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Pressemitteilungen der Ministerien

Wirtschaftsministerin Budde stellt Eckpunkte für neues Mittelstandsförderungsgesetz vor: Kürzeres Gesetz bringt mehr Klarheit/ Konzentration von Förderinhalten und ?instrumenten

13.02.2001, Magdeburg – 77

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 077/01

 

Magdeburg, den 13. Februar 2001

 

Wirtschaftsministerin Budde stellt Eckpunkte für neues Mittelstandsförderungsgesetz vor: Kürzeres Gesetz bringt mehr Klarheit/ Konzentration von Förderinhalten und ¿instrumenten

Wirtschaftsministerin Katrin Budde hat heute dem Kabinett Eckpunkte für ein neues Mittelstandsförderungsgesetz vorgestellt. "Das neue Gesetz ist den Bedürfnissen des sachsen-anhaltischen Mittelstands genau angepasst. Es ist modern, trägt den neuesten wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung, und es ist vor allem kurz und verständlich formuliert", sagte die Ministerin. Das neue Gesetz mache mit der Forderung nach Entbürokratisierung endlich Ernst. Statt bisher 24 Paragraphen komme ihr Entwurf mit der Hälfte aus, so die Ministerin.

Budde: "Es war mir wichtig, das ¿alte¿ Mittelstandsförderungsgesetz komplett zu überarbeiten. Redaktionelle änderungen sind mir zu wenig und greifen zu kurz. Damit tun wir den hiesigen Mittelständlern keinen Gefallen." Zeitliche Verzögerungen bei der Verabschiedung des Gesetzes werde es kaum geben. "Bei der heutigen Vorstellung der Eckpunkte habe ich von meinen Kabinettskollegen große Zustimmung erfahren. In der vergangenen Woche habe ich die Eckpunkte des neuen Gesetzes bereits den Kammern und Verbänden vorgestellt. Ich bin mir sicher, dass das Mittelstandsförderungsgesetz noch vor der Sommerpause in Kraft treten wird", sagte die Ministerin.

Neu am geänderten Mittelstandsförderungsgesetz ist unter anderem eine sogenannte "Mittelstandsklausel". Hier ist festgelegt, dass vor dem Erlass von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften die Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft zu überprüfen sind. Außerdem werden Förderinhalte und Förderinstrumente stark konzentriert und auf den Punkt gebracht. Die zukünftigen Arbeitsfelder der Landesregierung im Bereich der Mittelstandsförderung werden prägnant herausgestellt. Sie reichen von der Existenzgründungsförderung über die Forschungs- und Entwicklungsförderung bis hin zur Förderung der Nutzung von Kommunikations- und Informationstechnologien. Ebenso werden die Förderinstrumente in einer einzigen Vorschrift zusammengefasst. Darüber hinaus sieht das neue Mittelstandsförderungsgesetz die Möglichkeit des Einsatzes von Sondervermögen zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsfonds) vor. Bewilligungsverfahren werden vereinfacht und beschleunigt, indem eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird für privatrechtliche Organisation und Gestaltung von unmittelbaren Förderungen.

Wirtschaftsministerin Katrin Budde: "Der vorliegende Entwurf ist eine gelungene überarbeitung der bisher bestehenden gesetzlichen Vorschriften auch unter Berücksichtigung von bereits bestehenden änderungsvorschlägen und in Anerkennung der geleisteten Vorarbeit durch die Wirtschaft."

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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