Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Kabinett verabschiedet "Leitbild der Europapolitik"/ Ministerpräsident Höppner: "Ost-Erweiterung größte Herausforderung für EU seit Überwindung des Ost-West-Konflikts"

10.10.2000, Magdeburg – 611

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 611/00

 

Magdeburg, den 10. Oktober 2000

 

Kabinett verabschiedet "Leitbild der Europapolitik"/ Ministerpräsident Höppner: "Ost-Erweiterung größte Herausforderung für EU seit überwindung des Ost-West-Konflikts"

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung über aktuelle Entwicklungen in der Europäischen Union beraten und ein "Leitbild der Europapolitik" verabschiedet. Ministerpräsident Höppner unterstrich im Anschluss an die Kabinettssitzung: "Der europäische Integrationsprozess wird zunehmend komplexer und beeinflusst die Landespolitik unmittelbar. Es wird somit immer wichtiger, auf EU-Politik nicht nur zu reagieren, sondern Brüsseler Entscheidungen im Vorfeld mit zu beeinflussen. Der Nutzen, den Sachsen-Anhalt aus der europäischen Integration zieht, ist immens. Neben den über fünf Mrd. DM an EU-Fördermitteln, die seit 1991 ins Land geflossen sind und den mehr als 6,25 Mrd. DM, die bis 2006 hinzu kommen werden, schlägt vor allem der Gewinn an Weltoffenheit zu Buche."

Mit der Ost-Erweiterung stehe in diesem Jahrzehnt die größte Herausforderung seit überwindung des Ost-West-Konflikts vor der EU. Ein solch komplexer Prozess berge Chancen und Risiken, auf die sich das Land frühzeitig einstellen müsse. Der Ministerpräsident betonte unmissverständlich: "Sachsen-Anhalt spricht sich für einen frühestmöglichen Einstieg in den Erweiterungsprozess aus. Allerdings müssen übergangsregelungen dafür sorgen, dass weder für die heutigen noch für die künftigen Mitgliedstaaten soziale Verwerfungen oder Wettbewerbsverzerrungen entstehen."

Als Schwerpunkte der Europapolitik des Landes im Vorfeld der Ost-Erweiterung nannte der Regierungschef die Vertiefung der Kooperation mit unseren mittel- und osteuropäischen Partnern, die Erhöhung der außenwirtschaftlichen Verflechtung und eine intensive öffentlichkeitsarbeit, um ängste in der Bevölkerung abzubauen.

In dem "Leitbild der Europapolitik" werden die wichtigsten europäischen Anliegen Sachsen-Anhalts unter den Schwerpunkten "Europa der Regionen, bürgerfreundliches Europa, europaorientierte Wirtschaft, gesamteuropäische Einigung und Förderung des Europabewusstseins" zusammengestellt. In enger Zusammenarbeit der Ressorts sollen auf dieser Grundlage die aktuellen Aufgaben der Europaarbeit definiert werden.

Dabei geht es beispielsweise um den effizienten Einsatz der EU-Strukturfonds im Zeitraum bis 2006, die Vorbereitung der überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab dem Jahr 2003, die Bestandssicherung der öffentlichen Dienstleistungen im Rahmen der regionalen Daseinsvorsorge, die Vertretung der Länderinteressen bei der Fortentwicklung des Europäischen Polizeiamtes Europol, die aktive Begleitung des europäischen Rechtsetzungsprozesses im Bereich Umwelt- und Naturschutz, die Stärkung des europäischen Verbraucherschutzes und die Durchsetzung gesellschaftlicher und kultureller, verbraucher- und jugendschützender, qualitäts- und vielfaltssichernder Aspekte in der europäischen Medienpolitik.

 

Anlage: Leitbild der Europapolitik des Landes Sachsen-Anhalt

Artikel 1 der Landesverfassung weist Sachsen-Anhalt als Teil der europäischen Völkergemeinschaft aus. Weltoffenheit sind wir unserer Geschichte und den 40jährigen Erfahrungen mit Mauer und Abschottung in besonderem Maße schuldig. Die Teilnahme des Landes am europäischen Integrationsprozess ist die wichtigste internationale Rahmenbedingung für den Aufbau des Landes auf allen Gebieten, insbesondere für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Freisetzung wirtschaftlicher, technologischer und gesellschaftlicher Innovationspotentiale. Die Antwort auf die zunehmende Globalisierung kann nur in verstärkter internationaler Zusammenarbeit, insbesondere im Rahmen der Europäischen Union, liegen. Sachsen-Anhalt wird deshalb die Vorteile der europäischen Integration umfassend für die Entwicklung des Landes nutzen.

