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Pressemitteilungen der Ministerien

Infrastrukturentwicklung: Kabinett stimmt
Bundesratsinitiative zur Verlängerung des Beschleunigungsgesetzes für
Verkehrswegeplanungen zu

28.01.2003, Magdeburg – 49

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 049/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 049/03

 

 

 

Magdeburg, den 28. Januar 2003

 

 

 

Infrastrukturentwicklung: Kabinett stimmt

Bundesratsinitiative zur Verlängerung des Beschleunigungsgesetzes für

Verkehrswegeplanungen zu

 

Gemeinsam mit den

Nachbarländern Sachsen und Thüringen wird sich Sachsen-Anhalt im Bundesrat für

eine Verlängerung des so genannten Beschleunigungsgesetzes für

Verkehrswegeplanungen über das Jahr 2004 hinaus einsetzen. Einer entsprechenden

Bundesratsinitiative hat das Kabinett heute zugestimmt. Sie ist Bestandteil

eines ¿Entschließungsantrags Aufbau Ost¿, der bei der nächsten Sitzung der

Länderkammer im Februar eingebracht werden soll.

 

¿Die rasche Durchführung von

notwendigen Verfahren ist eine Voraussetzung, um den Ausbau der Infrastruktur

auch in den nächsten Jahren zielgerichtet voranbringen zu können¿, begründete

Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre die Entscheidung der Landesregierung.

Als Beispiel für die praktischen Auswirkungen des Planungsbeschleunigungsgesetzes

nannte er die Umsetzung der ¿Hosenträger-Variante¿ in der Altmark-Region.

"Bislang gehen die Vorbereitungen zur Umsetzung dieses wichtigen

Verkehrsprojekts zügig voran. Es wäre fatal, wenn die Realisierung nach 2004

wegen bürokratischer Hürden  ins Stocken

geriete", betonte Daehre. ¿Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz

hat sich bewährt. Umweltbelange werden ausreichend berücksichtigt. Was sich

bewährt hat, sollte man nicht wieder abschaffen.¿

 

Auf die ¿Hosenträger-Variante¿

hatten sich die Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Brandenburg und

Mecklenburg-Vorpommern im Juli vorigen Jahres mit dem Bund geeinigt. Nach

Berechnung von Experten wird die Umsetzung des Projekts, zu dem neben der Verlängerung

der A14 und der A39 auch die Anbindung von Salzwedel, Gardelegen und Haldensleben

sowie eine West-Ost-Bundesstraße in Richtung Brandenburg gehören, rund 1,6

Milliarden Euro kosten.

 

Zu Ihrer Information:

 

Die Geltungsdauer des

"Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes" vom 16. Dezember 1991

ist bereits mehrfach verlängert worden; zuletzt bis 31. Dezember 2004. Bis zu

diesem Zeitpunkt begonnene Planungen können nach den Vorschriften des Gesetzes

noch zu Ende geführt werden. Die wichtigsten Verfahrensvereinfachungen:

 

·

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten

und letzten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und

Plangenehmigungsverfahren betreffen.

 

·

Die Anfechtungsklage gegen einen

Planfeststellungsbeschluss und gegen eine Plangenehmigung hat keine

aufschiebende Wirkung.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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