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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Püchel: Landtagswahlkreise müssen der Bevölkerungsentwicklung angepasst werden

25.05.2000, Magdeburg – 65

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 065/00

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 065/00

 

Magdeburg, den 25. Mai 2000

 

Innenminister Püchel: Landtagswahlkreise müssen der Bevölkerungsentwicklung angepasst werden

 

 

Vorschläge zu Wahlkreisveränderungen dem Landtag übergeben

 

Die Landesregierung ist nach dem Landeswahlgesetz verpflichtet, so Minister Püchel, innerhalb von 24 Monaten nach Beginn der Wahlperiode dem Landtag darüber Bericht zu erstatten, wie sich die Einwohnerzahlen in den insgesamt 49 Wahlkreisen für die Landtagswahlen entwickelt haben. Der Bericht bilde die Grundlage zur Beschlussfassung des Landtages über die Wahlkreiseinteilung im Land Sachsen-Anhalt.

Die überprüfung der gegenwärtigen 49 Wahlkreise bezüglich der Bevölkerungsentwicklung zum Stand vom 30. September 1999 führe nach Auskunft von Püchel zu dem Ergebnis, dass im Zeitraum vom 31. Dezember 1995 bis zum 30. September 1999 eine Abnahme der deutschen Bevölkerungsentwicklung von minus 3,14 Prozent für Sachsen-Anhalt zu verzeichnen sei. Im Zuge dieser Bevölkerungsentwicklung erfolgte auch eine Verkleinerung der durchschnittlichen Wahlkreisgröße im Land Sachsen-Anhalt von 55.034 auf 53.308 am 30. September 1999. Nach den Bestimmungen des Landeswahlgesetzes dürfe die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl in einem Wahlkreis aber nicht um mehr als 20 Prozent nach oben oder unten abweichen. Damit sollen möglichst gleich große Wahlkreise gebildet werden, um auch dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit gerecht zu werden.

Außerdem wurde Innenminister Püchel vom Kabinett beauftragt, Vorschläge zu Veränderungen der Wahlkreisgrenzen für die Landtagswahl 2002 zu erarbeiten. Der Bericht mit den Vorschlägen zu Wahlkreisänderungen ist dem Landtag übergeben worden.

Die Landtagswahlkreise Magdeburg I und Magdeburg II, Dessau II sowie die Hallenser Wahlkreise III, IV, V und IV überschritten die änderungsgrenze von minus 20 Prozent. Dagegen übersteige die Bevölkerungszahl der wahlberechtigten Personen in den Wahlkreisen Burg, Saalkreis und Gräfenhainichen-Roßlau die änderungsgrenze von plus 20 Prozent. Daher müssten insgesamt 10 Wahlkreise neu zugeschnitten werden:

 

 

Wahlkreis-Nr.

 

Name

 

Abweichung

in %

 

 

6

 

Burg

 

+ 20,9

 

 

10

 

Magdeburg I

 

- 26,6

 

 

11

 

Magdeburg II

 

- 23,1

 

 

25

 

Gräfenhainichen-Roßlau

 

+ 20,4

 

 

29

 

Dessau II

 

- 24,8

 

 

37

 

Saalkreis

 

+ 39,7

 

 

40

 

Halle III

 

- 31,1

 

 

41

 

Halle IV

 

- 21,3

 

 

42

 

Halle V

 

- 24,1

 

 

43

 

Halle VI

 

- 28,3

 

 

 

 

In den Wahlkreisen Wolmirstedt, Blankenburg, Köthen, Wittenberg, Merseburg und Hohenmölsen-Weißenfels müsse bei der nächsten Einteilung der Wahlkreise davon ausgegangen werden, dass durch ein weiteres Ansteigen der Bevölkerungszahlen die Grenze von plus 20 Prozent in naher Zukunft überschritten wird. Dagegen nähere sich die Bevölkerungsentwicklung beim Wahlkreis Dessau I der änderungsmarke von minus 20 Prozent.

