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Pressemitteilungen der Ministerien

Aeikens: Hilfe für Landwirtschaftsunternehmen
Stilllegungsflächen als Ausweich für überschwemmte Futterflächen

15.08.2002, Magdeburg – 160

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 160/02

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 160/02

 

Magdeburg, den 15. August 2002

 

 

Aeikens: Hilfe für Landwirtschaftsunternehmen

Stilllegungsflächen als Ausweich für überschwemmte Futterflächen

 

Die EU hat auf Antrag des Landes Sachsen-Anhalt die Nutzung stillgelegter Flächen als Futterflächen für Tierbestände unter bestimmten Bedingungen genehmigt.

Die entsprechende Verordnung der EU soll aber auf Grund der Dringlichkeit sofort umgesetzt werden.

 

Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt: "Es besteht akuter Handlungsdruck für einige Landwirte, die dringend auf Grund nasser und überschwemmter Futterflächen Ausweichmöglichkeiten für ihre Tierbestände benötigen".

 

Die Stilllegungsflächen dürfen nur nach Genehmigung durch das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ALF) und unter Beachtung strenger Auflagen genutzt werden. Antragsberechtigt sind z.B. nur Unternehmen, bei denen mehr als 33 Prozent der Futterfläche derzeit durch Wasser geschädigt ist und die dadurch in Ihrer Existenz gefährdet sind. Die Flächen sind nur vorübergehend und witterungsabhängig als Futterplätze zu nutzen. Zudem darf dem Unternehmen aus der Nutzung der Fläche kein Gewinn entstehen.

 

Aeikens: "Die ämter sind ausdrücklich angewiesen, die Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelung schnell zu prüfen."

 

Die Ausnahmeregelung ist für folgende Landkreise erteilt worden: Salzwedel, Stendal, Ohrekreis, Bördekreis, Jerichower Land, Bernburg, Halberstadt, Quedlinburg, Wernigerode, Wittenberg, Anhalt-Zerbst, Köthen und Bitterfeld.

 

Weitere Auskünfte erteilen die jeweils zuständigen ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung.

 

 

 

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