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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Klaus Jeziorsky: Gesetzentwurf stärkt Verwaltungskraft und erhält die Selbstständigkeit der Gemeinden

07.03.2003, Magdeburg – 39

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 039/03

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 039/03

 

Magdeburg, den 7. März 2003

 

Innenminister Klaus Jeziorsky: Gesetzentwurf stärkt Verwaltungskraft und erhält die Selbstständigkeit der Gemeinden

Auf Initiative von Innenminister Klaus Jeziorsky hat die Landesregierung beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes über die Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften zur Anhörung freizugeben.

Nach Auffassung von Innenminister Jeziorsky dient eine Stärkung der Verwaltungsgemeinschaften unter Wahrung des Selbstverwaltungsrechts der Mitgliedsgemeinden sowohl der Beibehaltung vielfältiger gemeindlicher Entwicklungsmöglichkeiten als auch der Verbesserung der Verwaltungskraft der bürgernächsten Verwaltungsebene.

Der Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften sei ein wesentlicher Baustein der Reformvorhaben im Land Sachsen-Anhalt. Mit ihm, so Jeziorsky, werde parallel zur Funktionalreform die Ebene der Verwaltungsgemeinschaften gestärkt. Der Gesetzentwurf verfolge dabei die Leitvorstellung, dass kommunale Verwaltungsgrößen nicht Selbstzweck seien, sondern Voraussetzung zur Erzielung effizienten Verwaltungshandelns. Demgemäß setze jede überlegung zu Mindestgrößen der Verwaltungen eine eingehende Betrachtung der vorhandenen und auch der künftig zu übertragenden Aufgaben voraus.

Jeziorsky: "Der Gesetzentwurf gibt den Kommunen Richtwerte für die Optimierung ihrer Verwaltungsstrukturen und schafft gleichzeitig das Instrumentarium, das die für die Aufgabenerledigung erforderlichen dauerhafte Leistungsfähigkeit sicherstellt." Als Richtgröße für Verwaltungsgemeinschaften definiere das Gesetz eine Gesamteinwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden von 8.000. Ausnahmen seien bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall möglich, jedoch nicht unter 5.000 in der Einwohnersumme der Mitgliedsgemeinden. Dabei seien der gesetzliche Aufgabenbestand, die anerkannten Grundsätze der Verwaltungsorganisation, der daraus resultierende Bedarf an Verwaltungspersonal sowie die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltung die entscheidenden Kriterien. Der Gesetzentwurf erstreckt diese Anforderungen an die Leistungsfähigkeit kommunaler Verwaltungen auch ausdrücklich auf solche Gemeinden, die keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören. Oberstes Ziel der Reformvorhaben sei nämlich die Erzielung größtmöglicher Effizienz und Kostengünstigkeit. Dies gelte insbesondere angesichts der überall sehr angespannten Haushaltssituation. Diese zwinge zu nachhaltigen Strukturverbesserungen, damit die öffentliche Hand auf allen Ebenen wieder die Handlungsspielräume zurückerlangt, die in den vergangenen Jahren verlorengegangen seien.

Der Gesetzentwurf sehe vor, dass die bestehenden Vereinbarungen der Mitgliedsgemeinden

von Verwaltungsgemeinschaften bis zum 31.12.2004 an die geänderte Rechtslage

angepasst werden. Von dem Gesetzesvorhaben seien zur Zeit 33 Verwaltungsgemeinschaften

und 5 Gemeinden, deren Größe unter 5.000 Einwohner liegen, unmittelbar

betroffen. Der Einwohnerdurchschnitt aller Verwaltungsgemeinschaften liege zurzeit

bei 6.232 (exklusive Trägergemeinden). Schließlich weise der Gesetzentwurf,

so der Innenminister, der Verwaltungsgemeinschaft Selbstverwaltungsrechte zu,

die bisher den Mitgliedsgemeinden oblagen. So erfüllen die Verwaltungsgemeinschaften

z. B. Aufgaben nach dem Schulgesetz, im Bereich der Kinderbetreuung, der Unterhaltung

von zentralen Freizeitanlagen oder bei der Unterhaltung von Sozialeinrichtungen.

Hiermit werde einer seit längerer Zeit bestehenden Forderung in der Praxis

stattgegeben.

Des Weiteren stärke der Gesetzentwurf die Stellung des Leiters des gemeinsamen Verwaltungsamtes, er muss nun mindestens die Befähigung für den gehobenen Dienst besitzen, und die Qualität der Verwaltung insgesamt. Das Selbstverwaltungsrecht und die politische Selbstständigkeit der Gemeinden bleibe generell erhalten.

Innenminister Jeziorsky: "Wir müssen die kommunale Verwaltungskraft stärken, wir wollen die politische Eigenständigkeit der Gemeinden bewahren. Dadurch, dass wir die Verwaltungsgemeinschaften fit für die Zukunft machen, stärken wir die kommunale Selbstständigkeit."

 

 

 

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