Pressemitteilungen der Ministerien
300.000 Euro für Förderung von Lastenrädern
22.04.2020, Magdeburg – 40
- Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Das Land
Sachsen-Anhalt stellt in diesem Jahr 300.000 Euro für die Förderung des Kaufs
von Lastenrädern zur Verfügung. ?Wir wollen mit diesem neuen Förderprogramm
dazu beitragen, den Radverkehrsanteil auf unseren Straßen zu erhöhen?, erklärte
Verkehrsminister Thomas Webel heute in Magdeburg. ?Lastenräder sind eine gute
und zugleich preiswerte Alternative zum Auto. Sie ermöglichen mit Elektro-Unterstützung
sogar über weite Strecken den Transport schwerer Güter?, betonte der Minister. ?Das
schont die Umwelt und sorgt für weniger motorisierten Verkehr, vor allem in den
Innenstädten?, fügte er hinzu.
Mit
ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt und der erforderlichen
Mittelfreigabe nach dem Landtagsbeschluss über den Doppelhaushalt 2020/2021
seien die Richtlinien über die Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung von Lastenrädern nunmehr in Kraft, erklärte
der Verkehrsminister. Ab sofort könnten
beim Landesverwaltungsamt Anträge eingereicht werden. Ganz wichtig sei,
dass der Antrag vor dem Kauf gestellt und bewilligt werde, betonte Webel.
Gefördert
werden 50 Prozent der Ausgaben,
höchstens jedoch 1.500 Euro pro Lastenrad. Auch die gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
vorgeschriebene Ausrüstung mit Beleuchtung, Klingel, Reflektorstreifen und
Rückstrahler ? sofern sie beim Kauf des Rades nicht bereits zur
Serienausstattung gehörte ? ist nach den Worten des Ministers förderfähig
Zu Ihrer
Information (Förderbeispiel):
Beantragt
werden kann (z.B.) die Förderung für ein Lastenrad sowie für eine nicht serienmäßig
enthaltene Beleuchtung im Gesamtwert von 2.200 Euro. Die Höhe der Förderung
würde in diesem Fall 50 Prozent, also 1.100 Euro betragen. Liegt der Gesamtwert
der Rechnung pro Lastenrad bei 3.000 Euro oder darüber,
beträgt die Förderung 1.500 Euro (Höchstwert). Den genauen Wortlaut der
Richtlinie, Antragsformulare und weitere Informationen zum Förderprogramm
finden Sie unter
www.mlv.sachsen-anhalt.de.
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