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Pressemitteilungen der Ministerien

Kabinett verabschiedet Verordnung über den
Rechtsverkehr bis zur Wiederherstellung zerstörter Grundbücher

07.01.2003, Magdeburg – 7

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 007/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 007/03

 

 

 

Magdeburg, den 7. Januar 2003

 

 

 

Kabinett verabschiedet Verordnung über den

Rechtsverkehr bis zur Wiederherstellung zerstörter Grundbücher

 

Nach der Flutkatastrophe vom vergangenen Jahr

hat Sachsen-Anhalt als erstes Bundesland gesetzgeberische Konsequenzen für den

Grundstücksverkehr gezogen. Das Kabinett verabschiedete am heutigen Dienstag

die Verordnung über den Rechtsverkehr bis zur Wiederherstellung zerstörter

Grundbücher. Im Katastrophenfall reicht künftig übergangsweise die Bestätigung

des Grundbuchamtes über den Eigentümerwechsel. Diese Bestätigung kann im

Katastrophenfall vorübergehend die Eintragung im Grundbuch ersetzen und muss

später nachgetragen werden. 

 

¿Mit dem neuen Verfahren halten wir auch im

Katastrophenfall den reibungslosen Verkehr mit Grundstücken jederzeit und

landesweit aufrecht¿, sagte Justizminister Curt Becker. Außerdem werde

vorgesorgt, falls die letzten in Papierform geführten Grundbücher zerstört

würden bzw. abhanden kämen, da die Umstellung auf das Elektronische Grundbuch

in den Grundbuchbezirken Eisleben, Salzwedel, Weißenfels, Wittenberg und Zeitz

noch aussteht oder wie etwa in Bernburg noch nicht vollständig abgeschlossen

ist.

 

Zur Ihrer Information:

 

Sachsen-Anhalt hat als eines der ersten

Bundesländer damit begonnen, das Elektronische Grundbuch einzuführen.

Inzwischen ist die Umstellung der rd. 1,1 Millionen Grundbücher (das sind rd.

13 Millionen Papierseiten) weit vorangeschritten.

 

Rechtsänderungen an Grundstücken bedürfen zu

ihrer Wirksamkeit der Eintragung im Grundbuch. Zum Schutz vor den Wassermassen

war Mitte August im Zentralen Grundbucharchiv in Barby der Server für das

EDV-Grundbuch abgeschaltet worden. Die Technik war ebenso wie die Grundakten an

überflutungssichere Orte gebracht worden. Für einige Tage waren weder Eintragungen

in das Grundbuch noch Auskünfte aus dem Grundbuch möglich. Weil die Abschaltung

nur kurzfristig erfolgen musste, ist es nicht zu Störungen des

Grundstücksverkehrs gekommen. Auch Papiergrundbücher sind nicht zerstört

worden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de