Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Krankenhausplan 2003 unter Dach und Fach/
Minister Kley: Solide Basis für zukunftsfähiges Qualitätsmanagement

28.01.2003, Magdeburg – 51

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 051/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 051/03

 

 

 

Magdeburg, den 28. Januar 2003

 

 

 

Krankenhausplan 2003 unter Dach und Fach/

Minister Kley: Solide Basis für zukunftsfähiges Qualitätsmanagement

 

Der

Krankenhausplan 2003 ist unter Dach und Fach: Die Landesregierung beschloss den

Plan am heutigen Dienstag in ihrer Kabinettssitzung in Magdeburg.

 

In den

Krankenhausplan 2003 wurden wie im Vorjahr 54 Krankenhäuser einschließlich der

beiden Universitätskliniken aufgenommen. Der Plan schreibt für eine

bedarfsgerechte akutstationäre Versorgung der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt

17.084 Betten fest. Das bedeutet in der Summe einen Abbau von 255 Betten

gegenüber dem Vorjahr, wobei insgesamt 363 Planbetten abgebaut und mit dem Ziel

struktureller Veränderungen 108 Betten insbesondere im Bereich der Psychiatrie

neu aufgenommen wurden. Insgesamt ergibt sich damit eine Bettenziffer (Anzahl

der Planbetten je 10.000 Einwohner) von 65,7 und damit eine leichte Reduzierung

gegenüber 2002 (65,8). Damit rangiert Sachsen-Anhalt bei der Bettenziffer

weiter unter dem Bundesdurchschnitt und nimmt im bundesweiten Vergleich

wiederum eine mittlere Position ein.

 

Gesundheitsminister

Gerry Kley bezeichnete den nunmehr vorliegenden Plan als eine solide Basis für

ein zukunftsfähiges Qualitätsmanagement. Kley sagte nach der Kabinettsitzung:

¿Bei der weiteren Entwicklung und Ausgestaltung der Krankenhauslandschaft muss

perspektivisch das Augenmerk auf eine stärkere Vernetzung der Leistungssektoren

gelegt werden. Es gilt, im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung auf

qualitativ hohem Niveau nicht nur Synergieeffekte zu nutzen, sondern den

ambulanten, rehabilitativen und stationären Sektor so zu verzahnen, dass

effiziente wirtschaftliche Strukturen entstehen.¿ Kley kritisierte, dass das

Fallpauschalengesetz des Bundes diesen sektorenübergreifenden Ansatz vermissen

lässt. Zwar könnten die Fallpauschalen Behandlungseffizienz fördern, das

interne Kostenmanagement verbessern und auch zu einer externen

Leistungstransparenz bei Krankenkassen, Patienten sowie Versicherten führen.

Dazu müssten aber, so der Minister, die frei werdenden

Wirtschaftlichkeitsreserven möglichen 

Kostenerhöhungen in anderen Bereichen gegenübergestellt und mit

kalkuliert werden.

 

Kley

sprach sich erneut für ein echtes Preissystem aus: ¿Wenn noch bis 2006 die Fallpauschalen

gegen vereinbarte Budgets verrechnet werden, dann ist das für das Leistungsbewusstsein

der Krankenhäuser nicht förderlich und führt in der Konsequenz zu einer

Strukturkonservierung.¿

 

Kley

betonte, dass Sachsen-Anhalt wie alle anderen Bundesländer eine Krankenhausplanung

in Form einer leistungsorientierten Bedarfsermittlung vorgenommen habe. Er trat

dem Vorwurf der Krankenkassen entgegen, die diesjährige Krankenhausplanung

hätte bereits dem Fallpauschalengesetz angepasst werden müssen. Der Minister sagte

dazu: ¿Zweifellos wird die in diesem Jahr begonnene Einführung von

Fallpauschalen die Krankenhausplanung der Länder nachhaltig beeinflussen, und

wir werden perspektivisch das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Landes

novellieren. Dazu müssen jedoch zunächst Bundesgesetze geändert werden."

 

Der

Krankenhausplan wurde im Dezember im Krankenhausplanungsausschuss abschließend

beraten. Während die Krankenhausgesellschaft und die Kommunalen Spitzenverbände

dem Plan zustimmten, vertraten die Krankenkassen die Ansicht, bereits für 2003

müsste eine dem Fallpauschalengesetz (FPG) angepasste Krankenhausplanung

erfolgen, die auf Bettenkapazitäten als Planungsgröße verzichtet. Dazu sind jedoch

zunächst Änderungen unter anderem im Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes

erforderlich. Die Arbeitsgruppe Krankenhauswesen der AOLG befasst sich zur Zeit

im Rahmen eines Arbeitskreises, dem sechs Ländervertreter angehören, mit der

Krankenhausplanung unter den Bedingungen des DRG-Systems (Diagnosis Related

Groups). Auch im Sozialministerium wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die noch

in dieser Woche zusammenkommen wird.

