Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

MRLU verabschiedet Richtlinie zur Teilentschuldung der Abwasserverbände
Ziel sind kostendeckende und für Bürger erträgliche
Abwassergebühren

30.05.2000, Magdeburg – 127

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 127/00

 

Magdeburg, den 30. Mai 2000

 

 

MRLU verabschiedet Richtlinie zur Teilentschuldung der Abwasserverbände

Ziel sind kostendeckende und für Bürger erträgliche

Abwassergebühren

 

Das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt (MRLU) hat heute eine Richtlinie zur Teilentschuldung der Abwasserverbände verabschiedet.

 

Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, die Abwasserverbände auf ein Niveau von 2000 DM pro angeschlossenen und 1000 DM pro noch anzuschließenden Einwohner zu entschulden. Insgesamt soll dafür seitens des Landes mehr als eine halbe Mrd. DM zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt, Konrad Keller erklärte dazu: "Es führt kein Weg daran vorbei, die Träger der Abwasserentsorgung, die tief in den roten Zahlen stecken, zu entschulden. Erst so wird für sie eine kostendeckende Kalkulation und damit auch ein Neuanfang möglich. Mit der Teilentschuldungsrichtlinie geben wir den Abwasserverbänden eine Perspektive, ihre Aufgaben zu kostendeckenden - und ich füge hinzu: für den Bürger erträglichen - Gebühren zu finanzieren."

 

Keller betonte, dass die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Aufgabenträger und hohe Kreditbelastungen eine flächendeckende Gesundung der Aufgabenträger schwierig, wenn nicht gar unmöglich gemacht hätten. Auch die seit 1994 als Sanierungshilfe gewährten zinslosen Darlehen von 47 Millionen DM pro Jahr hätten daran nur wenig ändern können.

 

Um diesen Problemen zu begegnen und den Kommunen, den Gemeinden und Zweckverbänden die selbständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Abwasserbeseitigung wieder zu ermöglichen, habe die Landesregierung ein Konzept vorgelegt: Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Teilentschuldung.

 

"Dabei muss Klarheit darüber bestehen, dass eine vollständige Entschuldung der Abwasserzweckverbände dem Charakter der Abwasserbeseitigung als Pflichtaufgabe der Gemeinden und Städte widerspräche. Denn zu dieser Aufgabe gehört auch die finanzielle Verantwortung. Eine vollständige Entschuldung wäre für das Land überhaupt nicht zu leisten, sie würde rund 2,7 Milliarden DM

 

 

 

in Anspruch nehmen. Es würde die Verantwortlichkeiten völlig verwischen und das Verständnis der kommunalen Selbstverwaltung als Wechselspiel von Rechten und Pflichten aushöhlen."

 

Voraussetzung für die Teilentschuldung sei, dass die Aufgabenträger als eigene Belastung nachweisen müssen, dass sie die Menschen in der Region in den letzten Jahren mit insgesamt 3000 DM pro Kopf für die Kosten der Abwasserbeseitigung herangezogen haben. Keller: "Würden wir diesen Eigenbeitrag nicht fordern, würden die Verbände bei der Teilentschuldung bevorteilt, die bisher nur sehr wenig eigene Einnahmen realisiert haben."

 

 

INFO:

 

Folgende Punkte gelten als Voraussetzungen für jede Teilentschulungshilfe:

 

 

 

die Aufgabenträger müssen ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Entscheidend ist die Leistungsfähigkeit, die durch Organisationsuntersuchungen zu hinterfragen und zu belegen ist.

 

 

 

 

die Geschäftsführung muss die betriebswirtschaftlichen, juristischen und technischen Aufgaben wirksam und vollständig erfüllen können. Dem muss eine personell qualifizierte Geschäftsführung entsprechen.

 

 

 

 

zum Zeitpunkt der Auszahlung der Hilfen müssen alle notwendigen Beschlüsse gefasst und die Zusammenarbeit mit Nachbarn muss unumkehrbar festgelegt sein.

 

 

 

 

die notwendigen Zusammenschlüsse zu größeren Einheiten, die Aufdeckung aller Einsparpotentiale und die überprüfung der von den Verbänden genannten Daten erfordern eine gründliche Analyse. Es ist deshalb notwendig, leistungsfähige Unternehmen mit der überprüfung zusammenhängender Gebiete durch das Land zu beauftragen. Dabei werden ausdrücklich auch ortsnahe technische Lösungen in die Betrachtung einbezogen. Die Unternehmen werden durch Ausschreibung gewonnen.

 

Aufgezeigt werden sollen insbesondere

 

 

die finanziellen Auswirkungen des Zusammenschlusses,

Einsparpotentiale und Synergieeffekte,

Vorschläge für die rechtliche Ausgestaltung und den organisatorischen Rahmen,

das alles umgesetzt in möglichst konkrete Maßnahmen.

 

 

 

Dafür gelten folgende Kriterien:

 

 

 

Bürgerinnen und Bürger müssen gut informiert, beraten und betreut werden, dazu gehört eine bessere öffentlichkeitsarbeit.

 

 

 

 

Die Kosten für die Verwaltung des Verbandes dürfen so wenig wie möglich die Abwassergebühren belasten. Das ist nur bei vernünftigen Größenordnungen der Verbände erreichbar.

 

 

 

 

 

Impressum:

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt

Pressestelle

Olvenstedter Str.4

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1946

Fax: (0391) 567-1920

Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de

 

 

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de