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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Klaus Jeziorsky stellt neues Konzept zur Polizeiorganisation in der Fläche vor

16.10.2002, Magdeburg – 185

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 185/02

 

Magdeburg, den 16. Oktober 2002

 

 

Innenminister Klaus Jeziorsky stellt neues Konzept zur Polizeiorganisation in der Fläche vor

 

 

Bedarfsorientierterer Personal- und Mitteleinsatz

Ausdehnung der polizeilichen Präsenz in der Fläche

Verwaltungstätigkeiten werden konzentriert

 

 

Innenminister Klaus Jeziorsky hat heute in Magdeburg ein neues Konzept zur Erhöhung der polizeilichen Präsenz und einem effizienteren Personal- sowie Mitteleinsatz vorgestellt.

Eine vom Minister des Innern beauftragte polizeiinterne Arbeitsgruppe hat dazu Vorschläge zur Organisation auf der Ebene der Polizeireviere und -stationen erarbeitet. Die Vorschläge stammen von den Fachleuten vor Ort und in den Polizeidirektionen, die über langjährige Erfahrungen mit der bestehenden Organisation verfügen. Die Vorschläge verfolgen aus polizeilicher Sicht das Ziel, die Effektivität und Effizienz im polizeilichen Aufgabenvollzug zu heben, indem insbesondere

 

 

die Führung der Polizeikräfte auf der Ebene der Landkreise gestrafft wird,

der Personal- und Mitteleinsatz flexibler und bedarfsorientierter möglich wird,

administrative Tätigkeiten konzentriert werden,

die Fläche von leistungsfähigen polizeilichen Organisationseinheiten abgedeckt wird und

die tatsächlichen Präsenzzeiten der Polizeikräfte in der Fläche ausgedehnt werden.

 

Darüber hinaus soll diese Regelung Gewähr dafür bieten, dass Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung für den gesamten Landkreis gebündelt werden.

Die künftige Zugehörigkeit aller Polizeikräfte im Landkreis zu einer Dienststelle schafft die Voraussetzung dafür, dass Kräfte und Einsatzmittel fortan flexibel und bedarfsorientiert im gesamten Landkreis zum Einsatz kommen können.

Auf der Ebene der Landkreise sowie in der kreisfreien Stadt Dessau sollen je ein Polizeirevier mit örtlich deckungsgleicher Zuständigkeit gebildet werden ( insgesamt 22 Polizeireviere ). Das Polizeirevier trägt den Namen des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt und befindet sich mit seinem Hauptsitz am Ort der entsprechenden Kommunalverwaltung.

Darüber hinaus werden nach polizeitaktischem Bedarf

 

 

17 Revierwachen mit Rund-um-die-Uhr-Dienst sowie

65 Revierstationen

 

zur Wahrung wirksamer Präsenz in der Fläche, angemessener Reaktionszeiten beim polizeilichen Soforteinsatz sowie zur ortsnahen Kriminalitätsbekämpfung eingerichtet.

Zukünftig werde also nur noch ein Polizeirevier, so Jeziorsky, mit Sitz am Ort der Kreisverwaltung eine zentrale Zuständigkeit auf Landkreisebene besitzen. Die übrigen Reviere im Landkreis werden als sogenannte Revierwachen weiter bestehen. Die Revierwachen gewährleisten wie bisher rund um die Uhr den Einsatz- und Streifendienst und sind für Soforteinsätze z.B. bei Notrufauslösungen zuständig. Außerdem wird in den Revierwachen die Alltags- und Häufigkeitskriminalität von Kriminalbeamten bürgernah bearbeitet. Statt einer eigenen umfangreichen Polizeiverwaltung besitzen sie lediglich eine kleine "Polizeiservice"-Einheit.

Die weiteren polizeilichen Aufgaben in der Fläche werden zukünftig statt durch kleine Polizeistationen mit drei Polizeivollzugsbeamten von personalstärkeren und erheblich leistungsfähigeren Revierstationen wahrgenommen, die zu allen polizeirelevanten Zeiten besetzt werden können.

Die Revierstationen dienen der Flächenpräsenz sowie Erhaltung der örtlichen Bürgernähe. Hier soll der präventive Streifendienst Priorität haben. Um die Präsenz und Ansprechbarkeit der Beamten und Beamtinnen der Revierstationen zu erhöhen, sollen sie unter anderem für die Betreuung speziell zugewiesener Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften namentlich bekannt gemacht werden (Patenschaft) und dort Bürgersprechstunden abhalten.

Die personalstärkeren Revierstationen sind leistungsfähigere und kompetentere Partner der Kommunen, da sie ein umfangreicheres Aufgabengebiet wahrnehmen können, da hier je nach Bedarf auch kriminalpolizeilicher Sachverstand in der Fläche vorgehalten werden kann.

