Pressemitteilungen der Ministerien
Krankenhausplan 2003 unter Dach und Fach/
Minister Kley: Solide Basis für zukunftsfähiges Qualitätsmanagement
28.01.2003, Magdeburg – 51
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 051/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 051/03
Magdeburg, den 28. Januar 2003
Krankenhausplan 2003 unter Dach und Fach/
Minister Kley: Solide Basis für zukunftsfähiges Qualitätsmanagement
Der
Krankenhausplan 2003 ist unter Dach und Fach: Die Landesregierung beschloss den
Plan am heutigen Dienstag in ihrer Kabinettssitzung in Magdeburg.
In den
Krankenhausplan 2003 wurden wie im Vorjahr 54 Krankenhäuser einschließlich der
beiden Universitätskliniken aufgenommen. Der Plan schreibt für eine
bedarfsgerechte akutstationäre Versorgung der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt
17.084 Betten fest. Das bedeutet in der Summe einen Abbau von 255 Betten
gegenüber dem Vorjahr, wobei insgesamt 363 Planbetten abgebaut und mit dem Ziel
struktureller Veränderungen 108 Betten insbesondere im Bereich der Psychiatrie
neu aufgenommen wurden. Insgesamt ergibt sich damit eine Bettenziffer (Anzahl
der Planbetten je 10.000 Einwohner) von 65,7 und damit eine leichte Reduzierung
gegenüber 2002 (65,8). Damit rangiert Sachsen-Anhalt bei der Bettenziffer
weiter unter dem Bundesdurchschnitt und nimmt im bundesweiten Vergleich
wiederum eine mittlere Position ein.
Gesundheitsminister
Gerry Kley bezeichnete den nunmehr vorliegenden Plan als eine solide Basis für
ein zukunftsfähiges Qualitätsmanagement. Kley sagte nach der Kabinettsitzung:
¿Bei der weiteren Entwicklung und Ausgestaltung der Krankenhauslandschaft muss
perspektivisch das Augenmerk auf eine stärkere Vernetzung der Leistungssektoren
gelegt werden. Es gilt, im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung auf
qualitativ hohem Niveau nicht nur Synergieeffekte zu nutzen, sondern den
ambulanten, rehabilitativen und stationären Sektor so zu verzahnen, dass
effiziente wirtschaftliche Strukturen entstehen.¿ Kley kritisierte, dass das
Fallpauschalengesetz des Bundes diesen sektorenübergreifenden Ansatz vermissen
lässt. Zwar könnten die Fallpauschalen Behandlungseffizienz fördern, das
interne Kostenmanagement verbessern und auch zu einer externen
Leistungstransparenz bei Krankenkassen, Patienten sowie Versicherten führen.
Dazu müssten aber, so der Minister, die frei werdenden
Wirtschaftlichkeitsreserven möglichen
Kostenerhöhungen in anderen Bereichen gegenübergestellt und mit
kalkuliert werden.
Kley
sprach sich erneut für ein echtes Preissystem aus: ¿Wenn noch bis 2006 die Fallpauschalen
gegen vereinbarte Budgets verrechnet werden, dann ist das für das Leistungsbewusstsein
der Krankenhäuser nicht förderlich und führt in der Konsequenz zu einer
Strukturkonservierung.¿
Kley
betonte, dass Sachsen-Anhalt wie alle anderen Bundesländer eine Krankenhausplanung
in Form einer leistungsorientierten Bedarfsermittlung vorgenommen habe. Er trat
dem Vorwurf der Krankenkassen entgegen, die diesjährige Krankenhausplanung
hätte bereits dem Fallpauschalengesetz angepasst werden müssen. Der Minister sagte
dazu: ¿Zweifellos wird die in diesem Jahr begonnene Einführung von
Fallpauschalen die Krankenhausplanung der Länder nachhaltig beeinflussen, und
wir werden perspektivisch das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Landes
novellieren. Dazu müssen jedoch zunächst Bundesgesetze geändert werden."
Der
Krankenhausplan wurde im Dezember im Krankenhausplanungsausschuss abschließend
beraten. Während die Krankenhausgesellschaft und die Kommunalen Spitzenverbände
dem Plan zustimmten, vertraten die Krankenkassen die Ansicht, bereits für 2003
müsste eine dem Fallpauschalengesetz (FPG) angepasste Krankenhausplanung
erfolgen, die auf Bettenkapazitäten als Planungsgröße verzichtet. Dazu sind jedoch
zunächst Änderungen unter anderem im Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes
erforderlich. Die Arbeitsgruppe Krankenhauswesen der AOLG befasst sich zur Zeit
im Rahmen eines Arbeitskreises, dem sechs Ländervertreter angehören, mit der
Krankenhausplanung unter den Bedingungen des DRG-Systems (Diagnosis Related
Groups). Auch im Sozialministerium wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die noch
in dieser Woche zusammenkommen wird.
Zum Hintergrund
Der Krankenhausplan wird laut Krankenhausgesetz des
Landes jährlich fortgeschrieben. In dieser Jahresplanung werden die für eine
bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung
erforderlichen Krankenhäuser und die nach Fachrichtungen gegliederten
Planbetten und Tagesklinikplätze festgeschrieben. Die Letztverantwortung für
die Krankenhausplanung liegt beim Land. Im Vorfeld wird der Entwurf des Krankenhausplans,
der vom Land erarbeitet wird, im Krankenhausplanungsausschuss beraten, dem
neben dem Land, die Landesverbände der Krankenkassen, der Verband der privaten
Krankenversicherung, die Krankenhausgesellschaft und die Kommunalen
Spitzenverbände angehören. Dabei ist Einvernehmen anzustreben. Ist dies nicht
herstellbar, macht das Land von seinem Letztentscheidungsrecht Gebrauch.
Die Krankenkassen sind verpflichtet, mit den
Trägern der in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser
Pflegesatzverhandlungen zu führen. Die Aufnahme in den Krankenhausplan bildet
somit für die Krankenhäuser die Grundlage für die Kostenabrechnung mit den
Krankenkassen und ist die Voraussetzung für die Förderung von Investitionen.
Entwicklung der Bettenkapazitäten
(Planbetten) und der Bettenziffer (Planbetten je 10.000 Einwohner) in
Sachsen-Anhalt
Jahr
Planbetten-Anzahl
Bettenziffer
1990
28.917
96,6
1991
25.808
88,3
1992
23.077
79,0
1993
22.329
78,3
1994
20.832
74,1
1995
19.948
71,5
1996
19.653
71,0
1997
18.908
68,75
1998
18.342
67,15
1999
18.044
66,5
2000
17.899
66,5
2001
17.679
66,4
2002
17.339
65,8
2003
17.084
65,7
Quelle: Krankenhauspläne des Landes Sachsen-Anhalt
Bettenziffer der Planbetten im
Ländervergleich
Land
Bettenziffer 2000
Bettenziffer 2001
Bettenziffer 2002
Baden-Württemberg
61,6
61,2
60,5
Bayern
68,3
68,1
67,3
Berlin
70,4
66,9
65,2
Brandenburg
63,1
62,8
62,1
Bremen
92,8
85,5
96,7
Hamburg
77,2
78,7
80,4
Hessen
68,6
64,7
64,5
Mecklenburg-Vorpommern
61,2
61,4
60,1
Niedersachsen
60,8
60,5
59,8
Nordrhein-Westfalen
75,2
74,9
74,8
Rheinland-Pfalz
68,2
66,3
66,0
Saarland
74,8
69,9
69,9
Sachsen
65,1
65,2
65,2
Sachsen-Anhalt
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