Auf Basis der beschriebenen Bevölkerungsentwicklung in den Wahlkreisen schlägt der Innenminister folgende änderungen vor:

Die drei größten Städte in Sachsen-Anhalt Dessau, Halle und Magdeburg müssen aufgrund ihres Bevölkerungsrückganges, u.a. durch Umzüge der Bevölkerung in das Umland der Städte, neu eingeteilt werden.

 

 

Wahlkreise 10 bis 14 - Magdeburg I bis V -

 

Die Neuschneidung erfolgt unter Einbeziehung der Verwaltungsgemeinschaft Gommern vom Wahlkreis 6 ¿ Burg -. Da der Wahlkreis 6 ebenfalls von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl um mehr als 20 % abweicht (+ 20,9 %), bot sich dieser Ausgleich an. Die Verwaltungsgemeinschaft Gommern soll dem Wahlkreis 12 angegliedert werden. Außerdem wird vorgeschlagen, den Stadtteil Alte Neustadt und den Wahlbezirk 113 aus dem Wahlkreis 12 auszugliedern und in den Wahlkreis 10 zu übernehmen. Damit wird erreicht, dass die Abweichung nur noch minus 14,6 % statt bisher minus 26,6 % im Wahlkreis 10 beträgt.

Die Abweichung im Wahlkreis 11 von minus 23,1 % wird durch die Zuordnung der Wahlbezirke 213 und 217 aus dem Wahlkreis 10 und der Wahlbezirke 429 und 430 aus dem Wahlkreis 13 auf minus 12,3 % gemildert.

Die Neueinteilung der Wahlkreise für die Stadt Magdeburg sollte wie folgt vorgenommen werden:

Zum Wahlkreis 10 ¿ Magdeburg I ¿ gehören die Stadtteile:

Alte Neustadt, Barleber See, Gewerbegebiet Nord, Industriehafen, Kannenstieg, Neue Neustadt ohne die Wahlbezirke 213 und 217, Neustädter See, Rothensee, Sülzegrund, vom Stadtteil Werder der Wahlbezirk 113

Zum Wahlkreis 11 ¿ Magdeburg II ¿ gehören die Stadtteile:

Alt-Olvenstedt, Großer Silberberg, Neustädter Feld, Neu-Olvenstedt, Nordwest, vom Stadtteil Neue Neustadt die Wahlbezirke 213 und 217, vom Stadtteil Stadtfeld West die Wahlbezirke 429 und 430

Zum Wahlkreis 12 ¿ Magdeburg III ¿ gehören die Stadtteile:

Altstadt, Berliner Chaussee, Brückfeld, Calenberge, Cracau, Herrenkrug, Kreuzhorst, Pechau, Prester, Randau, Stadtfeld Ost I, Werder ohne den Wahlbezirk 113, Zipkeleben, Verwaltungsgemeinschaft Gommern

Zum Wahlkreis 13 ¿ Magdeburg IV ¿ gehören die Stadtteile:

Diesdorf, Lemsdorf, Ottersleben, Sudenburg, Stadtfeld Ost II, Stadtfeld West ohne die Wahlbezirke 429 und 430

Zum Wahlkreis 14 ¿ Magdeburg V ¿ gehören die Stadtteile:

Beyendorfer Grund, Buckau, Fermersleben, Hopfengarten, Leipziger Straße, Reform, Salbke, Westerhüsen

 

Wahlkreise 28 und 29 - Dessau I und II ¿

 

Beide Wahlkreise haben eine sehr hohe Abweichung vom Landesdurchschnitt

Dessau I = - 17,7 %

Dessau II = - 24,8 %.

In der Stadt Dessau können ohne Zuwachs von außen nicht wie bisher zwei Wahlkreise gebildet werden. Zwei Varianten bieten sich zur Lösung an. An die Wahlkreise der Stadt Dessau werden entweder die Verwaltungsgemeinschaften Wörlitzer Winkel und Oranienbaum oder die Verwaltungsgemeinschaften Tor zur Dübener Heide und Zschornewitz-Möhlau angegliedert.

