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Pressemitteilungen der Ministerien

Mediengesetz in der Anhörung

06.03.2000, Magdeburg – 105

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 105/00

 

Magdeburg, den 6. März 2000

 

Mediengesetz in der Anhörung

Am morgigen Dienstag, 7. März, wird die Staatskanzlei eine mündliche Anhörung zum neuen Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt durchführen. Die Veranstaltung findet ab 13 Uhr im Magdeburger Palais am Fürstenwall, Hegelstraße 42, statt. Eingeladen sind Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft und Verbänden, Verwaltung und Politik. "Wir sind offen für Hinweise all derjenigen im Land, die mit den Fragen von Medienrecht und Medienpolitik in der Praxis zu tun haben", äußerte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Niels Jonas, der für die Medienpolitik in Sachsen-Anhalt zuständig ist.

Das neue Mediengesetz soll das bislang gültige Gesetz über privaten Rundfunk in Sachsen-Anhalt ablösen. Neben der notwendigen Umsetzung von neuen Bestimmungen der Europäischen Fernsehrichtlinie und des Rundfunkstaatsvertrages der Länder setzt Sachsen-Anhalt mit dem neuen Gesetz auch landespolitische Akzente:

 

- Mit einem modernen, umfassenden Rechtsrahmen wird das gesamte Spektrum von Hörfunk, Fernsehen und Mediendiensten erfaßt.

- Technologische Entwicklungen, insbesondere der übergang von analoger zu digitaler Produktion und Verbreitung, werden berücksichtigt.

- Die Medieninfrastruktur im Land wird gestärkt, zum Beispiel durch die Zulassung für private lokale Fernsehprogramme in Kabelanlagen im Regelbetrieb und durch die Zulassung von lokaler und regionaler Werbung.

 

Das Landeskabinett hatte den Gesetzentwurf der Staatskanzlei am 18. Januar 2000 beraten und zur Anhörung freigegeben. "Im Vorfeld der mündlichen Anhörung haben uns bereits zahlreiche schriftliche Stellungnahmen erreicht", so Jonas. "Manches können wir berücksichtigen. Anderes müssen wir am 7. März noch einmal sorgfältig diskutieren." Im Ganzen sei der Vorschlag der Landesregierung aber auf breite Zustimmung gestoßen. "Es spricht sich herum, daß in Sachsen-Anhalt die Rahmenbedingungen für die Medienentwicklung solide und günstig sind."

Die Staatskanzlei wird den Entwurf des Mediengesetzes auf der Grundlage der Ergebnisse der Anhörung aktualisieren und den überarbeiteten Entwurf dem Kabinett so zügig zur abschließenden Entscheidung vorlegen, dass eine Einbringung in den Landtag im April erfolgen kann. Bis zur Sommerpause sollen die Beratungen des Landtages über das neue Mediengesetz abgeschlossen sein.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de