Pressemitteilungen der Ministerien
Verordnung zur mittelfristigen
Schulentwicklungsplanung muss angepasst werden/ Olbertz: Richtwerte für
schulische Mindestgrößen bleiben gleich
18.02.2003, Magdeburg – 74
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 074/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 074/03
Magdeburg, den 18. Februar 2003
Verordnung zur mittelfristigen
Schulentwicklungsplanung muss angepasst werden/ Olbertz: Richtwerte für
schulische Mindestgrößen bleiben gleich
Die letzte
Änderung des Schulgesetzes erfordert eine Anpassung der Verordnung zur
mittelfristigen Schulentwicklungsplanung. Hierüber hat Kultusminister Prof. Dr.
Jan-Hendrik Olbertz heute das Kabinett unterrichtet. Bedeutsam sei unter
anderem der abgeänderte Planungszeitraum vom Schuljahr 2004/05 bis zum
Schuljahr 2009/10. Damit werde das Minimum des schulischen Bedarfs der
Schulform Sekundarschule erfasst. Denn bis 2009 sei damit zu rechnen, dass die
Zahl der Sekundarschulen von jetzt 394 auf 231 zurückgeht. Damit verliere
Sachsen-Anhalt fast die Hälfte der Sekundarschulen.
Bereits
im vergangenen Jahr sei das Verfahren zur Fortschreibung der bestandsfähigen
mittelfristigen Schulentwicklungspläne der Landkreise und kreisfreien Städte
geändert worden, um den kommunalen Partnern den Umgang mit den zu erwartenden
Schulgesetzänderungen zu erleichtern, sagte der Minister. Für alle Ziele der
Schulentwicklungsplanung, die von der Änderung des Schulgesetzes berührt sind,
sei den Trägern der Schulentwicklungsplanung ein Korridor bis zum 31. Dezember
2003 eröffnet worden. Wie Olbertz hervorhob, ist im Wesentlichen § 3 der
Verordnung (Größe der Schulen) von den Veränderungen berührt. Olbertz: ¿Im
Grundsatz haben sich die notwendigen schulischen Mindestgrößen nicht verändert,
weil an den bislang festgesetzten Richtwerten festgehalten wurde. Bisher sind
die Jahrgänge 5 und 6 nicht in die Bewertung der Bestandsfähigkeit einer Schule
einbezogen worden. Diese Jahrgänge wurden einheitlich in der Förderstufe der
Sekundarschule geführt. Künftig sind die Jahrgänge 5 und 6 sowohl an den
Sekundarschulen als auch an den Gymnasien angesiedelt. Es ist daher folgerichtig,
diese Jahrgänge in die Bewertung der mittelfristigen Bestandsfähigkeit einzubeziehen.¿
Am
Beispiel einer Sekundarschule stellt sich das wie folgt dar:
Bisher
waren in den Jahrgängen 7 bis 10 im Minimum 40 Schülerinnen und Schüler je
Jahrgang notwendig, um eine Sekundarschule stabil zweizügig organisieren zu können.
Demzufolge hat sich die Zahl 160 in den vergangenen Jahren in der öffentlichen
Wahrnehmung als ¿Messlatte¿ für eine stabile Sekundarschule verfestigt. Künftig
sind die Jahrgänge 5 und 6 in diese Betrachtung einbezogen, die Planungsträger
müssen mindestens 240 Kinder für eine Schule planen. Es bleibt also nach wie
vor bei 40 Schülerinnen und Schülern im Jahrgang.
¿Die
sogenannten Kleinen Grundschulen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht im
dünnbesiedelten ländlichen Raum haben zunächst bis zum Ende des Schuljahres
2005/2006 Bestand¿, betonte der Minister. Sie würden nur dann aufgehoben, wenn
auch die im jeweiligen Schuljahr neu einzuschulenden Kinder nicht zu einer
Mindestschülerzahl von 28 Kindern führten. Nach dieser Frist habe dieses
Instrument, das entwickelt worden war, um die extrem schwachen Geburtsjahrgänge
in der Mitte der 90er Jahre aufzufangen, seine Funktion erfüllt. Ein nicht
geringer Anteil der genehmigten Kleinen Grundschulen wüchse innerhalb dieser
Zeit auch wieder zu einem Umfang heran, der einen Betrieb im Rahmen der
notwendigen schulischen Mindestgröße zulasse.
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