Variante I:

Bei Angliederung der Verwaltungsgemeinschaften Wörlitzer Winkel und Oranienbaum an den Wahlkreis 28 ¿ Dessau I ¿ wird der Wahlkreis 25 ¿ Gräfenhainichen-Roßlau ¿ geteilt. Jeder Wahlkreis soll jedoch ein zusammenhängendes abgerundetes Gebiet bilden. Einem Abgehen von diesem Grundsatz wäre nur zuzustimmen, wenn besondere rechtliche oder tatsächliche Gründe eine Abweichung rechtfertigen. Es ist deshalb notwendig, den Wahlkreis 25 neu zu schneiden. Betroffen von dieser Neuschneidung sind in der Folgewirkung auch die Wahlkreise 26 und 27.

Wahlkreis 25 ¿ Gräfenhainichen-Roßlau ¿

 

 

 

 

 

 

Angliederung der Verwaltungsgemeinschaften Mühlengrund, Zahna, Südfläming,

Elster-Seyda-Klöden

Ausgliederung der Verwaltungsgemeinschaften Wörlitzer Winkel, Oranienbaum,

Bergwitzsee, Tor zur Dübener Heide, Zschornewitz-Möhlau

 

 

 

 

 

 

Wahlkreis 26 ¿ Wittenberg ¿

 

 

 

 

 

 

Ausgliederung der Gemeinden Meuro, Bad Schmiedeberg, Söllichau der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heiderand-Gemeinden .

 

 

 

 

 

 

Wahlkreis 27 ¿ Jessen ¿

 

 

 

 

 

 

Angliederung der Verwaltungsgemeinschaften Bergwitzsee, Tor zur Dübener Heide, Zschornewitz-Möhlau und der Gemeinden Meuro, Bad Schmiedeberg, Söllichau der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heideran-Gemeinden

Ausgliederung der Verwaltungsgemeinschaften Mühlengrund, Zahna, Südfläming,

Elster-Seyda-Klöden

 

 

 

 

 

 

Wahlkreise 28 und 29 ¿ Dessau I und II ¿

Die Neueinteilung der Wahlkreise für die Stadt Dessau sollte wie folgt vorgenommen werden:

Zum Wahlkreis 28 ¿ Dessau I ¿ gehören die Stadtteile:

Großkühnau, Innerstädtischer Bereich Nord, Kleinkühnau, Kleutsch, Mildensee, Mosigkau, Siedlung, Sollnitz, Waldersee, Ziebigk und die Verwaltungsgemeinschaften Wörlitzer Winkel und Oranienbaum

Zum Wahlkreis 29 ¿ Dessau II ¿ gehören die Stadtteile:

Alten, Haideburg, Innerstädtischer Bereich Mitte, Innerstädtischer Bereich Süd, Kochstedt, Süd, Törten, West, Zoberberg

Variante II

Es wäre auch möglich, an die Dessauer Wahlkreise die Verwaltungsgemeinschaften Tor zur Dübener Heide und Zschornewitz-Möhlau anzugliedern, die ein zusammenhängendes Flächengebilde darstellen und am Rand des Wahlkreises 25 liegen. Die Veränderung des Wahlkreises 29 ¿ Dessau II ¿ könnte durch Umverteilung innerhalb der Stadt Dessau erreicht werden.

