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Pressemitteilungen der Ministerien

Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung

24.05.2022, Magdeburg – 216/2022

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Sachsen-Anhalt verlängert seine geltende 17. Eindämmungsverordnung bis zum 25. Juni 2022. Damit bleiben die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bestehen. Die Eindämmungsverordnung sieht keine Testpflicht mehr für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen vor. Kontaktpersonen - Kindern und Betreuungspersonen – werden bei Infektionsfällen weiterhin kostenlose Tests angeboten.

Einrichtungsbetreibern, Veranstaltern sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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