Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Staatsminister Robra zur Zukunft der
EU-Strukturpolitik:
?Ostdeutschland nicht zum Verlierer der EU-Erweiterung machen!?

31.01.2003, Magdeburg – 56

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 056/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 056/03

 

 

 

Magdeburg, den 31. Januar 2003

 

 

 

Staatsminister Robra zur Zukunft der

EU-Strukturpolitik:

¿Ostdeutschland nicht zum Verlierer der EU-Erweiterung machen!¿

 

Am 30. Januar 2003 hat die Europäische Kommission ihren Zweiten Zwischenbericht

über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt vorgestellt. Darin werden

aktualisierte Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Regionen in

den heutigen und den künftigen Mitgliedstaaten der EU vorgelegt. Darüber hinaus

fasst der Bericht den derzeitigen Stand der Debatte um die Ausgestaltung der

europäischen Regionalpolitik zusammen.

 

Hierzu erklärt Sachsen-Anhalts Europaminister Rainer Robra:

 

¿Die von der Kommission vorgelegte Analyse beweist erneut, dass es

sowohl in der heutigen Union als auch in den künftigen Mitgliedstaaten Regionen

mit großen wirtschaftlichen und sozialen Problemen gibt. Bedauerlicherweise

gehört auch Ostdeutschland dazu. Das Wirtschaftswachstum in Ostdeutschland

verläuft seit 1998 niedriger als im EU-Durchschnitt. Dadurch ist der Entwicklungsrückstand

der meisten Förderregionen Ostdeutschlands nicht geringer, sondern größer

geworden. Die Daten zeigen, dass der Aufbauprozess im Osten Deutschlands noch

längst nicht abgeschlossen ist und dass wir dazu auch die Unterstützung der

Europäischen Union brauchen.¿

 

Ihm sei völlig unverständlich, äußerte Robra, wie die SPD-Fraktion im

Magdeburger Landtag sich mit einer Absenkung der Förderung einverstanden

erklären könne. Dies sei kein Problem fehlender Solidarität mit den Beitrittskandidaten.

¿Wir wollen die EU-Erweiterung ohne Wenn und Aber. Die Erweiterung darf jedoch

nicht den Aufholprozess in Ostdeutschland gefährden. Solidarität mit den

problembeladensten Regionen der heutigen EU darf nicht gegen die Solidarität

mit den neuen Mitgliedstaaten ausgespielt werden.¿

 

Nach den neuesten Angaben der Kommission würden von den heutigen

Ziel-1-Gebieten 18 Regionen mit 21 Millionen Einwohnern nur deshalb aus der

Ziel-1-Förderung herausfallen, weil das durchschnittliche

Pro-Kopf-Bruttosozialprodukt durch die Erweiterung sinkt. Zu diesen 18 Regionen

zählen fast alle ostdeutschen Ziel-1-Gebiete mit einer Bevölkerungszahl von ca.

11 Millionen. Das wären über die Hälfte der insgesamt betroffenen Unionsbürger.

Für diese Menschen entstände der Eindruck, sie würden zu Verlierern des

Erweiterungsprozesses, weil auf ihre Kosten der Beitritt finanziert wird,

während von den Vorteilen der Osterweiterung vor allem die wirtschaftsstärksten

Regionen profitieren, erklärte der Minister.

 

¿Wir ostdeutschen Länder machen bereits seit längerem auf das Problem

aufmerksam und fordern, dass die künftige Förderung der Regionen, die allein

durch die Absenkung des EU-Durchschnitts im Zuge der Osterweiterung aus der

Ziel 1 Förderung fallen würden, auch in der kommenden Förderperiode der Ziel

1-Förderung einschließlich des dies­bezüglichen Beihilferegimes entsprechen

muss. Aus beihilferechtlichen wie aus Gründen der Gleichbehandlung sollte eine

Lösung innerhalb des neuen Zieles 1 gefunden werden. Hierfür sind verschiedene

Optionen denkbar. Bei Ziel 1 werden auch im laufenden Förderzeitraum in der

geltenden Strukturfonds-Verordnung Regionen mit speziellen Problemen besonders

berücksichtigt. Warum soll man nicht in die ab 2007 geltende Verordnung eine

Regelung aufnehmen, dass die allein durch die Absenkung des EU-Durchschnitts

über die 75%-Grenze kommenden Regionen wie Ziel-1-Gebiete behandelt werden?

Dies ist eine Frage der Glaubwürdigkeit der Europäischen Union und der Akzeptanz

des Erweiterung bei den Bürgerinnen und Bürgern.

 

Wir werden unseren Standpunkt nachdrücklich auf europäischer Ebene und

gegenüber der Bundesregierung vertreten. Beispielsweise hat unser Staatssekretär,

Dr. Michael Schneider, im Ausschuss der Regionen der EU die Berichterstattung

zu diesem Thema übernommen. Ich hoffe, dass wir am 17. Februar unsere Position

dem zuständigen EU-Kommissar Barnier im Rahmen einer Konferenz zur Zukunft der

Kohäsionspolitik in Brüssel persönlich erläutern können.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de