Pressemitteilungen der Ministerien
Land gewährt Soforthilfe für Künstler - weitere umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Kunst- und Kulturlandschaft geplant
20.03.2020, Magdeburg – 131
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Die
kleine und besonders anfällige Kunst- und Kulturszene des Landes leidet in
besonderem Umfang unter den Folgen der COVID-19 Pandemie und den damit
verbundenen Absagen praktisch aller Veranstaltungen. Die Staatskanzlei und
Ministerium für Kultur hat daher verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der
Kunst- und Kulturszene auf den Weg gebracht. Eine finanzielle Soforthilfe des
Landes für in existenzielle Notlage geratene Künstlerinnen und Künstler wird ab
nächste Woche zu beantragen sein, weitere Maßnahmen der Bundesebene wie die
Öffnung der Grundsicherung (Hartz IV) für Soloselbständige sollen folgen. Das
Land hat den Bund auch gebeten, Entlastungen bei den Beiträgen zur
Künstlersozialkasse zu prüfen.
Dazu
Staats- und Kulturminister Robra: ?Uns erreichen derzeit viele Hilferufe aus
der Kunst- und Kulturszene. Der Kulturbereich liegt momentan nahezu komplett
brach. Für die Betroffenen bedeutet das in der Regel einen kompletten
Einnahmeverlust mit allen damit verbundenen Existenzsorgen. Für diese Menschen
bieten wir unbürokratisch und unkompliziert eine erste Soforthilfe an. Des
Weiteren werden wir bei der Abrechnung von geförderten, aber nicht
realisierbaren Projekten äußerste Flexibilität zeigen. ?
Zu
den einzelnen Maßnahmen:
1.
Kurzfristige
Unterstützung in Höhe von 400 ? pro Monat und Person.
Antragsberechtigt sind selbständige Künstlerinnen und
Künstler, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre
künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen
und Schriftsteller. Die künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit wird
erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt. Die Antragsberechtigten
müssen ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
Rechtsgrundlage ist die Ausnahmeregelung Nr. 7.4 der
Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt. Bewilligungsstelle ist das
Landesverwaltungsamt. Das Antragsformular wird in Kürze auf der Webseite des
Landesverwaltungsamts zur Verfügung stehen.
Zusätzlich gilt: Wer sein Einkommen aufgrund von Einbrüchen
durch Absagen o.ä. nach unten korrigieren muss, sollte dies unbedingt auch der
Künstlersozialkasse melden.
Damit sinken auch die monatlichen Beitragszahlungen. Das Formular:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Aenderung_Arbeitseinkommen.pdf?fbclid=IwAR11z0rzS8xlI6ihL-DpqnjCc0Bmz3kVdAudtiZ6fzDhN8tTQs91qK1ClGs
2.
Flexibilität im
Umgang mit genehmigten, nach der Kulturförderrichtlinie des Landes geförderten
Projekten
Für Projekte, die wegen der Pandemie nicht wie beantragt
durchgeführt werden können sowie Projekte, die zwischenzeitlich abgesagt worden
sind, soll geprüft werden, ob bereits entstandene, unabwendbare Kosten und
Regressansprüche als zuwendungsfähig anerkannt werden. Bei jedem der kritischen
Fälle wird das Landesverwaltungsamt individuell und sorgfältig mit den
Antragstellern bzw. Zuwendungsempfängern nach einer Lösung suchen.
Projektträger sollen sich nach einer Förderung rechtzeitig bei dem
Landesverwaltungsamt melden, wenn sie die Maßnahme nicht oder nur teilweise
durchführen können.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
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39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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