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Pressemitteilungen der Ministerien

Mehr Forschung und Lehre vor Ort / Erlass in nächster Woche geplant

Wintersemester wird hybrid: Mischung aus Präsenz- und Digitallehre an Sachsen-Anhalts Hochschulen

14.09.2020, Magdeburg – 85 / 2020

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

So viel Präsenzlehre wie möglich, so viel Digitallehre wie nötig – nach diesem Grundsatz werden Sachsen-Anhalts Hochschulen ins Wintersemester 2020/21 starten. „Das Sommersemester hat gezeigt, dass die digitale Lehre viele Chancen bietet. Dauerhaft lebt Hochschule jedoch vom direkten, persönlichen Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden. Deshalb halte ich es für wichtig und mit Blick auf das anhaltend niedrige Infektionsgeschehen auch für angemessen, dass unsere Hochschulen im Wintersemester unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln wieder verstärkt auf Präsenzlehre setzen. Dadurch wird auch den zahlreichen Studienanfängern der Start enorm erleichtert“, betonte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann.

Das Ministerium ist mit den Hochschulleitungen einig, das Wintersemester 2020/21 weitgehend als „Hybridsemester“ zu konzipieren, also einen vertretbaren Mix aus Präsenz- und Onlineveranstaltungen anzubieten. Dabei soll die Präsenzlehre möglichst auch digital verfügbar sein, damit Studierende, die nicht persönlich teilnehmen können, den Veranstaltungen zumindest online folgen können. Dazu sagte Willingmann: „Dass unsere Hochschulen bei möglichst vielen Veranstaltungen zweigleisig fahren wollen, begrüße ich ausdrücklich. Davon werden etwa ausländische Studierende profitieren, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht nach Deutschland reisen können.“

Details zum Vorlesungsbetrieb im Wintersemester 2020/21 wird das Wissenschaftsministerium voraussichtlich in dieser Woche per Erlass regeln – auf Grundlage der 8. Corona-Eindämmungsverordnung, die von der Landesregierung am morgigen Dienstag (15. September 2020) beschlossen werden soll. Kernprinzip dabei wird sein: Abstände müssen eingehalten werden. Wo dies nicht möglich ist, muss Mund-Nasen-Schutz genutzt werden. Und in allen Fällen, in denen Hygiene- und Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden können, muss digital gelehrt werden.

 

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