 

Folgender Vorschlag wird hierzu unterbreitet:

 

Wahlkreis 25 ¿ Gräfenhainichen-Roßlau -

 

Ausgliederung der Verwaltungsgemeinschaften Tor zur Dübener Heide und

 

 

 

 

 

Zschornewitz-Möhlau

 

 

 

 

Wahlkreis 28 ¿ Dessau I ¿

 

Angliederung der Verwaltungsgemeinschaften Tor zur Dübener Heide und

 

 

 

 

 

Zschornewitz-Möhlau

 

 

 

 

 

Ausgliederung von Stadtteilen mit ca. 10.000 Deutschen an den

 

 

 

 

 

Wahlkreis 29 - Dessau II -

 

 

 

 

Wahlkreis 29 ¿ Dessau II ¿

 

Angliederung von Stadtteilen mit ca. 10.000 Deutschen an den

 

 

 

 

 

 

Wahlkreis 28 - Dessau I -

 

 

 

 

 

 

Wahlkreise der Stadt Halle ¿ Wahlkreise 38 bis 43 -

Die Wahlkreise 40, 41, 42 und 43 unterschreiten die Durchschnittsgröße jeweils um über 20 %, was eine Veränderung der Grenzen zur Folge haben muss. Der Wahlkreis 39 liegt nur deshalb in der möglichen Toleranzgrenze, weil als Ergebnis der Berichterstattung nach § 10 LWG im Jahr 1996 Gemeinden des Saalkreises angegliedert wurden.

Der Beschlussfassung des Landtages zur Wahlkreiseinteilung des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 1993 lag die Bevölkerungszahl vom 30.6.1992 zu Grunde. Zu diesem Zeitpunkt lebten in der Stadt Halle 301.006 Deutsche. Für Halle wurden 6 Wahlkreise festgelegt. Am 30.9.1999 betrug die deutsche Bevölkerung nur noch 248.201 Personen, was einem Rückgang von 17,5 % entspricht.

Bei Bildung von 6 Wahlkreisen in der Stadt Halle bedeutet das eine Wahlkreisdurchschnittsgröße von 41.367 Personen. Dem gegenüber steht ein Landeswahlkreisdurchschnitt von 53.308 Personen, was einer Abweichung von - 22,4 % je Wahlkreis entspräche.

Bei der jetzt erreichten Bevölkerungszahl und der weiteren absehbaren Entwicklung ist es angebracht, die Stadt Halle nur noch in 5 Wahlkreise einzuteilen. Die Durchschnittsgröße eines Wahlkreises beträgt dann 49.640 deutsche Personen, die Abweichung gegenüber dem Landesdurchschnitt läge dann nur noch bei - 6,9 %. Bei Beibehaltung der 6 Wahlkreise in der Stadt Halle wäre eine Angliederung von Gemeinden der Umlandkreise unumgänglich.

Es wird daher vorgeschlagen:

 

 

 

die Stadt Halle neu in 5 Wahlkreise einzuteilen;

einen Wahlkreis 38 mit eventueller Benennung "Bad Dürrenberg-Saalkreis" zur überwindung der hohen Abweichung des Wahlkreises 37 aus den Gemeinden des Saalkreises neu zu bilden.

 

 

Diese Neubildung würde sich gleichzeitig entlastend auf die Wahlkreise 44 und 49 auswirken, deren Abweichung über 15 % liegt. Eine Veränderung der Wahlkreise 45, 46 und 48 wäre ebenfalls damit verbunden.

 

Wahlkreis 37 ¿ Saalkreis ¿

 

 

 

 

 

 

 

Ausgliederung der Verwaltungsgemeinschaften Saalkreis-Ost, Landsberg,

Kabelske-Tal,

 

 

 

 

 

 

Angliederung der Verwaltungsgemeinschaft Westliche Saaleaue

Neuer Wahlkreis 38 ¿ Bad Dürrenberg-Saalkreis ¿

 

 

 

 

 

 

von Wahlkreis 37 die Verwaltungsgemeinschaften Saalkreis Ost, Landsberg,

Kabelske-Tal

von Wahlkreis 44 die Stadt Bad Dürrenberg

von Wahlkreis 45 die Verwaltungsgemeinschaften Saale-Elsteraue, Kötzschau

 

 

 

 

 

 

Wahlkreise 39 bis 43 ¿ Halle I bis V ¿

Die Neueinteilung der Wahlkreise für die Stadt Halle sollte wie folgt vorgenommen werden:

