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Pressemitteilungen der Ministerien

Paqué für Verwendung des Bundesbankgewinns für die Flutopfer

21.08.2002, Magdeburg – 36

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 036/02

 

Magdeburg, den 21. August 2002

 

 

Paqué für Verwendung des Bundesbankgewinns für die Flutopfer

 

Der Finanzminister Sachsen-Anhalts, Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué (FDP), hat sich skeptisch geäußert gegenüber dem Vorschlag der Bundesregierung, die zweite Stufe der Steuerreform um ein Jahr zu verschieben, um die Lasten der Hochwasserkatastrophe zu finanzieren.

Paqué wörtlich: "Dies ist nicht der richtige Finanzierungsweg, genauso wenig wie das zunächst von der Bundesregierung angedachte Vorziehen des Solidarpakts II. Der neue Vorschlag läuft auf eine Sonderbelastung der Lohnbezieher sowie kleiner und mittlerer Unternehmen hinaus. Denn die erste Stufe der rot-grünen Steuerreform kam vor allem den großen Kapitalgesellschaften zu gute, und da darf jetzt nicht einfach die zweite Stufe der übrigen Wirtschaft und den abhängig Beschäftigten vorenthalten werden. Dies ist auch ein Gebot der steuerpolitischen Verlässlichkeit, die vor allem für Investitionsentscheidungen nötig ist. Der Vorschlag schadet dem wirtschaftlichen Wachstum und ist sozial unausgewogen."

Paqué plädiert für eine Finanzierung, die alle Deutschen gerecht behandelt: "Gerade bei nationalen Katastrophenfällen darf es keine Rangeleien zwischen Interessen geben. Wir haben eine Hilfs- und Spendenbereitschaft für die Flutopfer von privater Seite erlebt, die wir nicht durch einen kleinlichen Interessenstreit aufs Spiel setzen dürfen. Eben dies tut der Vorschlag der Bundesregierung".

Konkret plädiert Paqué für eine Verwendung von Teilen des Bundesbankgewinns zur Finanzierung der Belastungen durch die Flutkatastrophe. Paqué wörtlich: "Vom Bundesbankgewinn fließen 3,5 Mrd. Euro in den Bundeshaushalt, der Rest (dieses Jahr: 7,7 Mrd. Euro) geht üblicherweise in den Erblastentilgungsfonds. Es ist bei einer nationalen Naturkatastrophe dieses Ausmaßes voll gerechtfertigt, diese Tilgung für ein Jahr auszusetzen und die Mittel in einen Fonds zur Deckung der finanziellen Lasten der Katastrophe umzulenken. Danach muss allerdings die jährliche Abführung an den Bundeshaushalt so herabgesetzt werden, dass die Erblastentilgung wieder das Niveau erreicht, was sie ohne die Flutkatastrophe erreicht hätte."

Natürlich impliziere dies letztlich eine vorübergehend höhere Nettoneuverschuldung des Bundes. Dies sei aber in Anbetracht der Naturkatastrophe voll zu rechtfertigen. Paqué wörtlich: "Wenn es überhaupt Sondersituationen gibt, die eine höhere Staatsverschuldung für eine gewisse Zeit rechtfertigen, dann sind es nationale Schicksalsschläge dieser Art. Dies berücksichtigt im übrigen auch der Vertrag von Maastricht."

 

 

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