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Pressemitteilungen der Ministerien

Landesregierung verabschiedet Gesetzentwurf zur Novellierung des Medienrechts

18.12.2001, Magdeburg – 730

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 730/01

 

Magdeburg, den 18. Dezember 2001

 

Landesregierung verabschiedet Gesetzentwurf zur Novellierung des Medienrechts

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung dem Gesetzentwurf der Staatskanzlei zum Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags zugestimmt. Die Regierungschefs der Länder hatten am 25. Oktober 2001 bei ihrer Konferenz in Saarbrücken beschlossen, den Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch in diesem Jahr abzuschließen. Die Unterzeichnung ist bei der Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Donnerstag (20. Dezember) in Berlin vorgesehen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist Voraussetzung für die Ratifikation des Staatsvertrags im Landtag von Sachsen-Anhalt.

Mit dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verfolgen die Länder zum einen das Ziel, die Voraussetzungen für den elektronischen Geschäftsverkehr zu verbessern. Dabei geht es um eine Stärkung des Verbraucherschutzes und des freien Handelsverkehrs für Unternehmen. Ausgangspunkt dieser Gesetzesinitiative ist die Richtlinie der Europäischen Union über den elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce-Richtlinie), die von den Ländern in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Landesregierung hatte sich mit diesem Thema bereits in ihrer Sitzung am 3. Juli 2001 befasst und den Landtag über die notwendige änderung des Mediendienstestaatsvertrags informiert (Pressemitteilung Nr. 389/2001 vom 3. Juli 2001).

Die änderung des Mediendienstestaatsvertrags wird nunmehr nach dem Willen der Regierungschefs der Länder in ein größeres Vertragswerk integriert, das zusätzliche rundfunkrechtliche Regelungen berücksichtigt. Im Vordergrund steht die Verbesserung der Information der Landtage über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Landesregierungen erfüllen damit Forderungen der Parlamente, die im Zusammenhang mit der Diskussion um die Rundfunkgebührenerhöhung zum 1. Januar 2001 einen unzureichenden Kenntnisstand über die Finanzausstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bemängelt hatten. Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner: "Die Landtage werden zukünftig zusätzlich zu den Berichten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) und zu den Landesrechnungshofberichten weitere Informationen erhalten. Die Rundfunkanstalten werden verpflichtet, alle zwei Jahre ihre wirtschaftliche und finanzielle Lage darzustellen. Dies umfasst auch die Geschäftsfelder von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und strukturelle Veränderungen und Entwicklungsperspektiven der Anstalten. Damit wird die Transparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nochmals wesentlich verbessert."

Die Digitalisierung des Rundfunks ist ein zweiter wesentlicher Regelungsgegenstand des Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Bei diesem Thema geht es um eine Ablösung des heutigen Systems der analogen Frequenztechnik, die zum Beispiel für die heutigen UKW-Radios oder für Fernseher mit Stabantenne genutzt wird. An die Stelle der analogen Technik soll nach dem Willen von Bund und Ländern bis zum Jahr 2010 die digitale Sende- und Empfangstechnik treten. Sachsen-Anhalt hatte die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen als erstes Land bereits durch das Mediengesetz vom Juli 2000 geschaffen. Diesem Schritt des sachsen-anhaltischen Gesetzgebers waren erfolgreiche Pilotprojekte mit "Digital Radio" (DAB) vorausgegangen. Bei "Digital Radio" war Sachsen-Anhalt das erste Land, das am 1. April 1999 in den Regelbetrieb mit dieser neuen Technik gehen konnte. Mittlerweile sind fast alle Länder der Bundesrepublik mit "Digital Radio" versorgt. In einem nächsten Schritt soll auch digitales terrestrisches Fernsehen (DVB-T) flächendeckend eingeführt werden.

Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner: "Die Länder gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2010 die heutige analoge Rundfunksende- und -empfangstechnik ausgedient hat. Die Rundfunkveranstalter in Sachsen-Anhalt und unsere Medienanstalt können auf diesem Gebiet große Erfolge vorweisen. Was die Rechtsgrundlagen angeht, so sind uns die anderen Länder bereits durch den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag gefolgt. Mit der jetzigen Neuregelung im Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird klargestellt, dass auch ARD, ZDF und DeutschlandRadio die analogen Frequenzen abschalten dürfen, ohne damit gegen ihren Grundversorgungsauftrag zu verstoßen. Damit sind die rechtlichen Rahmenbedingungen insgesamt gegeben. Ich erwarte nun sowohl von den privaten und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern als auch insbesondere von der Geräteindustrie, dass sie gemeinsam die weiteren Voraussetzungen für die Digitalisierung schaffen. Dies betrifft vor allem die Herstellung von einfachen und preiswerten Empfängern, die die Verbraucherinnen und Verbraucher in den nächsten Jahren in den Geschäften sehen wollen. Nachdem nun von Seiten der Politik alle Rahmenbedingungen geschaffen wurden, liegt es an den Machern von Sendern und Industrie, uns mit den angekündigten Innovationen zu überzeugen."

Abschließend informierte der Ministerpräsident, dass die Reform der Medienordnung auch im Jahr 2002 Gegenstand der politischen Diskussion der Länder bleiben werde. Bereits im Frühjahr sei geplant, in Abstimmung mit dem Bund eine Neuregelung des Jugendschutzes in den Medien als Staatsvertrag der Länder vorzulegen, mit dem ein einheitliches Recht für Fernseh- und Internetangebote geschaffen und eine Straffung des Vollzugs gewährleistet werden solle.

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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