Zum Wahlkreis 39 ¿ Halle I ¿ gehören die Stadtteile:

Dölau, Dölauer Heide, Gewerbegebiet Neustadt, Nietleben, Südliche Neustadt,

Westliche Neustadt,

Zum Wahlkreis 40 ¿ Halle II ¿ gehören die Stadtteile:

Ortslage Lettin, Heide-Nord/Blumenau, Kröllwitz, Heide-Süd, Nördliche Neustadt, Saaleaue, Industriegebiet Nord, Ortslage Trotha, Giebichenstein

Zum Wahlkreis 41 ¿ Halle III ¿ gehören die Stadtteile:

Seeben, Tornau, G.-Keller-Siedlung, Mötzlich, Frohe Zukunft, Landrain, Paulusviertel, Am Wasserturm/Thaerviertel, Diemitz, Dautzsch, Reideburg, Büschdorf, Kanena/ Bruckdorf, Freiimfelde/Kanenaer Weg, Gebiet der DR, Nördliche Innenstadt, Altstadt

Zum Wahlkreis 42 ¿ Halle IV ¿ gehören die Stadtteile:

Südliche Innenstadt, Lutherplatz/Thüringer Bahnhof, Gesundbrunnen, Böllberg/Wörmlitz, Damaschkestraße, Dieselstraße

 

Zum Wahlkreis 43 ¿ Halle V ¿ gehören die Stadtteile:

Südstadt, Silberhöhe, Ortslage Ammendorf/Beesen, Radewell/Osendorf, Planena

Wahlkreis 44 ¿ Merseburg ¿

Ausgliederung der Stadt Bad Dürrenberg

Angliederung der Verwaltungsgemeinschaft Unteres Geiseltal

Wahlkreis 45 ¿ Querfurt ¿

 

 

 

 

 

 

 

Ausgliederung der Verwaltungsgemeinschaften Unteres Geiseltal, Kötzschau,

Saale-Elster-Aue

Angliederung der Verwaltungsgemeinschaften Oberes Geiseltal, Forst Hermannseck

 

 

 

 

 

 

Wahlkreis 46 ¿ Nebra ¿

 

Ausgliederung der Verwaltungsgemeinschaften Forst Hermannseck, Oberes Geiseltal

 

 

 

 

 

 

 

Angliederung der Verwaltungsgemeinschaften Uichteritz, Großkorbetha

 

 

 

 

 

 

 

Wahlkreis 48 ¿ Naumburg ¿

Ausgliederung der Verwaltungsgemeinschaft Uichteritz

Wahlkreis 49 ¿ Hohenmölsen-Weißenfels ¿

Ausgliederung der Verwaltungsgemeinschaft Großkorbetha

 

 

 

Der Bericht enthält weitere "Empfehlenswerte Veränderungen" von Wahlkreisen, bei denen eine derzeitiger Abweichung von über 15 % erreicht wird:

 

 

 

Wahlkreis-Nr.

 

Name

 

Abweichung

in %

 

 

8

 

Wolmirstedt

 

+ 19,3

 

 

 

 

16

 

Blankenburg

 

+ 19,1

 

 

 

 

23

 

Köthen

 

+ 15,5

 

 

 

 

26

 

Wittenberg

 

+ 16,4

 

 

 

 

28

 

Dessau I

 

- 17,7

 

 

 

 

44

 

Merseburg

 

+ 15,2

 

 

 

 

49

 

Hohenmölsen-Weißenfels

 

+ 16,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerdem Vorschläge zur Veränderung von Wahlkreisgrenzen bei Teilung von Verwaltungsgemeinschaften.

Verwaltungsgemeinschaften nehmen Aufgaben ihrer Mitgliedsgemeinden wahr,

wenn Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft verschiedenen Wahlkreisen angehören, so hat sich dies in der Vergangenheit negativ auf die Organisation der Wahlen ausgewirkt.

 

 

 

 

 

 

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