Für die Europapolitik der Landesregierung bedeutet dies:

 

 

Aktive Wahrnehmung der durch den Europa-Artikel des Grundgesetzes gestärkten Mitwirkungsrechte der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union,

direkte Vertretung der Landesinteressen im Kontakt mit Brüsseler Politikern, gegenüber EU-Institutionen, im Ausschuss der Regionen;

Nutzung der europäischen Förderprogramme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Sachsen-Anhalt,

Stärkung des Europabewusstseins durch verbesserte Informationen und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger,

Auf- und Ausbau von internationalen Kontakten und Partnerschaften des Landes mit europäischen Staaten und Regionen,

Förderung von mehr Toleranz und Weltoffenheit.

 

1. Europa der Regionen

Der Zusammenschluss europäischer Staaten in der Europäischen Union hat allen Bürgerinnen und Bürgern eine in der europäischen Geschichte beispiellose Periode des Friedens, der Stabilität und des Wohlstands gebracht. An die Stelle einst unüberbrückbarer nationaler Grenzen, Gräben und Feindschaften hat die europäische Integration Partnerschaft, Zusammenarbeit und Gemeinsamkeit gesetzt. Mit der Vollendung von Europäischem Binnenmarkt und Währungsunion hat die EU wesentliche Voraussetzungen geschaffen, um sich flexibel auf die Anforderungen von Globalisierung und Informationszeitalter einstellen zu können. An der Schwelle des neuen Jahrtausends steht Europa vor weiteren großen Herausforderungen. Die bevorstehende Osterweiterung erfordert neben der Reform der Institutionen eine umfassende Debatte über Aufgaben, Ziele und Strukturen der Europäischen Union des 21. Jahrhunderts. Mit wachsender Mitgliederzahl erlangen dezentrale Entscheidungen, föderale Strukturen, regionale und kommunale Selbstverwaltung zur Stärkung der Einheit wie zum Erhalt der Vielfalt Europas ein neues Gewicht.

Die EU muss in Zukunft föderaler und regionaler werden. Die Landesregierung wird sich im Rahmen ihrer Mitwirkungsmöglichkeiten im Bundesrat, im Ausschuss der Regionen und in Direktkontakten mit Vertretern der Europäischen Union dafür einsetzen, dass Europa seine dezentralen Strukturen stärkt und sich in einem ausgewogenen Verhältnis von Vertiefung und Erweiterung entwickelt. Für diese Entwicklung sind der erfolgreiche Abschluss der Regierungskonferenz 2000 und die Ausarbeitung einer europäischen Grundrechtecharta bedeutsame Schritte. Die Landesregierung spricht sich darüber hinaus für die Einleitung eines umfassenden Reformprozesses aus, der in einer neuen Regierungskonferenz die Ziele der Europäischen Union, die überprüfung ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten, die Stärkung der Länder und Regionen sowie die Neufassung der Verträge unter Einbeziehung der Grundrechtecharta umfassend erörtert.

2. Bürgerfreundliches Europa

Die EU muss sich auf jene Aufgaben konzentrieren, die nicht mehr national oder regional bewältigt werden können - beispielsweise in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, zur Gewährleistung der inneren Sicherheit, in der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik, im Verkehrswesen, in Umwelt- und Verbraucherschutz. Umgekehrt ist es unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität erforderlich, dass regionale Anliegen auch vor Ort entschieden werden können und die EU sich nicht unnötig einmischt.

Mehr als bisher muss den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in der europäischen Politik Rechnung getragen werden, um die Vorwürfe, Europa sei zu unübersichtlich, zu anonym und bürokratisch durch leistungsfähige, transparente und bürgernahe Politik zu entkräften. Dies kann durch verstärkte Zusammenarbeit der Europäischen Kommission mit den Ländern und Regionen ebenso erreicht werden wie durch eine verbesserte Information darüber, was die verschiedenen Akteure auf der europäischen Ebene tun. Aufgrund des erreichten Standes der Integration ist der Bürger heute in so hohem Maße von europäischen Entscheidungen betroffen, dass er die Möglichkeit haben muss, diese Entscheidungen verstärkt zu beeinflussen.

