Pressemitteilungen der Ministerien
Modernisierungsschub für die Gleichstellungspolitik
09.06.2020, Magdeburg – 230
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Keding legt Entwurf für
Gleichstellungsgesetz vor
Mehr Rechte für Gleichstellungsbeauftragte, die
Berücksichtigung einer veränderten Rolle von Männern: Ein modernes
Gleichstellungsgesetz soll in Sachsen-Anhalt das aus den 90er Jahren stammende
Frauenfördergesetz ablösen.
Gleichstellungsministerin Anne-Marie Keding stellte am
Dienstag im Kabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, der damit für
die Anhörung freigegeben ist.
Keding: ?Die hauptamtlichen, kommunalen und ehrenamtlichen
Gleichstellungsbeauftragen sind die zentralen Institutionen, um Gleichstellung
im öffentlichen Dienst voran zu bringen. Machen wir uns nichts vor,
Gleichstellung ist ein wichtiges Thema, um das aber immer noch gekämpft werden
muss. Darum möchte ich die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten deutlich
stärken. Sie bekommen mehr Beteiligungs-, Einspruchs- und Klagerechte.
Da in der Verwaltung Frauen in Führungspositionen und
Gremien nach wie vor unterrepräsentiert sind, finden sich im Gesetzentwurf
viele Regelungen, die die beruflichen Chancen von Frauen im öffentlichen Dienst
verbessern und strukturelle Diskriminierung abbauen sollen.?
Gleichstellung heiße heute aber auch, eine veränderte Rolle
der Männer zur Kenntnis zu nehmen. Keding: ?Viele Männer kümmern sich heute
auch um Haushalt und Kinderbetreuung. Damit ändert sich allmählich auch ihr
Selbstverständnis und ihre Rolle in der Arbeitswelt. Strukturelle
Benachteiligung betrifft meistens Frauen, aber auch Männer könnten davon betroffen sein. Auch deshalb bedarf es einer
Weiterentwicklung des aus dem Jahr 1997 stammenden Frauenfördergesetzes.? In diesem Zusammenhang wurden die rechtlichen
Rahmenbedingungen zur Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit von
Berufstätigkeit und Familien- sowie künftig auch Pflegeaufgaben verbessert.
Erhalten geblieben ist die vollständige Gestaltungshoheit
über das Beteiligungsgeschehen an allen sozialen, personellen und
organisatorischen Maßnahmen. Allerdings können die Gleichstellungsbeauftragten
künftig im Wege eines Positiv- oder Negativkatalogs flexibler über ihre
Beteiligungsrechte verfügen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist das Recht auf Mitwirkung
an der Erstellung von Beurteilungsrichtlinien, da Beurteilungen in der Verwaltung
die Karriereentwicklung steuern.
Gleichstellungspläne als zentrales Steuerungsinstrument
erhalten eine wesentlich höhere Verbindlichkeit, sowohl durch neue eingeführte
Berichts- und Veröffentlichungspflichten als auch durch ein erweitertes Klagerecht.
Keding abschließend: ?Das Frauenfördergesetz in der Fassung
von 1997 hat für die Gleichstellungspolitik in Sachsen-Anhalt über viele Jahre
gute Dienste geleistet. Aber die Zeiten haben sich geändert, gesellschaftliche Veränderungen machen eine
Weiterentwicklung dringend notwendig. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf
gehen wir einen ersten großen Schritt in diesem notwendigen
Modernisierungsprozess.?
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