Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Nach der Anhörung geht Entwurf des Dolmetschergesetzes jetzt in den Landtag/ Harms: Gesetz führt zu deutlicher Qualitätserhöhung der Leistungen von Dolmetschern und Übersetzern im behördlichen Bereich

02.10.2001, Magdeburg – 525

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 525/01

 

Magdeburg, den 2. Oktober 2001

 

Nach der Anhörung geht Entwurf des Dolmetschergesetzes jetzt in den Landtag/ Harms: Gesetz führt zu deutlicher Qualitätserhöhung der Leistungen von Dolmetschern und übersetzern im behördlichen Bereich

Nach Abschluss der Anhörung zum Entwurf eines Dolmetschergesetzes hat das Kabinett heute beschlossen, den von Kultusminister Dr. Gerd Harms vorgelegten Gesetzentwurf zur weiteren Durchführung des Gesetzgebungsverfahrens an den Landtag weiterzuleiten. Die Anhörung hatte im Wesentlichen wenige redaktionelle änderungen zur Folge, substanzielle änderungen gegenüber der ursprünglichen Vorlage waren nicht erforderlich. Durch das neue Dolmetschergesetz soll eine Rechtsgrundlage für die fachliche Eignung und staatliche Anerkennung von öffentlich bestellten Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie übersetzerinnen und übersetzern geschaffen werden.

Nach Einschätzung des Kultusministers wird das Gesetz zu einer deutlichen Erhöhung der Qualität der Leistungen dieser Berufsgruppe im behördlichen Bereich führen. Die Hintergründe des Gesetzes erläuterte Harms so: "Für den schriftlichen und mündlichen Austausch mit Personen, die der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig sind, braucht man kundige und qualifizierte Personen, die eine fremde Sprache ins Deutsche und umgekehrt übertragen können. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsverbindlichkeit muss hinsichtlich der sprachlichen und fachlichen Kenntnisse sowie der persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die eine zuverlässige übertragung erfordern, ein Mindeststandard definiert werden. In Deutschland gibt es bisher kein Gesetz, das die Berufsausübung für Dolmetscher und übersetzer regelt."

Wie Harms weiter ausführte, gab es in Sachsen-Anhalt bislang nur Bestimmungen über eine allgemeine Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, die für Gerichte und Notariate tätig waren. Das Fehlen weiterer Regelungen, etwa über eine staatliche Anerkennung oder eine staatliche Prüfung für das übersetzen und Dolmetschen führte dazu, dass sehr viele Interessierte, die weder ihre Hauptwohnung in Sachsen-Anhalt hatten noch ihrer beruflichen Tätigkeit hier nachgingen, eine allgemeine Beeidigung erhalten konnten. Dies konnte geschehen, ohne dass ihre fachliche Eignung konkret festgestellt werden musste. Ebenso war bisher das Bestellungsverfahren nicht geregelt.

Mit dem neuen Gesetzentwurf, der in enger Zusammenarbeit zwischen Kultusministerium und Justizministerium entstand, wird eine umfassende, auf dem neuesten Erkenntnisstand beruhende Regelung eingebracht, dem der Landesverband der Dolmetscher und übersetzer bereits zugestimmt hat. Das Gesetz sieht eine Aufgabenabgrenzung zwischen dem Kultus- und dem Justizministerium vor. Demnach ist das Kultusministerium zuständig für Fragen der Feststellung von fachlicher Eignung, während dem Justizministerium die allgemeine Bestellung und Beeidigung obliegt.

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de