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Pressemitteilungen der Ministerien

Finanzminister Paquè: Keine Steuern bei Lohnverzicht zugunsten Hochwassergeschädigter

28.08.2002, Magdeburg – 39

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 039/02

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 039/02

 

Magdeburg, den 28. August 2002

 

 

Finanzminister Paquè: Keine Steuern bei Lohnverzicht zugunsten Hochwassergeschädigter

 

Finanzminister Karl-Heinz Paqué hat die Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt angewiesen, zur unbürokratischen Abwicklung der Unterstützungen für die Hochwasseropfer eine besondere steuerliche Behandlung des Lohnverzichts zuzulassen.

Paqué: "Damit machen wir einen weiteren Weg frei, Opfern der Flutkatastrophe zu helfen."

Für die Fälle, in denen der Arbeitnehmer zugunsten einer Beihilfe des Arbeitgebers an vom Hochwasser betroffene Arbeitnehmer des Unternehmens auf Arbeitslohn verzichtet, muss für den Teil des Lohnverzichts keine Lohnsteuer einbehalten werden.

Auch wenn der Arbeitnehmer auf Teile des Arbeitslohns zugunsten einer Spende durch den Arbeitgeber auf ein Spendenkonto verzichtet, kann der Arbeitgeber vom Lohnsteuereinbehalt absehen.

Der Verzicht muss vor Fälligkeit des Arbeitslohnes bzw. vor der Vergütung von angefallenen überstunden schriftlich erklärt werden. Diese Erklärung muss der Arbeitgeber dem Lohnkonto beifügen.

Allerdings kann der Arbeitnehmer diese Spende bei der Einkommensteuer nicht noch einmal geltend machen.

Der vollständige Text des Erlasses kann auf der Internetseite des Finanzministeriums unter http://www.fm.sachsen-anhalt.de eingesehen werden.

 

Impressum:

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

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