 

Zum Hintergrund 

 

 

Der Krankenhausplan wird laut Krankenhausgesetz des

Landes jährlich fortgeschrieben. In dieser Jahresplanung werden die für eine

bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung

erforderlichen Krankenhäuser und die nach Fachrichtungen gegliederten

Planbetten und Tagesklinikplätze festgeschrieben. Die Letztverantwortung für

die Krankenhausplanung liegt beim Land. Im Vorfeld wird der Entwurf des Krankenhausplans,

der vom Land erarbeitet wird, im Krankenhausplanungsausschuss beraten, dem

neben dem Land, die Landesverbände der Krankenkassen, der Verband der privaten

Krankenversicherung, die Krankenhausgesellschaft und die Kommunalen

Spitzenverbände angehören. Dabei ist Einvernehmen anzustreben. Ist dies nicht

herstellbar, macht das Land von seinem Letztentscheidungsrecht Gebrauch.

 

Die Krankenkassen sind verpflichtet, mit den

Trägern der in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser

Pflegesatzverhandlungen zu führen. Die Aufnahme in den Krankenhausplan bildet

somit für die Krankenhäuser die Grundlage für die Kostenabrechnung mit den

Krankenkassen und ist die Voraussetzung für die Förderung von Investitionen.

 

Entwicklung der Bettenkapazitäten

(Planbetten) und der Bettenziffer (Planbetten je 10.000 Einwohner) in

Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

Jahr

 

 

Planbetten-Anzahl

 

 

Bettenziffer

 

 

 

 

1990

 

 

28.917

 

 

96,6

 

 

 

 

1991

 

 

25.808

 

 

88,3

 

 

 

 

1992

 

 

23.077

 

 

79,0

 

 

 

 

1993

 

 

22.329

 

 

78,3

 

 

 

 

1994

 

 

20.832

 

 

74,1

 

 

 

 

1995

 

 

19.948

 

 

71,5

 

 

 

 

1996

 

 

19.653

 

 

71,0

 

 

 

 

1997

 

 

18.908

 

 

68,75

 

 

 

 

1998

 

 

18.342

 

 

67,15

 

 

 

 

1999

 

 

18.044

 

 

66,5

 

 

 

 

2000

 

 

17.899

 

 

66,5

 

 

 

 

2001

 

 

17.679

 

 

66,4

 

 

 

 

2002

 

 

17.339

 

 

65,8

 

 

 

 

2003

 

 

17.084

 

 

65,7

 

 

 

 

Quelle: Krankenhauspläne des Landes Sachsen-Anhalt

 

Bettenziffer der Planbetten im

Ländervergleich

 

 

 

 

Land

 

 

Bettenziffer 2000

 

 

Bettenziffer 2001

 

 

Bettenziffer 2002

 

 

 

 

Baden-Württemberg

 

 

61,6

 

 

61,2

 

 

60,5

 

 

 

 

Bayern

 

 

68,3

 

 

68,1

 

 

67,3

 

 

 

 

Berlin

 

 

70,4

 

 

66,9

 

 

65,2

 

 

 

 

Brandenburg

 

 

63,1

 

 

62,8

 

 

62,1

 

 

 

 

Bremen

 

 

92,8

 

 

85,5

 

 

96,7

 

 

 

 

Hamburg

 

 

77,2

 

 

78,7

 

 

80,4

 

 

 

 

Hessen

 

 

68,6

 

 

64,7

 

 

64,5

 

 

 

 

Mecklenburg-Vorpommern

 

 

61,2

 

 

61,4

 

 

60,1

 

 

 

 

Niedersachsen

 

 

60,8

 

 

60,5

 

 

59,8

 

 

 

 

Nordrhein-Westfalen

 

 

75,2

 

 

74,9

 

 

74,8

 

 

 

 

Rheinland-Pfalz

 

 

68,2

 

 

66,3

 

 

66,0

 

 

 

 

Saarland

 

 

74,8

 

 

69,9

 

 

69,9

 

 

 

 

Sachsen

 

 

65,1

 

 

65,2

 

 

65,2

 

 

 

 

Sachsen-Anhalt

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de