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Pressemitteilungen der Ministerien

Land gewährt Soforthilfe für Künstler - weitere umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Kunst- und Kulturlandschaft geplant

20.03.2020, Magdeburg – 131

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

Die

kleine und besonders anfällige Kunst- und Kulturszene des Landes leidet in

besonderem Umfang unter den Folgen der COVID-19 Pandemie und den damit

verbundenen Absagen praktisch aller Veranstaltungen. Die Staatskanzlei und

Ministerium für Kultur hat daher verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der

Kunst- und Kulturszene auf den Weg gebracht. Eine finanzielle Soforthilfe des

Landes für in existenzielle Notlage geratene Künstlerinnen und Künstler wird ab

nächste Woche zu beantragen sein, weitere Maßnahmen der Bundesebene wie die

Öffnung der Grundsicherung (Hartz IV) für Soloselbständige sollen folgen. Das

Land hat den Bund auch gebeten, Entlastungen bei den Beiträgen zur

Künstlersozialkasse zu prüfen.

 

Dazu

Staats- und Kulturminister Robra: ?Uns erreichen derzeit viele Hilferufe aus

der Kunst- und Kulturszene. Der Kulturbereich liegt momentan nahezu komplett

brach. Für die Betroffenen bedeutet das in der Regel einen kompletten

Einnahmeverlust mit allen damit verbundenen Existenzsorgen. Für diese Menschen

bieten wir unbürokratisch und unkompliziert eine erste Soforthilfe an. Des

Weiteren werden wir bei der Abrechnung von geförderten, aber nicht

realisierbaren Projekten äußerste Flexibilität zeigen. ?

 

Zu

den einzelnen Maßnahmen:

 

1.    

Kurzfristige

Unterstützung in Höhe von 400 ? pro Monat und Person.

 

Antragsberechtigt sind selbständige Künstlerinnen und

Künstler, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre

künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen

und Schriftsteller. Die künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit wird

erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt. Die Antragsberechtigten

müssen ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.

 

Rechtsgrundlage ist die Ausnahmeregelung Nr. 7.4 der

Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt. Bewilligungsstelle ist das

Landesverwaltungsamt. Das Antragsformular wird in Kürze auf der Webseite des

Landesverwaltungsamts zur Verfügung stehen.

 

Zusätzlich gilt: Wer sein Einkommen aufgrund von Einbrüchen

durch Absagen o.ä. nach unten korrigieren muss, sollte dies unbedingt auch der

Künstlersozialkasse melden.

Damit sinken auch die monatlichen Beitragszahlungen. Das Formular:

https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Aenderung_Arbeitseinkommen.pdf?fbclid=IwAR11z0rzS8xlI6ihL-DpqnjCc0Bmz3kVdAudtiZ6fzDhN8tTQs91qK1ClGs

 

2.    

Flexibilität im

Umgang mit genehmigten, nach der Kulturförderrichtlinie des Landes geförderten

Projekten

 

Für Projekte, die wegen der Pandemie nicht wie beantragt

durchgeführt werden können sowie Projekte, die zwischenzeitlich abgesagt worden

sind, soll geprüft werden, ob bereits entstandene, unabwendbare Kosten und

Regressansprüche als zuwendungsfähig anerkannt werden. Bei jedem der kritischen

Fälle wird das Landesverwaltungsamt individuell und sorgfältig mit den

Antragstellern bzw. Zuwendungsempfängern nach einer Lösung suchen.

Projektträger sollen sich nach einer Förderung rechtzeitig bei dem

Landesverwaltungsamt melden, wenn sie die Maßnahme nicht oder nur teilweise

durchführen können.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de