Pressemitteilungen der Ministerien
Infrastrukturentwicklung: Kabinett stimmt
Bundesratsinitiative zur Verlängerung des Beschleunigungsgesetzes für
Verkehrswegeplanungen zu
28.01.2003, Magdeburg – 49
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 049/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 049/03
Magdeburg, den 28. Januar 2003
Infrastrukturentwicklung: Kabinett stimmt
Bundesratsinitiative zur Verlängerung des Beschleunigungsgesetzes für
Verkehrswegeplanungen zu
Gemeinsam mit den
Nachbarländern Sachsen und Thüringen wird sich Sachsen-Anhalt im Bundesrat für
eine Verlängerung des so genannten Beschleunigungsgesetzes für
Verkehrswegeplanungen über das Jahr 2004 hinaus einsetzen. Einer entsprechenden
Bundesratsinitiative hat das Kabinett heute zugestimmt. Sie ist Bestandteil
eines ¿Entschließungsantrags Aufbau Ost¿, der bei der nächsten Sitzung der
Länderkammer im Februar eingebracht werden soll.
¿Die rasche Durchführung von
notwendigen Verfahren ist eine Voraussetzung, um den Ausbau der Infrastruktur
auch in den nächsten Jahren zielgerichtet voranbringen zu können¿, begründete
Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre die Entscheidung der Landesregierung.
Als Beispiel für die praktischen Auswirkungen des Planungsbeschleunigungsgesetzes
nannte er die Umsetzung der ¿Hosenträger-Variante¿ in der Altmark-Region.
"Bislang gehen die Vorbereitungen zur Umsetzung dieses wichtigen
Verkehrsprojekts zügig voran. Es wäre fatal, wenn die Realisierung nach 2004
wegen bürokratischer Hürden ins Stocken
geriete", betonte Daehre. ¿Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz
hat sich bewährt. Umweltbelange werden ausreichend berücksichtigt. Was sich
bewährt hat, sollte man nicht wieder abschaffen.¿
Auf die ¿Hosenträger-Variante¿
hatten sich die Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Brandenburg und
Mecklenburg-Vorpommern im Juli vorigen Jahres mit dem Bund geeinigt. Nach
Berechnung von Experten wird die Umsetzung des Projekts, zu dem neben der Verlängerung
der A14 und der A39 auch die Anbindung von Salzwedel, Gardelegen und Haldensleben
sowie eine West-Ost-Bundesstraße in Richtung Brandenburg gehören, rund 1,6
Milliarden Euro kosten.
Zu Ihrer Information:
Die Geltungsdauer des
"Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes" vom 16. Dezember 1991
ist bereits mehrfach verlängert worden; zuletzt bis 31. Dezember 2004. Bis zu
diesem Zeitpunkt begonnene Planungen können nach den Vorschriften des Gesetzes
noch zu Ende geführt werden. Die wichtigsten Verfahrensvereinfachungen:
·
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten
und letzten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und
Plangenehmigungsverfahren betreffen.
·
Die Anfechtungsklage gegen einen
Planfeststellungsbeschluss und gegen eine Plangenehmigung hat keine
aufschiebende Wirkung.
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