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Pressemitteilungen der Ministerien

Neues Datenschutzgesetz zur Anhörung freigegeben

13.02.2001, Magdeburg – 74

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 074/01

 

Magdeburg, den 13. Februar 2001

 

Neues Datenschutzgesetz zur Anhörung freigegeben

Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Innenminister Dr. Manfred Püchel in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, den Entwurf des Gesetzes zur änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften zur Anhörung freizugeben.

Mit dem Gesetz sollen nach Auskunft von Innenminister Püchel die Vorgaben der EG-Datenschutzrichtlinie im Landesdatenschutzrecht umgesetzt werden. Das "Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger", so heißt in Sachsen-Anhalt das Landesdatenschutzgesetz, regelt, wie öffentliche Stellen des Landes, insbesondere die Landes- und Kommunalverwaltung, mit personenbezogenen Daten des Einzelnen umgehen dürfen. Dieses Gesetz soll in enger Anlehnung an den kurz vor der Verabschiedung stehenden Entwurf der Bundesregierung zur änderung des Bundesdatenschutzgesetzes novelliert werden. Püchel: "So wird gewährleistet, dass das Datenschutzrecht in Bund und Land nicht auseinander klafft und für den Bürger weitgehend gleiches Datenschutzrecht gilt, unabhängig davon, ob öffentliche Stellen des Bundes, des Landes oder Stellen der Privatwirtschaft mit personenbezogenen Daten umgehen."

Die Rechtsstellung der Betroffenen beim Umgang mit ihren personenbezogenen Daten, so Püchel, werde z.B. durch ein Einwendungsrecht gegen Erhebungen, Verarbeitungen und Nutzungen der Daten gestärkt. Des Weiteren verbessern umfassendere Hinweise bei der Datenerhebung und ein erweiterter Auskunftsanspruch die Rechtsstellung der Bürger. So dürften für Bürger belastende Entscheidungen nicht grundsätzlich auf eine automatisierte Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten gestützt werden. Verfahren zur Verarbeitung besonders sensibler Daten, z.B. Angaben über die ethnische Herkunft oder die Gesundheit, müssten zudem auf ihre datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit vorab überprüft werden.

Alle öffentlichen Stellen müssen künftig einen behördlichen Beauftragten für den Datenschutz bestellen, der in Ausübung seiner Funktion weisungsfrei bleibt. In Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie würden nun bei der übermittlung personenbezogener Daten Stellen innerhalb der Europäischen Union wie inländische Stellen behandelt. Dies sei möglich, so Püchel, weil durch die Richtlinie ein gleichwertiges Datenschutzniveau innerhalb der Union geschaffen werde.

Neben änderungen, die durch die EG-Datenschutzrichtlinie ausgelöst sind, soll das Landesdatenschutzgesetz auch Anforderungen, die sich aus der neuen Informations- und Kommunikationstechnik ergeben, gerecht werden. So wird der Katalog der technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes aktualisiert. Auch ist eine Regelung zum Einsatz mobiler personenbezogener Datenträger, dies sind insbesondere Chipkarten, vorgesehen.

In das Landespressegesetz wird eine Regelung aufgenommen, die die Presse entsprechend einer künftigen Rahmenregelung im Bundesdatenschutzgesetz privilegiert, soweit sie ausschließlich zu eigenen journalistisch-redaktionellen oder literarischen Zwecken mit personenbezogenen Daten umgeht.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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