Pressemitteilungen der Ministerien
Corona-Soforthilfe-Programm des Wirtschaftsministeriums
Unternehmen haben bislang 264,8 Millionen Euro an Zuschüssen erhalten / Willingmann wirbt beim Bund für weitere Unterstützung
26.05.2020, Magdeburg – 44
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Das Ende März aus Anlass der Corona-Pandemie vom
Wirtschaftsministerium aufgelegte Soforthilfe-Programm für Unternehmen ?Sachsen-Anhalt
ZUKUNFT? ist so gut wie abgearbeitet. Bis Montagabend (25. Mai) hatte die
Investitionsbank (IB) inklusive Änderungsbescheiden rund 34.800 der knapp
40.000 Anträge bewilligt; von den insgesamt 46.600 gestellten Anträgen waren
6.700 doppelt eingereicht. Soloselbstständige und kleinere Unternehmen, die von
den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen sind, haben dadurch
Zuschüsse im Gesamtvolumen von rund 264,8 Millionen Euro erhalten. Rund 2.600
Anträge sind derzeit noch im Bewilligungsprozess, rund 1.800 wurden u.a. wegen
fehlender Unterschriften an die Antragsteller zurückgeschickt und rund 650
Anträge sind abgelehnt bzw. zurückgezogen worden.
Unternehmen müssen beachten: Die Antragsfrist läuft bis zum
31. Mai 2020. Bis dahin können Unternehmen noch Anträge auf
Soforthilfe-Zuschüsse für den Zeitraum März bis Mai bzw. April bis Juni stellen.
Unternehmen, die bis jetzt noch keine Rückmeldung zu ihren Anträgen von der
Investitionsbank erhalten haben, sollten prüfen, ob sie den Antrag an die
richtige Mailadresse (soforthilfe-corona@ib-lsa.de) gesendet haben. Nach Angaben der Investitionsbank hätten
in Einzelfällen Antragssteller eine falsche Adresse angegeben.
?Mit dem Soforthilfe-Programm ist es gelungen, Unternehmen
in Sachsen-Anhalt vor der Insolvenz zu bewahren und tausende Arbeitsplätze zu
retten?, sagte Wirtschaftsminister Prof.
Dr. Armin Willingmann am Dienstag. Es werde jetzt darum gehen, das
Soforthilfe-Programm insbesondere für Branchen, die weiterhin von Schließungen und
gravierenden Umsatzeinbußen im Zuge der Corona-Krise betroffen sind, über den Mai
hinaus passgenau zu verlängern und zu erweitern.
Willingmann
begrüßt Pläne der Bundesregierung, fordert aber weiter Unternehmerlohn
?Die jüngsten Vorschläge aus dem Bundeswirtschaftsministerium
gehen in die richtige Richtung?, erklärte Willingmann am Dienstag. ?Dies gilt
etwa für die Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigten auf Unternehmen mit
bis zu 249 Beschäftigten. Allerdings gibt es einen Schönheitsfehler: Aktuell
will der Bund auch weiterhin keine Kosten für den persönlichen Lebensunterhalt der
Unternehmer aus diesem Hilfsprogramm anerkennen. Dies ist meiner Ansicht nach
allerdings geboten, weil insbesondere Soloselbstständige und Kleinstunternehmer
sonst leicht in Existenznöte geraten können.? Willingmann ist allerdings
optimistisch, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. ?Die Gespräche
zwischen Bund und Ländern dauern an und ich werde weiter für die Einführung
eines Unternehmerlohns werben, der Kosten des persönlichen Lebensunterhalts sowie
die Ausgaben spezifischer Kosten von Soloselbstständigen abdeckt.? Sollte der
Bund bei seiner Ablehnung bleiben, wäre aus Sicht Willingmanns auch eine
Landeslösung zu prüfen.
Mit 93 Prozent entfällt der Großteil der bislang bewilligten
Zuschüsse auf Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten
(insgesamt rund 219 Mio. Euro). Etwa 40 Prozent der Soforthilfe ging an Firmen
aus dem Bereich ?sonstige Dienstleistungen?; auch Gastgewerbe und Handel (je 13
Prozent) sowie das Baugewerbe (8 Prozent) sind stark vertreten. Die meisten bewilligten
Anträge kommen aus Magdeburg (12 Prozent), Halle (11 Prozent) und dem Landkreis
Harz (10 Prozent). Bislang hat der Bund in Sachsen-Anhalt Soforthilfen im
Umfang von 219 Millionen Euro finanziert, das Land Sachsen-Anhalt Hilfen im
Volumen von 45 Millionen Euro. Für das Landesprogramm ?Sachsen-Anhalt ZUKUNFT?
stehen insgesamt 150 Millionen Euro Landesgeld bereit.
Neben Zuschüssen hat das Wirtschaftsministerium über die
Investitionsbank auch günstige Darlehen (zweite und dritte Stufe des Soforthilfe-Programms)
bereitgestellt. Bislang sind bei der Investitionsbank 410 Darlehensanträge von
Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten eingegangen. Davon wurden 75 Anträge
mit einem Volumen von 6,2 Millionen Euro bewilligt; 72 Anträge wurden abgelehnt
oder zurückgezogen. Weitere 50 Anträge wurden von Unternehmen mit bis zu 500
Beschäftigten eingereicht und werden aktuell von der Investitionsbank
bearbeitet.
Zahl der
Betrugsverdachtsfälle gestiegen
Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind in Sachsen-Anhalt
bislang vergleichsweise wenige Betrugsverdachtsfälle bei der Beantragung von
Soforthilfe-Zuschüssen bekanntgeworden. Gleichwohl ist ihre Zahl nach Angaben
der Investitionsbank gestiegen: Bis zum 25. Mai gab es 334 Verdachtsfälle, die
einer tieferen Prüfung unterzogen wurden. Bislang haben sich davon 79 Fälle
nicht bestätigt, in 148 Fällen hat sich der Verdacht erhärtet; hier sind rund
750.000 Euro geflossen. ?Es zahlt sich aus, dass wir im Interesse der
Steuerzahler nicht auf jedwede Prüfungen im Antragsverfahren verzichtet haben,
auch wenn sich mancher Antragssteller dadurch etwas länger gedulden musste?, betonte
Willingmann am Dienstag. ?Bewilligungsstopps wie in anderen Bundesländern
konnten verhindert und notwendige Transparenz gewahrt werden.?
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