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

 

 

 

 

Sie müssen über einen PC mit Windows 95, -98, ME, -NT 4.0 oder Windows 2000 und einen Drucker verfügen

Sie brauchen einen Internet-Zugang über Modem oder ISDN-Anschluss (DFü-Netzwerk).

Sie haben eine eigene Steuernummer

 

Wie funktioniert elsterformular?

 

 

Eingeben der steuerlichen Daten in die vorgegebenen Steuervordrucke

Absenden der verschlüsselten Daten mit Ausdruck einer komprimierten (vereinfachten) Steuererklärung

Unterschreiben der komprimierten Steuererklärung

Einreichen der komprimierten Steuererklärung zusammen mit weiteren Belegen (z.B. Lohnsteuerkarte) bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt

 

 

 

Welche Vorteile habe ich?

 

 

 

 

Weniger Rückfragen durch das Finanzamt, da

 

 

 

 

 

mehrere Daten durch die Software bereits auf formale Richtigkeit überprüft werden,

die Software Plausibilitätsprüfungen vornimmt.

- Keine übertragungsfehler, da die Datenerfassung im Finanzamt entfällt.

 

 

Wohin wende ich mich bei technischen Problemen mit elsterformular?

 

 

 

 

Außer den Hinweisen, die Sie über die Online-Hilfe direkt vom Programm elsterformular erhalten, können Sie eine von den Steuerverwaltungen der Länder eingerichtete Informationsstelle (Hotline) nutzen, die Ihnen täglich von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr bei Fragen und Problemen zur Installation und zum Umgang mit der Software zur Verfügung steht.

 

 

 

 

 

Telefon: 01805 / 23 50 55 (0,24DM/Min.)

Telefax: 01805 / 23 50 54 (0,24DM/Min.)

 

Impressum:

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