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Pressemitteilungen der Ministerien

Ministerium der Finanzen führt Workshop zur Bildung von Landesfamilienkasse durch

08.06.2000, Magdeburg – 10

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 10/00

 

Magdeburg, den 8. Juni 2000

 

 

Ministerium der Finanzen führt Workshop zur Bildung von Landesfamilienkasse durch

In der Zeit vom 05.06. - 06.06. 2000 fand auf Einladung des Ministeriums der Finanzen des Landes- Sachsen Anhalt in der Landeshauptstadt Magdeburg der erste bundesweite Workshop über die Entwicklung einer zentralisierten Steuervergütungsbearbeitung (Auszahlung des Kindergeldes) statt. Die Begrüßung der Teilnehmer aus mehreren Bundesländern, der Kommunen und des Bundes erfolgte durch Finanzstaatssekretär Dr. Schackmann- Fallis.

Unter der fachlichen Begleitung der Unternehmensberatung Dr. Malcher wurden Vor- und Nachteile einer Landesfamilienkasse aus Sicht der vertretenen Ebenen diskutiert und bisher gewonnene Erfahrungen ausgetauscht. Dieses Verwaltungsreformmodell könnte auf allen beteiligten Ebenen die personellen und finanziellen Ressourcen effektiver als bisher nutzen.

Dr. Schackmann-Fallis: "Die einheitliche Auffassung der Teilnehmer war, dass die mit der beabsichtigten Bündelung der Familienkassenaufgaben im Bereich der öffentlichen Arbeitgeber einhergehenden Spezialisierungs- und Synergieeffekte, sowie die Reduzierung von Fehlzahlungen gut erreichbar sind. Das diskutierte Landesfamilienkassenmodell bietet somit bundesweit im Bereich der öffentlichen Arbeitgeber die Möglichkeit, zukünftig in finanzpolitisch bedeutsamer Größenordnung Steuermittel der öffentlichen Hand einzusparen."

Einig war man sich auch, dass zusätzliche Unterstützung und Begleitung für dieses Projekt durch das Bundesamt für Finanzen sowie durch das permanente Angebot von Fortbildungsmaßnahmen durch die Bundesfinanzakademie zwingend erforderlich sind.

überlegungen zur Schaffung einer Landesfamilienkasse gibt es derzeit im Finanzministerium Sachsen-Anhalt und beim Senator für Finanzen in Bremen sowie zum Start einer Bundesfamilienkasse beim Bundesamt für Finanzen am 01.01.2001.

Durch diesen Workshop ist der Grundstein für ein erweiterungsfähiges bundesweites Netzwerk zu diesem Thema ins Leben gerufen worden, das in künftigen Veranstaltungen durch gemeinsame überlegungen sowie durch den Austausch von Erfahrungen Parallelentwicklungen im beteiligten Bereich vermeidet.

 

Hintergrund:

Mit Wirkung vom 01.01.1996 wurde durch Gesetzesänderung das Kindergeld aus dem Bereich der Sozialleistung in den Zuständigkeitsbereich des Steuerrechtes und hier als Steuervergütungsleistung verlagert.

Mit der änderung zum 01.01.1996 entstanden im Bereich der gesamten öffentlichen Arbeitgeber ca. 18.000, zum Teil Minifamilienkassen, die für die Bearbeitung und Auszahlung des "Kindergeldes" als Bundesfinanzbehörde zuständig sind.

In dem Bereich aller Familienkassen in der Bundesrepublik Deutschland sind dadurch Fehlzahlungen in Größenordnung entstanden.

Im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen wurde im Jahr 1998 die Kölner Unternehmensberatungsgesellschaft Dr. Malcher beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Festsetzung des Kindergeldes bei öffentlichen Arbeitgebern vorzunehmen. Im Rahmen dieser Untersuchung waren die Leiterin / der Leiter der Familienkasse des Regierungspräsidiums Dessau und des Ministeriums der Finanzen LSA auf Wunsch und Bitten des Bundes als fachkompetente Teilnehmer in das Verfahren eingebunden. Hier wurden intensiv mögliche Varianten zur Lösung der Familienkassenproblematik diskutiert und erarbeitet.

Eine Bündelung der Familienkassenaufgaben bei den öffentlichen Arbeitgebern würde bundesweit die Möglichkeit schaffen, durch Bündelung eine überschaubare Anzahl von Familienkassen zu erreichen.

Das Land Sachsen - Anhalt hat durch seine erfolgreiche Bundesratsinitiative vom Herbst 1999 die änderung des Artikels 5 (Finanzverwaltungsgesetz ) des Gesetzes zur Familienförderung initiiert. Dadurch besteht seit 01.01.2000 die gesetzliche Vorraussetzung, eine organisatorische Bündelung der Familienkassen und deren Aufgabenwahrnehmung bei den öffentlichen Arbeitgebern vorzunehmen.

 

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