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Pressemitteilungen der Ministerien

Flutfolgen: Daehre rät zur raschen
Beantragung der Hochwasserhilfen

03.12.2002, Magdeburg – 757

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 757/02

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 757/02

 

 

 

Magdeburg, den 3. Dezember 2002

 

 

 

Flutfolgen: Daehre rät zur raschen

Beantragung der Hochwasserhilfen

 

Sachsen-Anhalts Bau- und Verkehrsminister Dr.

Karl-Heinz Daehre hat die vom Hochwasser betroffenen Bürger im Land

aufgefordert, möglichst bald die staatlichen Hilfen zur Beseitigung von

Flutschäden an Wohngebäuden zu beantragen. ¿Diese finanzielle Unterstützung

kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn schon Gelder aus den Sofortprogrammen

gezahlt worden sind¿, stellte er heute nach der Kabinettssitzung in Magdeburg

noch einmal klar. Gegenwärtig würden besonders die beiden Sofortprogramme

nachgefragt. Für die eigentlichen Hochwasserhilfen hingegen, nach denen im

Regelfall bis zu 80 Prozent des förderfähigen Schadens ersetzt werden, lägen

erst einige hundert Anträge vor.

 

Finanzhilfen aus den Sofortprogrammen können

noch bis zum Jahresende beantragt werden. Die Anträge auf Gewährung der

Hochwasserhilfen bei Gebäudeschäden dagegen werden noch bis 31. März 2003

von den Bearbeitungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist

Wohnungsbau-Förderstelle) entgegengenommen.

 

Aus den beiden Sofortprogrammen zur Wiederbewohnbarmachung

von Gebäuden und zum Ausgleich von Inventarschäden sind inzwischen

(Stand: 29.11.) mehr als 21 Millionen Euro abgeflossen. Bislang sind fast 5.000

Bewilligungen erteilt worden. Mit mehr als 3.200 Anträgen und einer Auszahlungssumme

von rund 13,5 Millionen Euro entfiel der größte Anteil dabei auf Zuschüsse zur

Wiederbewohnbarmachung von Gebäuden.

 

Die Finanzhilfen für den Bereich Bau/Verkehr im Überblick:

 

·

Soforthilfe zur

Wiederbewohnbarmachung von Gebäuden

 

Erstattet werden 50 Prozent des

Schadens, höchstens jedoch 5.000 Euro. Der Schaden muss mindestens 1.000 Euro

betragen. Die Soforthilfe erhält der jeweilige Eigentümer des Wohngebäudes. Die

Gewährung ist nicht vom Einkommen des Antragsberechtigten abhängig.

 

·

Soforthilfe für den

Ausgleich von Inventarschäden

 

Erstattet werden 50 Prozent des

Schadens, für Haushalte bis zu zwei Personen maximal 7.500 Euro. Für jeden

weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich der Erstattungsbetrag um 500 Euro.

Der Schaden muss mindestens 1.000 Euro betragen.

 

Die Gewährung der

Übergangshilfe ist von Einkommensgrenzen abhängig. Die Obergrenze für Haushalte

bis zu zwei Personen liegt bei 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr.

Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um

5.000 Euro. In besonderen Härtefällen kann jedoch auch bei Überschreitung der Einkommensgrenze

eine Hilfe gewährt werden.

 

· Hilfe bei Hochwasserschäden an

privaten Gebäuden

 

Nach der

vom Land erlassenen Richtlinie liegt der Fördersatz für

Instandsetzungsmaßnahmen bei 80 Prozent der förderfähigen Schadenssumme, begrenzt

auf den Zeitwert. Beim Wiederaufbau total zerstörter Gebäude können ¿ begrenzt

auf den Zeitwert ¿ bis zu 100 Prozent des Schadens erstattet werden. Der

Schaden muss mindestens 5.000 Euro betragen. Die Förderhöchstgrenzen liegen für

 

 

-

Einfamilienhäuser bei

125.000 Euro,

 

-

Zweifamilienhäuser bei

250.000 Euro,

 

-

Mehrfamilienhäuser bei

350.000 Euro,

 

-

Eigentumswohnungen bei

40.000 Euro.

 

Insgesamt

stehen bis zum Jahr 2004 für die Beseitigung von Flutschäden an Gebäuden rund

100 Millionen Euro zur Verfügung.

 

·

Die Richtlinie im Internet

 

Wortlaut

der Richtline:

 

http://www.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mwv/2002/234_2002.htm

 

Merkblatt

zur Richtlinie:

 

http://www.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mwv/2002/230_2002.htm

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de