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Pressemitteilungen der Ministerien

Stadtumbau:
Beschäftigung für rund 1.000 arbeitslose Bauarbeiter bei Abriss dauerhaft leerstehender Wohnungen

13.03.2003, Magdeburg – 33

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 033/03

 

Magdeburg,19. Februar 2003

 

 

Stadtumbau:

Beschäftigung für rund 1.000 arbeitslose Bauarbeiter bei Abriss dauerhaft leerstehender Wohnungen

 

In den nächsten zehn Jahren wollen das Land und der Bund jeweils 87 Millionen Euro für den gezielten Abriss von dauerhaft leerstehenden Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt bereitstellen. Damit sollen etwa 50.000 nicht mehr benötigte Wohnungen vom Markt genommen werden. Bei der Umsetzung dieses Vorhabens werden nach Auskunft von Sachsen-Anhalts Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre rund 1.000 arbeitslose Bauarbeiter eine neue Beschäftigung finden. Eine heute abgeschlossene Vereinbarung zwischen dem Bauministerium und dem Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt/Thüringen sieht vor, dass Abrissvorhaben im Rahmen des Stadtumbaus künftig bei der Bewilligung von so genannten Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) besonders berücksichtigt werden. Die Koordinierung mit den Projektträgern bei Planung und Antragstellung wird von der "Trägergesellschaft Land Sachsen-Anhalt GmbH" (TGL) übernommen.

 

Nach den Worten von Daehre ist die Verzahnung des Stadtumbaus mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung bereits auf kommunaler Ebene erprobt worden. "Die dabei gesammelten Erfahrungen belegen den Nutzen für die beteiligten Kommunen, für Wohnungs- und Bauunternehmen sowie besonders für die Arbeitslosen", sagte der Ressortchef. Das Projekt stelle keine Konkurrenz für die Bauunternehmen im Land dar. "Die Mehrzahl der Arbeiten muss auch künftig von Fachbetrieben erledigt werden", betonte der Minister. Die Einbeziehung beschäftigungschaffender Maßnahmen erweitere den Handlungsspielraum bei notwendigen Abriss- und Rückbauvorhaben.

 

 

Hintergrundinformationen:

 

Das Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Ost" soll über acht Jahre laufen. Dafür stehen insgesamt 475 Millionen Euro zur Verfügung (Gesamtbetrag der Mittel von Bund, Land und Kommunen), die bis 2006 in vier gleichen und danach in vier abgesenkten Jahresraten ausgereicht werden. Den auf sie entfallenden Anteil der Bundesgelder müssen die Länder in gleicher Höhe gegenfinanzieren. Um die Fördergelder für Aufwertungsmaßnahmen nutzen zu können, müssen die Kommunen als Eigenanteil die Hälfte der ihnen zugewiesenen Mittel erbringen. Für so genannte Rückbauvorhaben dagegen sind keine Komplementärmittel erforderlich.

 

 

Häufig gestellte Fragen:

 

Welchen Inhalt hat die Vereinbarung zwischen dem Bauministerium und dem Landesarbeitsamt?

 

Die Vereinbarung zielt darauf ab, die Förderung von Abriss und Rückbau dauerhaft leerstehender Wohngebäude unter Einbeziehung von Arbeitsförderungsmaßnahmen durchzuführen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt aus Mitteln der Rückbauförderung, der Arbeitsverwaltung und Eigenanteilen des beauftragenden Wohnungseigentümers. Durch die Mitfinanzierung der Arbeitsverwaltung vergrößert sich das Rückbauvolumen. Zugleich wird die Möglichkeit geschaffen, Arbeitslosen vorübergehend eine Beschäftigung anzubieten und ihnen so den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern.

 

 

Können sich Interessenten direkt für die Vermittlung in eine SAM bewerben?

 

Eine Bewerbung ist nicht vorgesehen. Die Zuweisung erfolgt durch das Arbeitsamt. Erwerbslose können aber gegenüber dem Arbeitsvermittler ihr Interesse am Eintritt in eine derartige Maßnahme bekunden.

 

 

Ist das Projekt nur für erwerbslose Bauarbeiter gedacht?

 

Nein, entsprechend der auszuführenden Arbeiten können außer Bauarbeitern z.B. auch Elektriker und Installateure, aber auch Bauhelfer erforderlich sein.

 

 

Wer kann die Bewilligung einer SAM beantragen?

 

Die Wohnungseigentümer sind Auftraggeber der jeweiligen Rückbaumaßnahme und können eine Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) beim zuständigen Arbeitsamt beantragen. Sie sind verantwortlich für Planung, Ausschreibung und Vergabe des entsprechenden Auftrages an ein Wirtschaftsunternehmen.

 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

Um zu sinnvollen Beschäftigungszeiten für die Arbeitnehmer zu gelangen, ist es erforderlich, den Rückbau bzw. die Entkernung technologisch so einzuordnen, dass mehrere Blöcke eines Quartiers nahtlos nacheinander abgearbeitet werden. Der Wohnungseigentümer muss also eine Strukturanpassungsmaßnahme zunächst inhaltlich gestalten, bevor er sie beim zuständigen Arbeitsamt beantragt.

 

 

Wo bekommen Wohnungsunternehmen Unterstützung?

 

Die Prüfung der Einsatzmöglichkeiten für Arbeitslose, die Antragsformulierung und die Antragstellung werden von der Trägergesellschaft Land Sachsen-Anhalt GmbH (TGL) unterstützt und begleitet. Die Arbeitsverwaltung wird in der Regel den gestellten Antrag bewilligen, die Wohnungsgesellschaft/der Wohnungseigentümer schreiben danach die Maßnahme öffentlich aus. Das zuständige Arbeitsamt weist dem beauftragten Unternehmen Arbeitnehmer mit der geforderten Qualifizierung zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Ministerium für Bau und Verkehr

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail: presse@mwv.lsa-net.de

 

 

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