Pressemitteilungen der Ministerien
Kabinett verabschiedet Verordnung über den
Rechtsverkehr bis zur Wiederherstellung zerstörter Grundbücher
07.01.2003, Magdeburg – 7
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 007/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 007/03
Magdeburg, den 7. Januar 2003
Kabinett verabschiedet Verordnung über den
Rechtsverkehr bis zur Wiederherstellung zerstörter Grundbücher
Nach der Flutkatastrophe vom vergangenen Jahr
hat Sachsen-Anhalt als erstes Bundesland gesetzgeberische Konsequenzen für den
Grundstücksverkehr gezogen. Das Kabinett verabschiedete am heutigen Dienstag
die Verordnung über den Rechtsverkehr bis zur Wiederherstellung zerstörter
Grundbücher. Im Katastrophenfall reicht künftig übergangsweise die Bestätigung
des Grundbuchamtes über den Eigentümerwechsel. Diese Bestätigung kann im
Katastrophenfall vorübergehend die Eintragung im Grundbuch ersetzen und muss
später nachgetragen werden.
¿Mit dem neuen Verfahren halten wir auch im
Katastrophenfall den reibungslosen Verkehr mit Grundstücken jederzeit und
landesweit aufrecht¿, sagte Justizminister Curt Becker. Außerdem werde
vorgesorgt, falls die letzten in Papierform geführten Grundbücher zerstört
würden bzw. abhanden kämen, da die Umstellung auf das Elektronische Grundbuch
in den Grundbuchbezirken Eisleben, Salzwedel, Weißenfels, Wittenberg und Zeitz
noch aussteht oder wie etwa in Bernburg noch nicht vollständig abgeschlossen
ist.
Zur Ihrer Information:
Sachsen-Anhalt hat als eines der ersten
Bundesländer damit begonnen, das Elektronische Grundbuch einzuführen.
Inzwischen ist die Umstellung der rd. 1,1 Millionen Grundbücher (das sind rd.
13 Millionen Papierseiten) weit vorangeschritten.
Rechtsänderungen an Grundstücken bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Eintragung im Grundbuch. Zum Schutz vor den Wassermassen
war Mitte August im Zentralen Grundbucharchiv in Barby der Server für das
EDV-Grundbuch abgeschaltet worden. Die Technik war ebenso wie die Grundakten an
überflutungssichere Orte gebracht worden. Für einige Tage waren weder Eintragungen
in das Grundbuch noch Auskünfte aus dem Grundbuch möglich. Weil die Abschaltung
nur kurzfristig erfolgen musste, ist es nicht zu Störungen des
Grundstücksverkehrs gekommen. Auch Papiergrundbücher sind nicht zerstört
worden.
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Tel: (0391) 567-6666
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