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Pressemitteilungen der Ministerien

Leistungskürzungen in der Arbeitsmarktpolitik
Pläne des Bundes: Gravierende zusätzliche Belastung für den Landeshaushalt

30.10.2002, Magdeburg – 198

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 198/02

 

Magdeburg, den 29. Oktober 2002

 

 

Leistungskürzungen in der Arbeitsmarktpolitik

Pläne des Bundes: Gravierende zusätzliche Belastung für den Landeshaushalt

 

 

Magdeburg. Die von der rot-grünen Bundesregierung geplanten Leistungskürzungen in der Arbeitsmarktpolitik haben nicht nur gravierende Auswirkungen auf die soziale Lage von Arbeitslosen. Sie führen auch zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung der ohnehin knappen Kassen des Landes Sachsen-Anhalt und der Kommunen. Das Landes-Arbeitsministerium kritisiert insbesondere, dass die komplizierte Arbeitsmarktsituation in Ostdeutschland ¿ hohe Arbeitslosigkeit, hohe Zahl von Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfängern - bei allen Kürzungsplänen unberücksichtig bleibt.

 

Insgesamt sollen im Etat der Bundesanstalt für Arbeit 4 Milliarden Euro und in der Arbeitslosenhilfe 2,3 Milliarden Euro eingespart werden. Geplant sind folgende Einschnitte:

 

 

 

Das Arbeitslosengeld soll für Arbeitslose mit Kindern wird von 67 auf 60 Prozent des letzten Nettogehalts gekürzt werden; als Ausgleich werden pauschal monatlich 35 Euro gezahlt;

Die Arbeitslosenhilfe für Arbeitslose mit Kindern sinkt von jetzt 57 Prozent des letzten Nettolohns auf 53 Prozent, dazu kommt auch hier der monatliche Pauschal-Ausgleich von 35 Euro;

Beim Unterhaltsgeld bei beruflicher Weiterbildung wird künftig differenziert nach Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfängern;

Die Zahlung von Unterhaltsgeld führt künftig nicht mehr zu einer Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs um den Zeitraum der Unterhaltsgeld-Zahlung;

Bei der Bedürftigkeitsprüfung für Arbeitslosenhilfe werden strengere Maßstäbe an die Anrechnung des Einkommens vom Ehepartner und des familiären Vermögens angelegt;

Bezugsgröße für den Krankenversicherungsbeitrag von Arbeitslosenhilfeempfängern dient künftig nur noch die Höhe des Arbeitslosengelds (bis vor einiger Zeit diente das letzte Nettogehalt als Bezugsgrenze).

 

 

Alle diese änderungen haben gravierende fiskalische Wirkungen auf Sachsen-Anhalt, weil der Nettotransferzufluss der Bundesanstalt für Arbeit und vom Bund um ca. 500 Millionen Euro sinkt. Zum Vergleich: Hier würde Sachsen-Anhalt Geld in Höhe von 5 Prozent des Landeshaushalts entzogen.

 

Betroffen sind in erste Linie die rund 250.000 Arbeitsuchenden in Sachsen-Anhalt, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe empfangen. Weil ihr Einkommen beträchtlich sinkt, verringert sich auch die Kaufkraft im Land ¿ mit allen negativen Konsequenzen für Handel, Handwerk und Dienstleister und damit für die Steuereinnahmen des Landes.

 

Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen, vor allem der Ortskrankenkassen, gehen durch die Neuberechnung der Beitrags-Bezugsgröße für Arbeitslosenhilfeempfänger um rund 130 Millionen Euro zurück ¿ der Bund spart zulasten der Krankenkassen. Durch die sinkenden Einzahlungen in die Rentenkassen wächst zudem die Gefahr einer wachsenden Altersarmut in Ostdeutschland

 

Der Anteil der Arbeitslosen, die zu ihrer Arbeitslosenhilfe ergänzend Sozialhilfe erhalten, wird langfristig erheblich steigen, wenn die Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden. Das führt zu erheblichen Mehrbelastungen der kommunalen Haushalte und erhöht den Druck auf den Finanzausgleich, der vom Landeshaushalt erwartet wird.

 

 

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