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Pressemitteilungen der Ministerien

Verordnung zur mittelfristigen
Schulentwicklungsplanung muss angepasst werden/ Olbertz: Richtwerte für
schulische Mindestgrößen bleiben gleich

18.02.2003, Magdeburg – 74

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 074/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 074/03

 

 

 

Magdeburg, den 18. Februar 2003

 

 

 

 

 

Verordnung zur mittelfristigen

Schulentwicklungsplanung muss angepasst werden/ Olbertz: Richtwerte für

schulische Mindestgrößen bleiben gleich

 

Die letzte

Änderung des Schulgesetzes erfordert eine Anpassung der Verordnung zur

mittelfristigen Schulentwicklungsplanung. Hierüber hat Kultusminister Prof. Dr.

Jan-Hendrik Olbertz heute das Kabinett unterrichtet. Bedeutsam sei unter

anderem der abgeänderte Planungszeitraum vom Schuljahr 2004/05 bis zum

Schuljahr 2009/10. Damit werde das Minimum des schulischen Bedarfs der

Schulform Sekundarschule erfasst. Denn bis 2009 sei damit zu rechnen, dass die

Zahl der Sekundarschulen von jetzt 394 auf 231 zurückgeht. Damit verliere

Sachsen-Anhalt fast die Hälfte der Sekundarschulen.

 

Bereits

im vergangenen Jahr sei das Verfahren zur Fortschreibung der bestandsfähigen

mittelfristigen Schulentwicklungspläne der Landkreise und kreisfreien Städte

geändert worden, um den kommunalen Partnern den Umgang mit den zu erwartenden

Schulgesetzänderungen zu erleichtern, sagte der Minister. Für alle Ziele der

Schulentwicklungsplanung, die von der Änderung des Schulgesetzes berührt sind,

sei den Trägern der Schulentwicklungsplanung ein Korridor bis zum 31. Dezember

2003 eröffnet worden. Wie Olbertz hervorhob, ist im Wesentlichen § 3 der

Verordnung (Größe der Schulen) von den Veränderungen berührt. Olbertz: ¿Im

Grundsatz haben sich die notwendigen schulischen Mindestgrößen nicht verändert,

weil an den bislang festgesetzten Richtwerten festgehalten wurde. Bisher sind

die Jahrgänge 5 und 6 nicht in die Bewertung der Bestandsfähigkeit einer Schule

einbezogen worden. Diese Jahrgänge wurden einheitlich in der Förderstufe der

Sekundarschule geführt. Künftig sind die Jahrgänge 5 und 6 sowohl an den

Sekundarschulen als auch an den Gymnasien angesiedelt. Es ist daher folgerichtig,

diese Jahrgänge in die Bewertung der mittelfristigen Bestandsfähigkeit einzubeziehen.¿

 

Am

Beispiel einer Sekundarschule stellt sich das wie folgt dar:

 

Bisher

waren in den Jahrgängen 7 bis 10 im Minimum 40 Schülerinnen und Schüler je

Jahrgang notwendig, um eine Sekundarschule stabil zweizügig organisieren zu können.

Demzufolge hat sich die Zahl 160 in den vergangenen Jahren in der öffentlichen

Wahrnehmung als ¿Messlatte¿ für eine stabile Sekundarschule verfestigt. Künftig

sind die Jahrgänge 5 und 6 in diese Betrachtung einbezogen, die Planungsträger

müssen mindestens 240 Kinder für eine Schule planen. Es bleibt also nach wie

vor bei 40 Schülerinnen und Schülern im Jahrgang.

 

¿Die

sogenannten Kleinen Grundschulen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht im

dünnbesiedelten ländlichen Raum haben zunächst bis zum Ende des Schuljahres

2005/2006 Bestand¿, betonte der Minister. Sie würden nur dann aufgehoben, wenn

auch die im jeweiligen Schuljahr neu einzuschulenden Kinder nicht zu einer

Mindestschülerzahl von 28 Kindern führten. Nach dieser Frist habe dieses

Instrument, das entwickelt worden war, um die extrem schwachen Geburtsjahrgänge

in der Mitte der 90er Jahre aufzufangen, seine Funktion erfüllt. Ein nicht

geringer Anteil der genehmigten Kleinen Grundschulen wüchse innerhalb dieser

Zeit auch wieder zu einem Umfang heran, der einen Betrieb im Rahmen der

notwendigen schulischen Mindestgröße zulasse.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de