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Pressemitteilungen der Ministerien

Der Euro kommt! / Sachsen-anhaltische Rechtsvorschriften werden für den Euro fit gemacht

07.08.2001, Magdeburg – 414

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 414/01

 

Magdeburg, den 7. August 2001

 

Der Euro kommt! / Sachsen-anhaltische Rechtsvorschriften werden für den Euro fit gemacht

Das Kabinett verabschiedet heute den Entwurf des Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes, mit dem der Bezug in Gesetzen und Vorschriften auf D-Mark und Pfennig durch Euro und Cent ersetzt wird. Finanzminister Wolfgang Gerhards: "Das Gesetz bringt Rechtssicherheit."

Ob Abfallgesetz, Wahlgesetz oder Fischereiprüfungsordnung ¿ in zahlreichen Rechtsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt taucht die D-Mark auf. Doch so wie die D-Mark ab dem 1. Januar kommenden Jahres aus den Brieftaschen verschwindet, wird sie ¿ aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ¿ auch in den Gesetzen und Verordnungen durch die neue europäische Währung Euro ersetzt. Das sachsen-anhaltische Kabinett hat deshalb heute einen Gesetzentwurf des Finanzministeriums verabschiedet, der die 105 betroffenen Landes-Rechtsverordnungen entsprechend umstellt. Sachsen-Anhalts Finanzminister Wolfgang Gerhards dazu: "Das Gesetz wird es Bürgern und Verwaltungen erleichtern, mit dem Euro umzugehen. Es schafft Rechtssicherheit und hilft damit, den Euro schnell als neue Währung zu etablieren."

Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und sonstige Vorschriften im Rang unterhalb einer Rechtsverordnung werden durch die jeweiligen Fachressorts angepasst.

Für die Bürger entstehen aus der Anpassung in der Regel keine Nachteile. Tauchen in den Verordnungen neben den Währungsbezeichnungen auch Beträge auf, die geglättet, also auf- oder abgerundet werden müssen, erfolgt dieses nach Möglichkeit zu Gunsten der Bürger. Glättungen sind zum Beispiel bei Parkautomaten erforderlich. Die Umrechnung erfolgt grundsätzlich exakt unter Anwendung des zum 1. Januar 1999 festgelegten Umrechnungsfaktors von 1,95583 DM : 1 Euro. überall dort jedoch, wo keine unmittelbaren Auswirkungen auf Bürger und Landeshaushalt entstehen, kann eine Umrechnung im Verhältnis von 2 DM : 1 Euro erfolgen.

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de