Pressemitteilungen der Ministerien
Staatsminister Robra zur Zukunft der
EU-Strukturpolitik:
?Ostdeutschland nicht zum Verlierer der EU-Erweiterung machen!?
31.01.2003, Magdeburg – 56
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 056/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 056/03
Magdeburg, den 31. Januar 2003
Staatsminister Robra zur Zukunft der
EU-Strukturpolitik:
¿Ostdeutschland nicht zum Verlierer der EU-Erweiterung machen!¿
Am 30. Januar 2003 hat die Europäische Kommission ihren Zweiten Zwischenbericht
über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt vorgestellt. Darin werden
aktualisierte Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Regionen in
den heutigen und den künftigen Mitgliedstaaten der EU vorgelegt. Darüber hinaus
fasst der Bericht den derzeitigen Stand der Debatte um die Ausgestaltung der
europäischen Regionalpolitik zusammen.
Hierzu erklärt Sachsen-Anhalts Europaminister Rainer Robra:
¿Die von der Kommission vorgelegte Analyse beweist erneut, dass es
sowohl in der heutigen Union als auch in den künftigen Mitgliedstaaten Regionen
mit großen wirtschaftlichen und sozialen Problemen gibt. Bedauerlicherweise
gehört auch Ostdeutschland dazu. Das Wirtschaftswachstum in Ostdeutschland
verläuft seit 1998 niedriger als im EU-Durchschnitt. Dadurch ist der Entwicklungsrückstand
der meisten Förderregionen Ostdeutschlands nicht geringer, sondern größer
geworden. Die Daten zeigen, dass der Aufbauprozess im Osten Deutschlands noch
längst nicht abgeschlossen ist und dass wir dazu auch die Unterstützung der
Europäischen Union brauchen.¿
Ihm sei völlig unverständlich, äußerte Robra, wie die SPD-Fraktion im
Magdeburger Landtag sich mit einer Absenkung der Förderung einverstanden
erklären könne. Dies sei kein Problem fehlender Solidarität mit den Beitrittskandidaten.
¿Wir wollen die EU-Erweiterung ohne Wenn und Aber. Die Erweiterung darf jedoch
nicht den Aufholprozess in Ostdeutschland gefährden. Solidarität mit den
problembeladensten Regionen der heutigen EU darf nicht gegen die Solidarität
mit den neuen Mitgliedstaaten ausgespielt werden.¿
Nach den neuesten Angaben der Kommission würden von den heutigen
Ziel-1-Gebieten 18 Regionen mit 21 Millionen Einwohnern nur deshalb aus der
Ziel-1-Förderung herausfallen, weil das durchschnittliche
Pro-Kopf-Bruttosozialprodukt durch die Erweiterung sinkt. Zu diesen 18 Regionen
zählen fast alle ostdeutschen Ziel-1-Gebiete mit einer Bevölkerungszahl von ca.
11 Millionen. Das wären über die Hälfte der insgesamt betroffenen Unionsbürger.
Für diese Menschen entstände der Eindruck, sie würden zu Verlierern des
Erweiterungsprozesses, weil auf ihre Kosten der Beitritt finanziert wird,
während von den Vorteilen der Osterweiterung vor allem die wirtschaftsstärksten
Regionen profitieren, erklärte der Minister.
¿Wir ostdeutschen Länder machen bereits seit längerem auf das Problem
aufmerksam und fordern, dass die künftige Förderung der Regionen, die allein
durch die Absenkung des EU-Durchschnitts im Zuge der Osterweiterung aus der
Ziel 1 Förderung fallen würden, auch in der kommenden Förderperiode der Ziel
1-Förderung einschließlich des diesbezüglichen Beihilferegimes entsprechen
muss. Aus beihilferechtlichen wie aus Gründen der Gleichbehandlung sollte eine
Lösung innerhalb des neuen Zieles 1 gefunden werden. Hierfür sind verschiedene
Optionen denkbar. Bei Ziel 1 werden auch im laufenden Förderzeitraum in der
geltenden Strukturfonds-Verordnung Regionen mit speziellen Problemen besonders
berücksichtigt. Warum soll man nicht in die ab 2007 geltende Verordnung eine
Regelung aufnehmen, dass die allein durch die Absenkung des EU-Durchschnitts
über die 75%-Grenze kommenden Regionen wie Ziel-1-Gebiete behandelt werden?
Dies ist eine Frage der Glaubwürdigkeit der Europäischen Union und der Akzeptanz
des Erweiterung bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Wir werden unseren Standpunkt nachdrücklich auf europäischer Ebene und
gegenüber der Bundesregierung vertreten. Beispielsweise hat unser Staatssekretär,
Dr. Michael Schneider, im Ausschuss der Regionen der EU die Berichterstattung
zu diesem Thema übernommen. Ich hoffe, dass wir am 17. Februar unsere Position
dem zuständigen EU-Kommissar Barnier im Rahmen einer Konferenz zur Zukunft der
Kohäsionspolitik in Brüssel persönlich erläutern können.¿
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de