Revierstationen leisten Bedarfsdienst und sollen alle polizeirelevanten Tageszeiten und Tage der Woche abdecken. Revierstationen sollen grundsätzlich eine Mindeststärke von acht Vollzugsbeamten haben. In Fällen polizeilicher Notwendigkeit ist aufgrund der Aufgaben und der örtlichen Gegebenheiten eine Aufstockung auf bis zu 20 und mehr Vollzugsbeamte vorgesehen.

Ziel sei, so Jeziorsky, die Straffung der polizeilichen Führung auf Landkreisebene und ein effektiverer Personal- und Mitteleinsatz. Die Polizei an der Basis soll in den Stand versetzt werden, die tatsächliche operative Präsenz zu verdichten und zu verbessern sowie auf Kriminalitäts- und Gefahrenlagen wirkungsvoller und flexibler zu reagieren. Bedarfsorientierte Organisationseinheiten in einem Landkreis versprechen einen Zugewinn an Effektivität und Effizienz. Weiter werden administrative Tätigkeiten zukünftig grundsätzlich zentral wahrgenommen und in der Fläche auf das Nötigste beschränkt.

Hierdurch ergibt sich ein Zugewinn auch für die Verwaltungen in den Landkreisen, die in allen wichtigen Fragen, z.B.: Verkehrsunfallkommissionen, einen kompetenten Ansprech- partner vorfinden.

Dabei können, so der Chef des Innenressorts, bei gleicher Personalstärke die tatsächliche polizeiliche Wirksamkeit durch die Aufhebung der Zersplitterung von Kräften erhöht werden. Jeziorsky: "Alle gut 4.000 Polizeibeamten, die bereits jetzt in der Fläche eingesetzt sind, werden auch weiter dort tätig sein."

Für die neuen Polizeireviere und Revierwachen stehen Dienstgebäude in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Es handelt sich dabei um die bisher als Dienstgebäude für Polizeireviere genutzten Liegenschaften. Die ca. 65 neuen Revierstationen im Land finden Aufnahme in den Dienstgebäuden der jeweiligen bisherigen Polizeistationen. Dazu sind im Einzelfall noch Erweiterungen oder zusätzliche Raumanmietungen zu prüfen. Für die freiwerdenden und zum großen Teil angemieteten Dienstgebäude können nach Bekundungen der Polizeidirektionen die Mietverhältnisse überwiegend binnen Jahresfrist gelöst werden.

Die neue Organisation macht es möglich und wirtschaftlich vertretbar, einen Online-Anschluss aller Organisationsteile an das polizeiliche Datennetz im Rahmen des Polis-Neukonzeptes vorzunehmen. Auch dies wird die polizeilichen Informationsprozesse im Einsatz wie in der Sachbearbeitung verbessern helfen.

Jeziorsky: "Das neue Konzept stößt bei den Polizeidirektionen und deren Führungskräften in allen wesentlichen Fragen auf Zustimmung. Einvernehmlich sieht man in den Vorschlägen die Voraussetzungen dafür, die Leistungsfähigkeit der Polizei an der Basis steigern zu können. Die Bildung personalstärkerer und damit kompakterer Organisationseinheiten erlaubt mehr Dispositionsfreiheit und Selbständigkeit im Aufgabenvollzug. Der Verzicht auf eine große Zahl kleinster, weitgehend ineffektiver Polizeistationen und die Zusammenführung des Personals zu starken Revierstationen macht der bisherigen Zergliederung der Polizei ein Ende. Polizeistationen mit drei Beamten - wie heute noch in der übergroßen Mehrzahl vorhanden - sind kaum arbeitsfähig und können für die Aufrechterhaltung von innerer Sicherheit im ländlichen Raum nur einen begrenzten tatsächlichen Beitrag leisten."

Aus dieser Erfahrung heraus waren, so der Minister, alle Polizeidirektionen bereits seit Jahren dazu übergegangen, jeweils zwei oder drei nahe beieinander liegende Polizeistationen in der täglichen Dienstverrichtung zu einem sogenannten Verbunddienst zusammenzuführen. Der absehbare Zugewinn an polizeilicher Präsenz und sonstiger Leistung dürfte auch für die öffentlichkeit unübersehbar sein.

Das polizeiintern erarbeitete Konzept wird nun im Oktober mit Vertretern der Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbände sowie im parlamentarischen Raum erörtert werden.

Darüber hinaus werden noch in diesem Jahr in sämtlichen Polizeidirektionen unter der Leitung des Ministers Veranstaltungen stattfinden, zu denen die betroffenen Landräte und Bürgermeister eingeladen werden, um ihnen die neue Polizeiorganisation auf Landkreis-ebene und die daraus erwachsenen Vorteile vorzustellen.

 

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