Pressemitteilungen der Ministerien
Flutfolgen: Daehre rät zur raschen
Beantragung der Hochwasserhilfen
03.12.2002, Magdeburg – 757
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 757/02
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 757/02
Magdeburg, den 3. Dezember 2002
Flutfolgen: Daehre rät zur raschen
Beantragung der Hochwasserhilfen
Sachsen-Anhalts Bau- und Verkehrsminister Dr.
Karl-Heinz Daehre hat die vom Hochwasser betroffenen Bürger im Land
aufgefordert, möglichst bald die staatlichen Hilfen zur Beseitigung von
Flutschäden an Wohngebäuden zu beantragen. ¿Diese finanzielle Unterstützung
kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn schon Gelder aus den Sofortprogrammen
gezahlt worden sind¿, stellte er heute nach der Kabinettssitzung in Magdeburg
noch einmal klar. Gegenwärtig würden besonders die beiden Sofortprogramme
nachgefragt. Für die eigentlichen Hochwasserhilfen hingegen, nach denen im
Regelfall bis zu 80 Prozent des förderfähigen Schadens ersetzt werden, lägen
erst einige hundert Anträge vor.
Finanzhilfen aus den Sofortprogrammen können
noch bis zum Jahresende beantragt werden. Die Anträge auf Gewährung der
Hochwasserhilfen bei Gebäudeschäden dagegen werden noch bis 31. März 2003
von den Bearbeitungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist
Wohnungsbau-Förderstelle) entgegengenommen.
Aus den beiden Sofortprogrammen zur Wiederbewohnbarmachung
von Gebäuden und zum Ausgleich von Inventarschäden sind inzwischen
(Stand: 29.11.) mehr als 21 Millionen Euro abgeflossen. Bislang sind fast 5.000
Bewilligungen erteilt worden. Mit mehr als 3.200 Anträgen und einer Auszahlungssumme
von rund 13,5 Millionen Euro entfiel der größte Anteil dabei auf Zuschüsse zur
Wiederbewohnbarmachung von Gebäuden.
Die Finanzhilfen für den Bereich Bau/Verkehr im Überblick:
·
Soforthilfe zur
Wiederbewohnbarmachung von Gebäuden
Erstattet werden 50 Prozent des
Schadens, höchstens jedoch 5.000 Euro. Der Schaden muss mindestens 1.000 Euro
betragen. Die Soforthilfe erhält der jeweilige Eigentümer des Wohngebäudes. Die
Gewährung ist nicht vom Einkommen des Antragsberechtigten abhängig.
·
Soforthilfe für den
Ausgleich von Inventarschäden
Erstattet werden 50 Prozent des
Schadens, für Haushalte bis zu zwei Personen maximal 7.500 Euro. Für jeden
weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich der Erstattungsbetrag um 500 Euro.
Der Schaden muss mindestens 1.000 Euro betragen.
Die Gewährung der
Übergangshilfe ist von Einkommensgrenzen abhängig. Die Obergrenze für Haushalte
bis zu zwei Personen liegt bei 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr.
Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um
5.000 Euro. In besonderen Härtefällen kann jedoch auch bei Überschreitung der Einkommensgrenze
eine Hilfe gewährt werden.
· Hilfe bei Hochwasserschäden an
privaten Gebäuden
Nach der
vom Land erlassenen Richtlinie liegt der Fördersatz für
Instandsetzungsmaßnahmen bei 80 Prozent der förderfähigen Schadenssumme, begrenzt
auf den Zeitwert. Beim Wiederaufbau total zerstörter Gebäude können ¿ begrenzt
auf den Zeitwert ¿ bis zu 100 Prozent des Schadens erstattet werden. Der
Schaden muss mindestens 5.000 Euro betragen. Die Förderhöchstgrenzen liegen für
-
Einfamilienhäuser bei
125.000 Euro,
-
Zweifamilienhäuser bei
250.000 Euro,
-
Mehrfamilienhäuser bei
350.000 Euro,
-
Eigentumswohnungen bei
40.000 Euro.
Insgesamt
stehen bis zum Jahr 2004 für die Beseitigung von Flutschäden an Gebäuden rund
100 Millionen Euro zur Verfügung.
·
Die Richtlinie im Internet
Wortlaut
der Richtline:
http://www.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mwv/2002/234_2002.htm
Merkblatt
zur Richtlinie:
http://www.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mwv/2002/230_2002.htm
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
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39104 Magdeburg
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Fax: (0391) 567-6667
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