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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Klaus Jeziorsky: Sachsen-Anhalt seit heute mit EURODAC verbunden

20.01.2003, Magdeburg – 7

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 007/03

 

Magdeburg, den 20. Januar 2003

 

 

Innenminister Klaus Jeziorsky: Sachsen-Anhalt seit heute mit EURODAC verbunden

 

 

Asylmissbrauch mit EURODAC wirksam unterbinden

 

Nach Information von Innenminister Klaus Jeziorsky ist das Land Sachsen-Anhalt seit heute mit EURODAC verbunden. EURODAC ist ein zentrales, europäisches Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) für Asylbewerber und unerlaubt eingereiste bzw. aufhältige Ausländer.

 

Die Zentraleinheit befindet sich in Luxemburg und wird von der Europäischen Kommission betrieben.

 

Jeziorsky: "Mit EURODAC verfolgt die Europäische Union das Ziel, eine erleichterte Anwendung des Dubliner übereinkommens zu ermöglichen. Es soll insbesondere die Bestimmung des Mitgliedstaates, der gemäß dem Dubliner übereinkommen für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrages zuständig ist, einfacher werden. Auch das gleichzeitige oder nacheinander Betreiben von Asylverfahren in mehreren Mitgliedstaaten soll so unterbunden werden. Der durch EURODAC mögliche Vergleich europaweit zentral gespeicherter Fingerabdrücke lässt künftig Feststellungen darüber zu, ob ein Asylbewerber bzw. ein unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland eingereister oder hier aufhältiger Ausländer bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt hat bzw. über welchen Mitgliedstaat er unerlaubt in das Unionsgebiet eingereist ist. Langwierige Ermittlungen zur Begründung von übernahmeersuchen und die Stellung vergeblicher Asylanträge werden minimiert."

 

Künftig ist jeder Mitgliedstaat, in Deutschland auch die Bundesländer, verpflichtet, von jedem mindestens 14 Jahre alten Asylbewerber und Ausländer, der in Verbindung mit dem unerlaubten überschreiten einer Dublin-Außengrenze aufgegriffen und nicht zurückgewiesen wird, die Fingerabdrücke abzunehmen und unverzüglich an EURODAC zu übermitteln.

 

In EURODAC werden die Fingerabdrücke aller Asylbewerber und unerlaubt in das Unionsgebiet eingereister Ausländer gespeichert und verglichen. Personalien werden in EURODAC nicht gespeichert.

 

EURODAC ergänzt auf europäischer Ebene die bisherige innerstaatliche Verfahrensweise zur Abnahme der Fingerabdrücke von Asylbewerbern, die beibehalten wird. Die Fingerabdrücke von Asylbewerbern werden in Sachsen-Anhalt durch die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt und von den Polizeidienststellen erfasst und weitergeleitet. Die für EURODAC relevanten Daten werden vom Bundeskriminalamt dupliziert und an die Zentraleinheit in Luxemburg übermittelt. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge führt dann - falls erforderlich - das übernahmeverfahren nach dem Dubliner übereinkommen durch.

 

 

 

 

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