Pressemitteilungen der Ministerien
Stärkung des Ehrenamtes in Sachsen-Anhalt
Neue Verordnung in Kraft: Höhere Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bei der Freiwilligen Feuerwehr möglich
13.05.2020, Magdeburg – 29
- Ministerium für Inneres und Sport
Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat die Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) geändert, die Änderungsverordnung vom 8. Mai 2020 wird heute im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes veröffentlicht. Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. Die festgelegten Höchstbeträge für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt wurden angehoben.Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht: ?Die Erhöhung der Entschädigungs-Höchstbeträge ist vor allen Dingen eine Würdigung der Arbeit der ehrenamtlich tätigen Kameradinnen und Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehren.?Das Ministerium für Inneres und Sport stellt mit der Änderung der KomEVO sicher, dass die ehrenamtliche Wahrnehmung der Aufgaben im Brandschutz durch die Kommunen angemessen gewürdigt und die Kommunen ihre Wertschätzung für das Ehrenamt ausdrücken können. Gleichzeitig wird nicht vom Grundsatz der unentgeltlichen Aufgabenwahrnehmung des Ehrenamtes abgewichen.Im Einzelnen:Die monatlichen Höchstbeträge in § 9 KomEVO in Euro wurden wie folgt angepasst:
Funktion
bisher
neu
Kreisbrandmeister
426
500
stv. Kreisbrandmeister oder
Abschnittsleiter
254
300
Kreisjugendfeuerwehrwart
183
200
Führer einer Einheit für
besondere Einsätze
51
60
Gemeinde- oder
Stadtwehrleiter
305
350
Ortswehrleiter
122
150
Verbandsführer
61
70
Zugführer
51
60
Gruppenführer
41
50
Gemeindejugendfeuerwehrwart
97
110
Ortsjugendfeuerwehrwart
61
80
Verantwortlicher für
Kinderfeuerwehren der Gemeinde- oder Stadtfeuerwehr
45
110
Verantwortlicher für
Kinderfeuerwehren in Ortsfeuerwehren
30
80
Gerätewart
61
100
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Auch die Höchstbeträge für anlassbezogene Pauschalen wurde angepasst:
Anlass
bisher
neu
Je Einsatz
10
15
Je Bereitschaftsdienst im
Feuerwehrhaus
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Die in § 9 KomEVO genannten Funktionen und Anlässe sind nicht abschließend. Die Kommunen können nach wie vor auch für andere Aufgaben im Brandschutz Aufwandsentschädigungen gewähren.Für die Kreisausbilder, Sanitäter und Helfer in der Aus- und Fortbildung existiert derzeit eine Erlassregelung, nach der diese Aufgabe sowohl im Ehrenamt als auch auf Honorarbasis wahrgenommen werden kann. Dabei bleibt es auch weiterhin, um es zu ermöglichen ein Entgelt als Honorar für die Aufgabenwahrnehmung zahlen zu können.Die Form der ehrenamtlichen Wahrnehmung wurde neu bewertet und nunmehr wird den Landkreisen und kreisfreien Städten ermöglicht, den- Kreisausbildern eine anlassbezogene zeitabhängige Aufwandsentschädigung von 10 Euro pro Ausbildungsstunde zu zahlen. Kreisausbilder können zudem eine Pauschale von bis zu 40 Euro monatlich erhalten. In der Satzung kann die jeweilige Kommune die Gewährung der monatlichen Pauschale von einer bestimmten Zahl der für den Kreisausbilder im Jahr geplanten Ausbildungsveranstaltungen anhängig machen.- Ausbildungshelfern eine anlassbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 8 Euro pro Ausbildungsstunde zu zahlen. Auch Ausbildungshelfern kann ergänzend eine monatliche Pauschale gewährt werden (max. bis zur Hälfte des Betrages, der einem Kreisausbilder gewährt wird).
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de