3. Europaorientierte Wirtschaft

Im Interesse des wirtschaftlichen Aufschwungs in Sachsen-Anhalt ist es unabdingbar, die Unternehmen und Einrichtungen unseres Landes noch enger mit der europäischen und internationalen Wirtschaft zu verflechten. Auch für kleine und mittlere Unternehmen wird die Nutzung der Vorteile des europäischen Binnenmarktes und der Währungsunion zu einem unverzichtbaren Element ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Sicherung von Arbeitsplätzen hängt auch in Sachsen-Anhalt zunehmend von Außenhandel und internationaler Kooperation ab. Die Möglichkeiten der Europäischen Union, wie zum Beispiel die Strukturfonds und Gemeinschaftsinitiativen, das Forschungsrahmenprogramm und andere europäische Förderprogramme ergänzen die von Land und Bund angebotenen Förderinstrumente. Die Landesregierung sorgt für den umfassenden Einsatz der für Sachsen-Anhalt in Frage kommenden Förderprogramme und bemüht sich um komplexe Beratungs- und Dienstleistungsangebote, die den Unternehmen und Einrichtungen des Landes den "Weg nach Europa" und auf die internationalen Märkte erleichtern.

4. Gesamteuropäische Einigung

Im europäischen Integrationsprozess ist die bevorstehende Erweiterung um mittel- und osteuropäische Staaten eine zentrale Aufgabe und zugleich die größte Herausforderung seit überwindung des Ost-West-Konflikts. Mit den Beitrittskandidaten verbinden Sachsen-Anhalt traditionelle Kontakte und gemeinsame historische Erfahrungen. Die Unterstützung der Osterweiterung ist für Sachsen-Anhalt auch ein Ausdruck der Solidarität mit jenen Staaten, die die deutsche Einheit maßgeblich mit ermöglicht haben. Mit der Osterweiterung wird Sachsen-Anhalt seine Randlage in der heutigen EU überwinden. Dies hat erhebliche Auswirkungen für Sachsen-Anhalt in zentralen Feldern wie Wirtschaft, Landwirtschaft, Arbeitsmarkt und Verkehr. Die sich hieraus ergebenden Chancen müssen durch eine aktive Teilnahme des Landes an der Osterweiterung genutzt werden. Dies betrifft die Erschließung der mittel- und osteuropäischen Märkte ebenso wie die Anbahnung von gezielten Kooperationsbeziehungen. Im Zuge der Beitrittsverhandlungen sind übergangsregelungen vorzusehen, die die Anpassungsprobleme in den Mitgliedstaaten der heutigen EU abfedern und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden helfen. Die Landesregierung nutzt ihre Partnerschaften und Kontakte mit Regionen mittel- und osteuropäischer Staaten zur Hilfe bei der Vorbereitung auf den EU-Beitritt, insbesondere durch Vermittlung von Erfahrungen aus dem eigenen Transformationsprozess.

5. Stärkung des Europabewusstseins

Europakompetenz bedeutet nicht nur fachliche und berufliche Qualifikation. Sie umfasst auch eine grundlegende europäische Einstellung der Weltoffenheit, Toleranz, überwindung von Vorurteilen und Abbau von Fremdenfeindlichkeit. Die Debatten um die Zukunft Europas verdeutlichen, dass es neuer, besonderer Anstrengungen bedarf, die europäische Vision den Bürgerinnen und Bürgern nahezubringen, um auch auf diesem Wege die Bürgernähe der Gemeinschaft zu erhöhen und die demokratische Meinungsbildung zu vervollkommnen.

Die Landesregierung bemüht sich aktiv um die Verbreitung von Sachinformationen über die Europäische Union, ihre Organe, Entscheidungsabläufe und ihre Politik in der öffentlichkeit des Landes. Zur Förderung des Europabewusstseins der Bürgerinnen und Bürger macht sie den Einsatz europäischer Fördermittel im Land deutlich und unterstützt europaorientierte Aktivitäten .

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de