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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Dr. Manfred Püchel fordert Verschärfung des Waffenrechts

08.06.2000, Magdeburg – 68

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 068/00

 

Magdeburg, den 8. Juni 2000

 

 

Innenminister Dr. Manfred Püchel fordert Verschärfung des Waffenrechts

 

 

Einführung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Kleiner Waffenschein)

Verschärfung der Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition

Einschränkung bzw. Abschaffung des Erbenprivilegs

 

 

"Seit 1991 sind in Sachsen-Anhalt 81 Schusswaffen zumeist durch Diebstahl in unberechtigte Hände gelangt, 710 Waffen wurden vererbt. Mehr als die Hälfte aller Straftaten mit Schusswaffengebrauch werden mit so genannten erlaubnisfreien Waffen, wie z. B. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen begangen. Zahlen, die verdeutlichen, dass das Waffenrecht unbedingt verschärft werden muss," so Innenminister Dr. Manfred Püchel. Dabei gehe es zum einen um die Einführung des "Kleinen Waffenscheins". Damit soll sichergestellt werden, dass nur noch diejenigen eine so genannte erlaubnisfreie Waffe mit sich führen dürfen, die nicht einschlägig vorbestraft sind bzw. nicht gegen waffenrechtliche Vorschriften verstoßen haben.

 

Außerdem sollen nach Püchels Meinung die Vorschriften für eine sichere Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition in einer Verordnung geregelt werden. Diese Forderung entspricht auch einer Entschließung des Bundesrates zur Verschärfung des Waffenrechts und für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewaltverherrlichung vom Februar d. J., in der die Bundesregierung u. a. aufgefordert wird, auf eine Konkretisierung der Vorschriften über das Aufbewahren von Schusswaffen und Munition hinzuwirken.

 

Zu den Forderungen des Innenministers gehört auch die Abschaffung des so genannten Erbenprivilegs. Die aktuelle Regelung besagt, dass der Erbe einer Waffe eine Waffenbesitzkarte beantragen kann, die grundsätzlich nach einer Zuverlässigkeitsprüfung zu erteilen ist, auch wenn kein Bedürfnis vorliegt, der Erbe also beispielsweise weder Jäger noch Sportschütze ist. Die derzeit geltende Privilegierung von Erben im Waffengesetz steht bei einer in den nächsten Jahren zunehmenden Anzahl entsprechender Erbfälle z. B. mehr und mehr im Gegensatz zu diesem so genannten Bedürfnisprinzip. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits vor Jahren auf den waffenrechtlichen Grundsatz hingewiesen, dass die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß beschränkt werden muss. Nach den Einschätzungen des Bundesinnenministeriums ist in einigen Bereichen der Bundesrepublik schon jetzt die Anzahl der Altbesitzer und Erben größer als die Gesamtzahl von Jägern und Sportschützen. Püchel: "Ich bin der Auffassung, dass hier eine änderung der Regelungen nötig ist."

 

Erfassung der Anzahl der Erben, die an den in der Statistik des Landes genannten Stichtagen im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis waren:

 

 

 

Stichtag

 

Anzahl der Erben, die waffenrechtliche Erlaubnis besitzen

 

Anzahl der Schusswaffen, für die Erben eine waffenrechtliche Erlaubnis zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt besitzen

 

 

1. Mai 1994

 

42

 

77

 

 

1. Dezember 1994

 

68

 

130

 

 

5. April 1995

 

81

 

170

 

 

5. Oktober 1995

 

113

 

198

 

 

5. April 1996

 

108

 

239

 

 

5. Oktober 1996

 

145

 

309

 

 

5. April 1997

 

166

 

349

 

 

5. Oktober 1997

 

168

 

355

 

 

5. April 1998

 

191

 

428

 

 

5. Oktober 1998

 

222

 

489

 

 

5. April 1999

 

242

 

537

 

 

5. Oktober 1999

 

266

 

610

 

 

5. April 2000

 

298

 

710

 

 

 

 

Erlaubnispflichtige Schusswaffen, so Püchel weiter, seien grundsätzlich als Gegenstände einzustufen, von denen ein überdurchschnittliches Gefährdungspotential ausgehe. Das ergebe sich nicht nur daraus, dass Unbefugte sich in den Besitz legal erworbener Waffen bringen und missbräuchlich verwenden, wie z. B. in Sachsen-Anhalt vor einigen Wochen eine 15-Jährige, die sich mit einer Schusswaffe aus legalem Besitz eines anderen erschoss, sondern zeige sich auch darin, dass es beim Umgang mit Schusswaffen immer wieder zu Unfällen komme oder dass die Waffen von Erlaubnisinhabern in Ausnahmesituationen bei Straftaten verwendet werden. Z. B. hat in Sachsen-Anhalt vor einigen Jahren ein Jäger bei einer Gerichtsverhandlung auf einen Richter geschossen und ein Sportschütze als Autofahrer auf einen Pkw, der ihn nach seiner Auffassung nicht richtig überholt hatte.

 

Püchel: "Wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse. Deshalb müssen wir konsequent und zielgerichtet vorgehen. Ein schärferes Waffenrecht bedeutet zwar Einschränkungen für den Einzelnen. Es bedeutet aber mehr Sicherheit für die Gemeinschaft. Und das ist unser Ziel."

 

 

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