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Pressemitteilungen der Ministerien

Landtag diskutiert Änderung des Altschuldenhilfegesetzes
Heyer: Struktureller Leerstand muss als "industrielle Altlast" behandelt werden

09.03.2000, Magdeburg – 36

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 36/00

 

Magdeburg, den 9. März 2000

 

Landtag diskutiert änderung des Altschuldenhilfegesetzes

Heyer: Struktureller Leerstand muss als "industrielle Altlast" behandelt werden

 

In der heutigen Landtagsdebatte hat Bauminister Jürgen Heyer (SPD) den Entwurf der Bundesregierung für eine änderung des Altschuldenhilfegesetzes im Grundsatz begrüßt. "Endlich kommt Bewegung in die Sache", sagte Heyer und erinnerte an die langjährigen Bemühungen der ostdeutschen Länder um eine marktgerechte Neuregelung. Heyer unterstrich insbesondere die Notwendigkeit, durch einen deutlich vorgezogenen Schlussstrich unter die Privatisierungspflicht - nach der noch geltenden Gesetzeslage zum 31. Dezember 2003 - für die Wohnungsunternehmen Kalkulationssicherheit für Investitionen und Kreditaufnahmen für die Zukunft zu schaffen. Unternehmen, die die bisherigen Privatisierungsauflagen aus objektiven Gründen nicht erfüllen können (sog. "Nichtvertretenmüssen"), sollen durch den Entwurf der Bundesregierung Rechtssicherheit über die erzielten Schuldenbefreiungen erhalten.

 

Bei der Festsetzung des Stichtages äußerte der Minister Verständnis für das Bemühen der Wohnungsunternehmen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Verbesserung gegenüber dem vorliegenden Entwurf zu erreichen. Heyer plädierte aber dafür, das Gesetz möglichst noch im Sommer zu verabschieden.

 

Heyer begrüßte, dass in den neuen Entwurf der Bundesregierung auch für die sog. "negative Restitution" eine Stichtagsregelung eingefügt wurde. Von "negativer Restitution" sind Unternehmen betroffen, denen Wohnungsbestände endgültig zugefallen sind, weil Alteigentümer nach zum Teil jahrelangen Verfahren auf die Häuser verzichtet haben. Macht der aufgelaufene Investitionsbedarf an diesen Objekten die Sanierung und die Vermarktung schon für Private unwirtschaftlich, so waren kommunale Unternehmen bislang durch die zusätzlichen Altschulden und die aufwachsende Privatisierungsquote bei der Zuweisung zusätzlich betroffen. Diese Belastungen sollen bei Zuweisungen nach dem 1. Januar 2000 entfallen.

 

Die ostdeutschen Länder hatten im vergangenen Jahr dafür plädiert, auch die Probleme des strukturellen Wohnungsleerstands in einer Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes zu berücksichtigen. Dass die Bundesregierung sich nun für den Weg einer Experten-kommission entschieden habe, bezeichnete Heyer als "gangbare Alternative", die die unterschiedliche Betroffenheit der Unternehmen berücksichtigen könne.

 

Der strukturelle Leerstand - zum Beispiel in Orten mit aufgelösten Großkombinaten - sei eine Altlast des industriellen Umbruchs nach der Wiedervereinigung. Dieses wirtschaftliche Problem dauerhaft den Wohnungsunternehmen aufzubürden, während industrielle Investoren durch die Treuhand von unrentablen Unternehmensteilen befreit wurden, bezeichnete Heyer als "wirtschaftliche Verzerrung", die mit gesamtstaatlichen Mitteln angepackt werden müsse. Die Unternehmen und die Kommunen müssten aber mit Entwicklungs-konzepten für die betroffenen Stadtteile einen eigenen Beitrag leisten, unterstrich Heyer im Landtag.

 

Martin Krems

 

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Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

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