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Pressemitteilungen der Ministerien

Bessere Bekämpfung der Kriminalität durch bundesweite Vernetzung bei Ermittlungen

25.07.2001, Magdeburg – 407

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 407/01

 

Magdeburg, den 24. Juli 2001

 

Bessere Bekämpfung der Kriminalität durch bundesweite Vernetzung bei Ermittlungen

Die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt hat durch die Einführung des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrenregisters (ZStV) einen wesentlichen Beitrag zur besseren Bekämpfung der Kriminalität geleistet. "Durch die Anbindung an das Zentrale Register in Berlin stehen den Strafverfolgungsbehörden Sachsen-Anhalts erstmals bundesweit Informationen über laufende Ermittlungsverfahren zur Verfügung ", erklärte die Staatssekretärin des Ministeriums der Justiz, Mathilde Diederich, in der heutigen Kabinettssitzung. "Dies ist besonders für Ermittlungen im Zusammenhang mit rechtsextremistischen und ausländerfeindlichen Gewalttaten von Bedeutung. Denn durch den Datenaustausch werden die Staatsanwaltschaften in die Lage versetzt, frühzeitig Tathintergründe und Täterverbindungen zu erkennen. Derartige Erkenntnisse sind Grundlage für eine konsequente Strafverfolgung", so die Staatssekretärin.

Sachsen-Anhalt ist das fünfte Bundesland, das vollständig an das Zentrale Register in Berlin angeschlossen ist. Mit der Anbindung der Staatsanwaltschaften ist im November 2000 begonnen worden. Während einige Bundesländer noch nicht oder nur begrenzt - zum Teil aufgrund technischer Probleme - mit dem Register zusammenarbeiten, ist die Einführung des ZStV in Sachsen-Anhalt problemlos erfolgt. Voraussetzung hierfür war die Errichtung einer zentralen Informationstechnik-Kopfstelle. Ferner war eine umfangreiche Erweiterung der vorhandenen Informationstechnik bei den vier Staatsanwaltschaften in Dessau, Halle, Magdeburg und Stendal sowie den Zweigstellen der Staatsanwaltschaft Halle in Naumburg sowie der Staatsanwaltschaft Magdeburg in Halberstadt erforderlich. Die Kosten für dieses Projekt beliefen sich auf rund 5,8 Millionen Mark.

Im ZStV werden die Daten beschuldigter Personen und Angaben über den Tatvorwurf sowie das jeweilige Ermittlungsverfahren gespeichert. Diese Daten laufen bei dem Zentralen Register in Berlin zusammen und können abgerufen werden. Ziel des Registers ist, den Informationsstand der Staatsanwaltschaften zu verbessern. Inzwischen sind rund 85.000 Ermittlungsverfahren von Sachsen-Anhalt an das ZStV gemeldet und in etwa gleich hoher Anzahl Auskünfte von dort eingeholt worden. Die Staatsanwaltschaften des Landes teilen dem Zentralen Register in Berlin die einzutragenden Daten auf dem elektronischen Leitungsweg mit, sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Auskünfte aus dem Zentralen Register dürfen nur von den Strafverfolgungsbehörden für die Zwecke eines Strafverfahrens erteilt werden. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Frist abgelaufen oder liegt ein rechtskräftiges Urteil vor, das im Bundeszentralregister eingetragen worden ist, wird die Eintragung im ZStV automatisch gelöscht.

"Mit Hilfe des bundesweiten Datenaustausches erhält die ermittelnde Staatsanwaltschaft beispielsweise umfassende Erkenntnisse darüber, ob es sich um einen Mehrfachtäter handelt. Diese Information kann auch bei der Prüfung, ob der Haftgrund der Wiederholungsgefahr vorliegt, von entscheidender Bedeutung sein", betonte Mathilde Diederich. Weitere Vorteile des ZStV sieht die Staatssekretärin in der zügigen Zusammenführung von Informationen, um z. B. Doppelverfahren vermeiden und frühzeitig Sammelverfahren bilden zu können. "Durch den elektronischen Datenaustausch können Strafverfolgung und Strafvollstreckung intensiviert und beschleunigt werden", ist Mathilde Diederich überzeugt.

Zu Ihrer Information: Die gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung eines länderübergreifenden staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters sind durch das Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 geschaffen worden (§ 474 ¿ 477 StPO). Die zuständige Registerbehörde für das ZStV ist dem Gesetz zufolge der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Dienststelle Bundeszentralregister).

Für die Errichtung des ZStV waren der Erlass einer Errichtungsanordnung (vom 7. August 1995) und die Entwicklung bundesweit einheitlicher systemtechnischer Grundlagen erforderlich. Diese waren unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen sowie eines IT-Sicherheitskonzeptes zu erarbeiten. Auf Grund dieser organisatorischen und technischen Voraussetzungen konnte erst 1999 die Umsetzung des ZStV erfolgen.

 

 

Impressum:

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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