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Pressemitteilungen der Ministerien

Land schafft Förderabgabe ab / Wirtschaftsministerin Budde: Entlastung vor allem für mittelständische Baubetriebe

12.02.2002, Magdeburg – 101

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 101/02

 

Magdeburg, den 12. Februar 2002

 

Land schafft Förderabgabe ab / Wirtschaftsministerin Budde: Entlastung vor allem für mittelständische Baubetriebe

Sachsen-Anhalt hat die Förderabgabe abgeschafft. Das hat heute Wirtschaftsministerin Katrin Budde bekannt gegeben. Die neue Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Budde: "Damit wird vor allem die Bauindustrie entlastet und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt." Besonders kleine und mittlere Unternehmen würden von dieser Entscheidung profitieren.

Gert-Dietrich Reuter, Geschäftsführer des Industrieverbandes Steine und Erden, Transportbeton, Mörtel und Asphalt Sachsen-Anhalt und Thüringen äußerte sich erfreut über die schnelle Entscheidung der Landesregierung. "Wir hatten eine Senkung der Abgabe gewollt, eine Abschaffung ist für unsere Unternehmen natürlich optimal", sagte der Verbandsfunktionär.

Die Förderabgabe ist eine jährlich an das Land zu entrichtende Sonderabgabe. Sie wird auf die Förderung von bergfreien Bodenschätzen wie Steine, Sande und Kiese erhoben. Für 2001 wird mit einem Aufkommen aus der Förderabgabe von rund 1,7 Millionen Euro gerechnet. Es wurde vor allem von Sand- und Kies fördernden Unternehmen erbracht.

In der Vergangenheit hatten rund 50 vor allem mittelständische Kies- und Sandwerke die Förderabgabe entrichten müssen. "Angesichts der nach wie vor schwierigen Lage im Baugewerbe und damit auch für die Baustoffindustrie haben wir mit dem Verzicht auf die Abgabe eine sofort spürbare Hilfe erreicht", betonte die Wirtschaftsministerin. Die Firmen hatten pro Jahr Abgaben zwischen 5.000 und mehreren 100.000 Euro entrichten müssen.

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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