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Pressemitteilungen der Ministerien

Landesregierung beschließt Änderung von
Justizgesetzen: Stärkere Dezentralisierung von Aufgaben

14.01.2003, Magdeburg – 16

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 016/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 016/03

 

 

 

Magdeburg, den 14. Januar 2003

 

 

 

Landesregierung beschließt Änderung von

Justizgesetzen: Stärkere Dezentralisierung von Aufgaben

 

In ihrem Bemühen um eine stärkere Dezentralisierung von Aufgaben

hat Sachsen-Anhalts Landesregierung am heutigen Dienstag weitere Justizgesetze

geändert und den Fachbehörden mehr Kompetenzen eingeräumt. So ist künftig nicht

mehr das Justizministerium als oberste Landesbehörde für die Berufung von

ehrenamtlichen Richtern in der Sozialgerichtsbarkeit zuständig, sondern das

Landessozialgericht. Auch bei der Berufung von ehrenamtlichen Richtern in der

Arbeitsgerichtsbarkeit ging die Zuständigkeit vom Justizministerium an das

Landesarbeitsgericht über. Die Verlagerung der Aufgaben war in einem

Anhörungsverfahren von den zuständigen Gerichten begrüßt worden.

 

¿Mit der Aufgabenverlagerung von oben nach unten setzen wir

Vorhaben der Koalitionsvereinbarung weiter um¿, sagte Justizminister Curt

Becker. Eine Dezentralisierung von Aufgaben und Befugnissen und eine

Verlagerung von Vollzugsaufgaben aus den Ministerien sei erklärtes Ziel der Landesregierung,

fügte er hinzu. Der Ressortchef verwies außerdem darauf, dass im Justizministerium

bereits Ende vergangenen Jahres die personalrechtlichen Befugnisse neu geregelt

wurden. Seit dem Jahreswechsel sind nunmehr die obersten Gerichte des Landes

sowie deren nachgeordnete Behörden unter anderem für Einstellungen,

Beurteilungen und Beförderungen des Personals ¿ ausgenommen des richterlichen

Dienstes ¿ verantwortlich.

 

Zu Ihrer Information: Die

Kammern der Arbeitsgerichte sind mit einem Vorsitzenden, der Berufsrichter ist,

und je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der

Arbeitgeber besetzt. Auch die Kammern der Sozialgerichte entscheiden in der

Besetzung mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, die je nach

Rechtsgebiet aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Versicherten, der

Vertragsärzte oder etwa der Schwerbehinderten berufen worden sein müssen.

Anders als die Schöffen in Strafprozessen werden die ehrenamtlichen Richter in

der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit nicht als Laien, sondern wegen ihres

besonderen Sachverstandes aufgrund der Zugehörigkeit zu den genannten

Personengruppen berufen. Sie wirken auch bei Entscheidungen des

Landesarbeitsgerichts und des Landessozialgerichts mit.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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